Würth Benedikt · Ständerat · 2020-03-10
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10
Wortprotokoll
Die Entwicklung in diesem Geschäft weist eine sehr hohe und enge Taktfolge auf. Der Ständerat hat in der Wintersession bekanntlich die Vorlage des Bundesrates in diesem Artikel 5 nochmals eingegrenzt. Namentlich hat unser Rat in dieser Bestimmung einen tieferen Leistungsplafond eingeführt. In der seinerzeitigen Debatte blieb unklar, wie die Krankheits- und Behinderungskosten zu behandeln sind. Dies wiederum - so interpretiere ich die Geschichte in diesem Geschäft - veranlasste den Nationalrat, eine entsprechende Bestimmung in Artikel 14a bzw. auch eine Klärung in Artikel 2a aufzunehmen.
Diese Bestimmungen blieben in der Kommission unstrittig, weil man offensichtlich davon ausging, dass diese Krankheits- und Behinderungskosten gemäss Artikel 14a im Plafond gemäss Artikel 5 inkludiert sind. Dies entspricht aber nicht dem Gesetzestext, was zwischenzeitlich auch von der Verwaltung so bestätigt wurde, und demzufolge entspricht diese Absicht nicht dem Text gemäss vorliegender Fahne: Die Krankheits- und Behinderungskosten kommen gemäss aktueller Vorlage zum Plafond hinzu.
Für die Bereinigung dieser Situation bieten sich nun im Grunde genommen zwei Stellschrauben an. Darum habe ich auf meinem Antragsblatt einerseits einen Antrag zu Artikel 5 und andererseits auch einen Antrag zu Artikel 14a formuliert.
Erste Stellschraube: Ich mache Ihnen beliebt, in Artikel 14a die Beträge zu senken. Bei einer Kumulation der Leistungen von Artikel 14a und Artikel 5 ergäben sich exorbitant hohe Leistungen. Im Extremfall könnten Ehepaare in den Genuss von über 100[NB]000 Franken kommen - das war wohl nicht die Absicht.
Die zweite Stellschraube liegt in Artikel 5. Dort soll mit dem beantragten Absatz 1bis deutlich gemacht werden, dass sowohl die jährliche Überbrückungsleistung als auch die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten im Plafond gemäss Artikel 5 inkludiert sind. Davon ging man dem Vernehmen nach in der Kommission offenbar auch aus.
Wichtig erscheint mir auf jeden Fall, dass wir hier Differenzen schaffen, namentlich auch in Artikel 14a. Dies erlaubt dann dem Nationalrat, die Sachlage nochmals einlässlich zu prüfen. So ist sichergestellt, dass wir einerseits am Ende eine sachgerechte Lösung haben und andererseits der Gesetzestext schlussendlich den effektiven Willen der Kommission bzw. des Rates abbildet.
Ich bitte Sie, beiden Einzelanträgen Folge zu geben.