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Hefti Thomas · Ständerat · 2020-03-10

Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-10

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, wie gemäss dem uns vorliegenden Kommissionsbericht übrigens auch der Bundesrat, die Motion abzulehnen; dies aus folgenden Gründen: Der Bundesrat soll beauftragt werden, "hate crimes" gegenüber dem im Titel erwähnten Personenkreis statistisch zu erfassen. Welches ist dieser Personenkreis? Lesen wir den Titel. Er lautet: "Statistische Erfassung von 'hate crimes' aufgrund von sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck oder Geschlechtsmerkmalen". Ist das, was ich jetzt zitiert habe, ein Personenkreis? Was ist genau gemeint? Mir wird es jedenfalls nicht klar. "Hate crimes" ist auch kein Tatbestand des Strafgesetzbuches. Wenn man aber Verbrechen erfassen will, müsste man sich doch ans Strafgesetzbuch und auf darauf gestützt erfolgte Verurteilungen halten. Jedenfalls erschiene es mir problematisch, wenn es darum gehen sollte, Motive aus Polizeirapporten zusammenzutragen, wie das im Kommissionsbericht angedeutet wird. Die Feststellung von Tatmotiven muss doch Sache der Richterin oder des Richters sein und nicht der Polizei.

In der Stellungnahme des Bundesrates steht Folgendes, und das scheint mir zentral: "Der Bundesrat erachtet es als wichtig, die Gleichbehandlung zu fördern, jegliche Form von Diskriminierung, namentlich aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechtsidentität, zu beseitigen [...]."

Die Motion wurde im Jahr 2017 eingereicht. Mittlerweile ist einiges geschehen. Dabei möchte ich speziell auf die Abstimmung vom vergangenen Februar verweisen. Da hat das Schweizervolk in der Referendumsabstimmung einem neuen Straftatbestand zugestimmt, was sicher auch den Intentionen der Motionärin entsprochen hat. Das soll doch das Ziel sein: nicht neue Statistiken, sondern gleicher Schutz für alle Menschen in der Schweiz. Ein Übergriff gegen Menschen, die nicht zum Personenkreis gehören, der im Titel der Motion angesprochen wird, ist doch nicht weniger schlimm und nicht weniger zu verfolgen und zu verurteilen als ein Übergriff gegen Menschen, die zu diesem Personenkreis gehören. Das Ziel muss gleicher, wirksamer Schutz für alle sein. Ich bin der Auffassung, dass wir in der Schweiz sehr gute Voraussetzungen dafür haben. Es braucht die Motion nicht.