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Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-03-10

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10

Wortprotokoll

Dieses Geschäft ist nun bereits das dritte Mal vor diesem Rat. Ich glaube, ich kann jetzt, nach einigen gewundenen Wegen, sagen: Es ist auf gutem Weg. Es verbleiben nach der letzten nationalrätlichen Beratung noch zwei Differenzen. Fast wichtiger ist aber festzuhalten, dass zwei wesentliche Differenzen durch den Nationalrat ausgeräumt worden sind. Insbesondere hat der Nationalrat erstens beschlossen, auf eine Koppelung dieser Vorlage mit der einheitlichen Finanzierung zu verzichten. Damit ist ein wesentlicher Stolperstein mit den Kantonen aus dem Weg geräumt. Zum Zweiten ist der Nationalrat uns bei den Regeln der Zulassung entgegengekommen. Die Kantone sollen künftig selber entscheiden können, ob sie neue Zulassungen von Ärztinnen und Ärzten stoppen, wenn die Kosten überdurchschnittlich steigen.

Es verbleiben zwei Differenzen und ein "linguistischer" Klärungsbedarf, wenn Sie so wollen. Bei der ersten Differenz bei Artikel 38, über die im Nationalrat sehr deutlich, mit 121 zu 71 Stimmen, abgestimmt worden ist, hat sich Ihre Kommission dazu entschieden, dem Nationalrat zu folgen. Bei der zweiten Differenz bei Artikel 55a, wo der Entscheid des Nationalrates weniger deutlich war, hat sich die Kommission entschieden, festzuhalten.

Ich beginne mit der ersten Differenz. Das betrifft Artikel 36a, auf Seite 3 der deutschen Fahne, und es betrifft auch Artikel 38 Absätze 2 und 3 und Artikel 59 Absatz 5. Hier schlägt Ihnen Ihre Kommission vor, dem Nationalrat zu folgen. Das bedeutet, dass bei Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsfragen, wenn ein Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat, den Kassen ein Beschwerderecht, also ein Antragsrecht der Versicherer auf Entzug der Zulassung, verbleiben soll. Hier würden wir dem Nationalrat folgen, es gibt keine Minderheit.

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