Ettlin Erich · Ständerat · 2020-03-10
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-10
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, Ausführungen gleich zu den beiden Motionen zu machen; ich fasse das zusammen, auch wenn das so nicht vorgesehen wäre. Die Motionen behandeln aber ähnliche Fragen, zumal wir auch in der Kommission eine gemeinsame Behandlung durchgeführt haben. Es geht um die Motion Brand "Zeitgemässer elektronischer Datenaustausch zwischen Gemeinden und Krankenversicherern" und die Motion Hess Lorenz "Wohnsitzfrage, Krankenkassenprämie und stationäre Anteile der Kantone. Weniger Bürokratie, weniger Fehler". Es geht also um diesen Datenaustausch.
Ihre Kommission hat beide Motionen gemeinsam behandelt, da sie das gleiche Anliegen haben, aber unterschiedlich formuliert sind, was ich noch ausführen werde. Der Bundesrat beantragt bei beiden Motionen deren Annahme.
Die Motionen betreffen beide den elektronischen Datenaustausch zwischen den Kantonen und den Krankenversicherern. Die Motion Brand fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, damit die Kantone und Gemeinden die Einhaltung der Versicherungspflicht auf effiziente Weise überprüfen können. Die Motion Hess Lorenz fordert, dass der elektronische Datenaustausch auf weitere Bereiche ausgeweitet wird. So soll ein elektronischer Austausch zur Frage des Wohnsitzes und zur Verhinderung von Doppelversicherungen ermöglicht werden.
Gemäss KVG sind die Kantone für die Überprüfung der Einhaltung der Versicherungspflicht verantwortlich. Bereits heute tauschen Kantone und Versicherer Daten im Bereich der Prämienverbilligung aus. Eine Ausweitung des Datenaustauschs und damit eine administrative Erleichterung [PAGE 111] erachtet auch Ihre Kommission als sinnvoll, denn das Problem stellt sich wie folgt: Zwischen den Einwohnergemeinden und den Krankenversicherern sieht das Gesetz keine erleichterten elektronischen Überprüfungsmöglichkeiten zur Einhaltung der Versicherungspflicht vor. De iure müssten die Einwohnerdienste briefliche Einzelanfragen zuerst an die betreffenden Personen in ihrer Gemeinde und danach häufig an die Krankenversicherer richten, um die Einhaltung der Versicherungspflicht zu überprüfen. Kann keine Versicherung nachgewiesen werden, muss mit aufwendigen Verfügungen von Amtes wegen ein Krankenversicherer verfügt werden. Ihre Kommission unterstützt diese Stossrichtung bzw. die Stossrichtung der Motion ebenfalls und hat die Motion Brand mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Bei der Motion Hess Lorenz bestanden Vorbehalte, da diese den Versicherungsverbänden Zugriff auf die Daten geben will. Das wird von Ihrer Kommission als problematisch angesehen. Die Versichererverbände sind keine Durchführungsorgane der sozialen Krankenversicherungen. Sie dürfen daher keinen Zugriff auf die persönlichen Daten der Versicherten haben. Die Verbände müssen vom Datenaustausch ausgeschlossen werden. Da der Bundesrat auch die Motion Hess Lorenz zur Annahme empfiehlt und mit deren Annahme für die Umsetzung des Anliegens mehr Spielraum gewährt wird, hat auch Ihre Kommission der Motion Hess Lorenz mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt, möchte aber die obigen Vorbehalte - Versichererverbände, ich habe es erwähnt - klar zum Ausdruck bringen und erwartet bei der Umsetzung, dass dies berücksichtigt wird. Dies führt zum pragmatischen Antrag Ihrer Kommission, beide Motionen anzunehmen, auch wenn bei der Motion Hess Lorenz noch Vorbehalte bestehen, die in der Umsetzung berücksichtigt werden sollen.
Ich bitte Sie also, die Motion Brand und dann auch die Motion Hess Lorenz anzunehmen.