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Riklin Kathy · Nationalrat · 2002-10-01

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-10-01

Wortprotokoll

Sie haben es bereits gesehen: Die Gentechnologie ist zu einer Glaubensfrage geworden, und [PAGE 1529] Glaubensfragen sind schwierig rational anzugehen. Bei der Beratung dieses Gesetzes sind die Interessen des Konsumentenschutzes, des Naturschutzes, der Bauern, der Agrowirtschaft sowie der Pharmaindustrie und der Forschung aufeinander geprallt. Es spielt sich, bildlich gesprochen, ein Titanenkampf zwischen den "Gentechnophilen" und den "Gentechnophoben" ab. Und auch in diesem Geschäft spielen die Versicherungsgesellschaften eine nicht unbedeutende Nebenrolle. Selten haben wir ein so hartes Lobbying erlebt.

Die CVP-Fraktion versucht, zwischen den beiden Seiten zu vermitteln. Wir weisen die Vorwürfe von Herrn Wandfluh dezidiert zurück; sie sind unberechtigt. Man könnte betreffend die Arbeitsweise der SVP-Fraktion auch einiges ergänzen, aber wir möchten das nicht tun. Wir wollen eine klare gesetzliche Grundlage, auch im ausserhumanen Bereich. Für uns ist die Arbeit des Ständerates eine gute Grundlage; eine Rückweisung an die Kommission erachten wir als unsinnig. Die vorliegende Gen-Lex-Vorlage wurde vom Ständerat gründlich und umsichtig ausgearbeitet. Sie basiert auf der Motion 96.3363 der WBK-NR, "Ausserhumane Gentechnologie, Gesetzgebung ('Gen-Lex-Motion')", welche am 26. September 1996 in diesem Saal im Zusammenhang mit der Ablehnung der Genschutz-Initiative einstimmig überwiesen wurde. Im Ständerat wurde die Gesetzesvorlage übrigens genau vor einem Jahr mit 32 zu 0 Stimmen - keine Gegenstimme! - verabschiedet.

Die strittigen Punkte der Gen-Lex sollen hier im Plenum diskutiert und entschieden werden. Die CVP-Fraktion versucht, die berechtigten Anliegen der Forschung und Industrie sowie die Ängste, Zweifel und Bedenken der Bevölkerung in ihrer Haltung zum Gentechgesetz einzubringen. Aufgabe einer Partei mit ethischem Anspruch ist es auch, die Gefahren und Risiken, denen wir die Natur aussetzen - z. B. durch Pollenflug -, in das Gesetz mit einzuschliessen. Die Erhaltung der Schöpfung und ein verantwortungsvoller Umgang mit ihr sind unser Grundauftrag. Die genetische Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sie soll nicht durch rücksichtsloses Handeln gefährdet werden.

Für die CVP ist klar: Die Entwicklung und Umsetzung der Gentechnologie muss die ethischen Werte, die Würde des Menschen und der Kreatur absolut respektieren. Mit der Gentechnologie haben wir Menschen erstmals in der Geschichte ein Instrument in der Hand, mit dem wir die Baupläne der lebendigen Welt verändern und steuern können. Ob alle Prozesse reversibel sind, ist ungewiss. Die Forschung über die möglichen Risiken der Gentechnologie ist von grösster Wichtigkeit. Insbesondere in der Pflanzen- und Tierwelt braucht es mehr Erkenntnisse zur Biosicherheit. Daher ist in diesem neuen Forschungsbereich und bei seinen Anwendungen höchste Sorgfalt gefordert.

Gerade in der heutigen Zeit, in der die schweizerische Landwirtschaft in einem gewaltigen Umbruch ist, sind klare Richtlinien gefordert. Nach BSE-Krise und Hormonskandalen wollen Konsumenten und Bauern keine neuen Risiken eingehen. Auch diesen grossen Ängsten und Bedenken wollen wir Rechnung tragen.

Während sich die CVP-Fraktion vor der Debatte im Ständerat noch klar für ein Moratorium ausgesprochen hatte, kann sie, falls das Gesetz mit strengen Leitplanken ausgestattet wird, auf ein Moratorium verzichten. De facto wird in den nächsten fünf Jahren kein gentechnisch verändertes Produkt in Verkehr gesetzt. Auch die EU hat eine sehr restriktive Bewilligungspraxis gegenüber gentechnisch veränderten Organismen. Das Misstrauen gegenüber Genfood und Gentechnik im Ernährungsbereich ist europaweit gross, und der ökonomische Erfolg wird heute sogar in den USA angezweifelt. Für den Forschungsstandort Schweiz wird das Moratorium vor allem als Signal aufgefasst; für die Bauernschaft ist es ein Zeichen für eine ökologische, naturnahe Landwirtschaft.

Die Mehrheit der CVP-Fraktion sieht von einer Unterstützung des Moratoriums ab. Klare Deklarationspflicht und Trennung der Warenflüsse als Grundlagen für die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sind für die CVP-Fraktion aber Grundvoraussetzungen für den Verzicht auf ein Moratorium.

Ich möchte Ihnen bereits jetzt unsere Haltung zu einigen wichtigen Richtlinien im Gesetz bekannt geben. Obwohl der Zweckartikel der Bundesverfassung entspricht und damit juristisch absolut korrekt ist, hat die CVP-Fraktion Verständnis dafür, dass ein Teil der Kommission einen klareren und umfassenderen Text zu Beginn des Gesetzes wünscht. Zu deren Beruhigung unterstützen wir dieses Anliegen.

Wir haben den Bedenken der Forschenden an den ETH von Zürich und Lausanne und weiterer Universitäten Rechnung getragen und versuchen mit unserem Vermittlungsvorschlag hier einen akzeptablen Weg zu zeigen. Die Vorteile der Gentechnologie sollen eine reelle Chance haben. Der Fortschritt und die Entwicklung dürfen nicht mit unmöglich hohen Hürden verhindert werden. Die Industrie sieht ein grosses Potenzial in der Anwendung dieser neuen Technologie. Wir wollen den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz nicht schwächen.

Im Weitern steht die CVP-Fraktion zum Verbandsbeschwerderecht; eine Mehrheit findet aber die Ausdehnung auf Konsumenten- und bäuerliche Kreise überflüssig. Bei der Haftpflichtregelung, bei der wir übrigens Frau Brigitta Gadient von der SVP-Fraktion gefolgt sind, die hier eine sehr gute Arbeit geleistet hat, möchte nun aber die Mehrheit unserer Fraktion eine klar begrenzte Haftung, da sie befürchtet, dass der vorliegende Vorschlag der Mehrheit zu so hohen Risikoprämien führt, dass ein Hersteller keine Versicherungsgesellschaft finden wird.

Die CVP-Fraktion will Brücken zwischen den berechtigten Anliegen von Industrie und Forschung und den Bedenken eines grossen Teils der schweizerischen Bevölkerung bauen. Strenge Bewilligungskriterien und nicht reine Verbote sollen eine geregelte und verantwortbare Entwicklung ermöglichen. Wir weisen die Rückweisungsanträge und die Anträge auf Nichteintreten zurück. Sie bringen nichts. Das Gesetz ist reif zur Beratung. Es ist gut vorbereitet und liegt vor. Wir können zu den einzelnen Artikeln entscheiden.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.