Müller Damian · Ständerat · 2020-03-11
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-11
Wortprotokoll
Ich bedaure es sehr, dass nach dem Bundesrat auch unsere Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen mit einem weitsichtigen Kommissionspräsidenten Nein zu dieser Motion gesagt hat. Eigentlich pflegen wir in diesem Rat zu sagen, Antizipieren und Vorausschauen sei eine gute Politik. Es wirft nun aber Fragen auf, wie sich der Bundesrat und die Kommission beharrlich weigern, vorausschauend und damit in die Zukunft planend, ein Problem anzupacken, das unweigerlich auf uns zukommen wird und das wir heute bereits rechnerisch vorwegnehmen können. Denn irgendwann wird der Anteil der Motorfahrzeuge, die unsere Strassen befahren und nicht der Mineralölsteuer unterliegen, eine Höhe erreicht haben, bei der die Abgaben für die Aufrechterhaltung unseres Strassennetzes nicht mehr durch die Halter von diesel- und benzinbetriebenen Motorfahrzeugen gedeckt werden. Das hat die Kommission diskutiert und bestätigt. Wenn wir schauen, welche Anläufe zu einem Mobility-Pricing das Parlament schon unternommen hat [PAGE 150] und wie ernsthaft die Frage bereits diskutiert wird, dann wäre das hier ja lediglich ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Es versteht sich von selbst, dass wir zum heutigen Zeitpunkt noch nicht voraussagen können, wann es so weit sein wird, dass die E-Fahrzeuge einen kritischen Anteil von 30 bis 50 Prozent am Schweizer Fahrzeugpark erreichen. Das haben wir auch schon in der CO2-Debatte ausführlich miteinander besprochen. Das ist aber auch nicht der springende Punkt. Meine Motion ist richtigerweise grundsätzlicher Natur. Sie verlangt nicht, dass wir jetzt über einen bestimmten Zeitpunkt entscheiden.
Ich appelliere deshalb an Ihren Sinn für Innovation und vorausschauendes Politisieren, an Ihren Willen, der CO2-Problematik mit moderner Technologie zu begegnen, und an Ihren Willen, heute etwas in die Wege zu leiten, was wir morgen dringend benötigen werden, zumal die Motion eigentlich bescheiden ist. Sie verlangt bloss die frühzeitige Konzeption einer mit Sicherheit nötigen Massnahme. Warum sollen wir nicht all jene, die von uns mutige und nachhaltige Politik erwarten, hier mit einem kleinen Schritt abholen? Was ist denn so falsch daran, proaktiv zu agieren, statt später dann überhastet eine einzelne Massnahme ausarbeiten zu müssen? Auch wenn dies vielleicht etwas hoch gegriffen ist: Frau Bundespräsidentin, gestatten Sie mir den Vergleich mit der Gesundheits- und Sozialpolitik. Dort sind wir doch längst die Gefangenen verzögerter und verspäteter Reaktionen. Wir handeln nur dann, wenn das Geld in der Kasse ausgeht. Das ist eben genau das, was wir hier nicht machen sollten. Wenn wir nämlich erst dann anfangen, ein Gesetz auszuarbeiten, wenn zu wenig Geld in die Kasse fliesst, ist es zu spät. Dann werden wir mit Sicherheit, und das zu Recht, für unsere zögerliche und mutlose Haltung von heute geradestehen müssen.
Das Argument, das sowohl aus dem Bundesrat wie auch aus der Kommission kommt - der Kommissionssprecher hat es bereits erwähnt -, man solle jetzt nichts überstürzen, man solle zuerst die E-Mobilität fördern, zielt völlig ins Leere. Meine Motion ersetzt ja die nach wie vor nötige Förderung der E-Mobilität nicht, und sie stellt diese auch nicht infrage. Man kann das eine tun, aber soll das andere nicht lassen. Meine Motion sichert uns lediglich ab: Sie gewährleistet, dass wir den einstweiligen Erfolg der Förderung auch richtig einordnen und lenken. Das Argument, Abgabe und Förderung widersprächen sich und es könne mit einer Abgabe erst angefangen werden, wenn die Marktdurchdringung der E-Mobilität genügend gross sei, ist eine nicht stichhaltige Ausrede. Wir sehen doch, wie schnell die E-Mobilität bei den verkauften Neuwagen durchgesetzt wird! Jetzt ist also genau der richtige Zeitpunkt, um zu handeln.
Zudem wird auch noch ein Gegensatz in die Argumentation hineinkonstruiert, den es gar nicht gibt. Wer heute ein Auto kauft, das zum Teil oder ganz auf E-Basis funktioniert, der weiss nämlich sehr genau, dass die von Kanton zu Kanton unterschiedlichen Fördermassnahmen nicht für die Ewigkeit gedacht, sondern begrenzt sind. Käufer von E-Mobilen oder Fahrzeugen mit hybriden oder anderen alternativen Antriebstechnologien sind sich nämlich auch bewusst, dass der Bau und der Unterhalt von Strassen etwas kostet. Ihren Willen infrage zu stellen, sich an den Kosten zu beteiligen, grenzt an Heuchelei. Meinen Sie etwa, E-Mobil-Besitzer fahren E-Mobile, weil sie sich einbilden, die anderen sollten die gesamten nötigen Infrastrukturen bezahlen? Das wäre totaler "Chabis"! Gerade Besitzerinnen und Besitzer von E-Mobilen sind gut informiert, und sie erachten eine faire und zukunftsträchtige Kostenbeteiligung als sachgerecht und nötig. Das sage ich nicht nur so: Als leidenschaftlicher Automobilist, der selbst mit einem batteriebetriebenen Elektrofahrzeug unterwegs ist, kenne ich diese Szene sehr gut. Die Behauptung, dass im Moment mehr Nachfrage besteht, weil keine Strassenabgabe entrichtet werden muss, ist nicht haltbar. Es gilt im Gegenteil: Klare Verhältnisse sorgen für Glaubwürdigkeit. Wenn wir die E-Mobilität auch wirklich wollen, dann wäre es weit sinnvoller, wenn wir im Bereich der Ladestationen, bei den dazugehörigen Lade-Apps z. B., Förderprogramme lancieren oder wenn sich die Kantone bei der Motorfahrzeugsteuer endlich einigen oder sie harmonisieren würden. Das würde die Glaubwürdigkeit im Bereich der Förderung erhöhen. In meinem Kanton bezahle ich doppelt so viel wie z. B. im Kanton Nidwalden; das ist aus meiner Sicht auch störend.
Erlauben Sie mir noch eine Klammerbemerkung. Sie haben vor einigen Minuten die Motion 19.4381 angenommen. Konsequent wäre es, wenn Sie jetzt meine Motion auch annehmen würden. Weshalb? Genau damit würden Sie es nämlich ermöglichen, eine Gesamtkonzeptionierung voranzutreiben - eine Gesamtkonzeptionierung, die schlussendlich nicht widersprüchlich wäre.
Es ist also wichtig und richtig, heute ein Projekt auszuarbeiten, das die Kosten für die Benutzung der Strassen transparenter macht - Kollege Français hat es bereits gesagt. Auch der Zeitpunkt für die Ausarbeitung von Ausführungsbestimmungen ist durchaus der richtige. Gerade in diesem Fall, Frau Bundespräsidentin, heisst es, wie Sie auch so schön zu sagen pflegen: "Gouverner, c'est prévoir."