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Candinas Martin · Nationalrat · 2020-03-11

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-11

Wortprotokoll

Die Ziele dieser Initiative sind - wie dies übrigens bei den meisten Initiativen der Fall ist - zu begrüssen. Auch die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP will Fluchtursachen bekämpfen, will den Frieden fördern, will die Neutralität schützen und will eine glaubwürdige Sicherheits- und Aussenpolitik. Die Schweiz engagiert sich bereits heute stark dafür und soll dieses Engagement auch in Zukunft fortsetzen.

Die Initianten tun jedoch so, als hätten wir heute eine völlig ungenügende Gesetzesregelung im Umgang mit der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten. Dabei kennt die Schweiz ein Finanzierungsverbot für atomare, biologische und chemische Waffen sowie für Streumunition und Antipersonenminen. Dieses Verbot hat sich bewährt. Die neuen Einschränkungen, welche die vorliegende Initiative verlangt, gehen uns zu weit. Sie sind unklar, bürokratisch, willkürlich, einschränkend und wirtschaftsfeindlich.

Wieso? Die Volksinitiative verlangt, dass der Schweizerischen Nationalbank sowie Stiftungen und Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge die Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten untersagt wird. Wann ist man ein[NB]Kriegsmaterialproduzent? Und was heisst "Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten"? Als Kriegsmaterialproduzenten definiert die vorgesehene Verfassungsbestimmung Unternehmen, die mehr als fünf Prozent ihres Jahresumsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Erstens ist diese Schwelle von fünf Prozent völlig willkürlich gewählt. Die Initianten können nicht erklären, wieso gerade fünf Prozent und nicht beispielsweise null oder zehn Prozent. Zweitens ist eine Schwelle von fünf Prozent des Jahresumsatzes in der Praxis kaum umsetzbar. Der Anteil an Kriegsmaterial wird in dieser Form heute nicht offengelegt und ist wahrscheinlich nur schwer oder kaum überprüfbar. Auch kann der Anteil von Jahr zu Jahr schwanken. Mit einer solchen Schwelle schaffen wir Rechtsunsicherheit.

Zur Finanzierung: Als Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten gelten gemäss der Volksinitiative die Gewährung von Krediten und Darlehen sowie Beteiligungen an Kriegsmaterialproduzenten, z. B. durch den Erwerb von Wertschriften oder den Erwerb von Finanzprodukten. Diese Vorgabe schränkt die Investitionsmöglichkeiten ein. Sie birgt Zusatzrisiken und bringt viel Bürokratie für Schweizer Banken und unsere Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie.

Weiter verlangt die Initiative, dass sich der Bund auf nationaler und internationaler Ebene dafür einsetzt, dass für Banken und Versicherungen ebenfalls gleiche Bedingungen gelten. Ein solches Finanzierungsverbot auf internationaler Ebene ist nicht realistisch. Weder im Rahmen der Vereinten Nationen noch in anderen internationalen Gremien besteht der Wille für entsprechende Bestrebungen, und eine Umsetzung eines solchen Verbots durch andere Staaten mit einer grossen Industrie ist sehr unwahrscheinlich. Aus diesem Grund bliebe das globale Angebot an Rüstungsgütern auch nach einer Annahme der Initiative unverändert. Eine Annahme der Initiative bliebe in der Folge wirkungslos und würde weder zu einer friedlicheren Welt noch zu weniger Fluchtursachen führen. Trotzdem müsste die Schweiz die wirtschaftlichen Konsequenzen tragen.

Unsere Kommission hat auch Anhörungen durchgeführt. Nicht einmal der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen hat sich für die Initiative ausgesprochen. Auch dies will etwas heissen.

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP erwartet von der Schweizerischen Nationalbank sowie von den Stiftungen und Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge, dass sie eine auf ethische Grundsätze bedachte Anlagestrategie verfolgen. Wir werden das auch in Zukunft kritisch beobachten. Im Moment sehen wir jedoch keinen Handlungsbedarf.

Die Mitte-Fraktion - die EVP-Vertreter ausgenommen - hat einstimmig entschieden, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und die Rückweisung an die Kommission abzulehnen.