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Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2020-03-12

Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-03-12

Wortprotokoll

Kinder wecken Emotionen. Sie verdienen unseren ganz besonderen Schutz und benötigen ihn auch. In der Einforderung ihrer Rechte sollen sie möglichst viel Unterstützung erfahren.

Es ist ganz klar unser Ziel, dass Buben und Mädchen zufrieden, harmonisch und unter Wahrung all ihrer Rechte aufwachsen können. Obwohl in unserem Land die grosse Mehrheit der Kids auch tatsächlich wohlbehütet und relativ sorgenfrei gross werden kann, gibt es unbestrittenermassen Ausnahmen. Wenn Kinder Probleme haben, sind primär die Eltern zuständig. Wenn die Eltern Teil des Problems sind, und in unzähligen weiteren Fällen, in denen ein Mädchen oder ein Junge Hilfe braucht, sei es Hilfe psychologischer, psychischer und/oder rechtlicher Art, gibt es innerhalb des familiären Kreises Patinnen und Paten, Freunde und Verwandte. Für den Fall, dass sie nicht helfen können, existiert ausserhalb des privaten Rahmens bezüglich Kinderrechte eine grosse Anzahl von Stellen. Sie verfügen auch über Empfehlungs- oder Entscheidungskompetenz. Lehrpersonen, Schulleitungen, Psychologinnen, Psychiater, die Kesb, Gemeindebehörden, von der Kesb eingesetzte Beistände, sozialpsychologische Dienste, kantonale Anlaufstellen innerhalb der Gesundheitsdepartemente, selbstverständlich auch die Justiz, Sorgentelefone und, und, und: All diese Behörden und Stellen haben jetzt schon sich überschneidende Kompetenzen und Aufgabenbereiche, sodass es für die Mitwirkenden auf allen Stufen heute schon schwierig ist, überhaupt eine tragfähige Lösung zu finden.

Jetzt soll eine zusätzliche nationale Ombudsstelle für Kinderrechte geschaffen werden. "National" und "niederschwellig" ist für mich per se ein Widerspruch. Ich möchte auch, dass unsere Kinder ihre Rechte wirklich wahrnehmen können. Ich wehre mich auch nicht dagegen, notfalls mehr finanzielle Unterstützung zu gewähren oder, wenn wirklich notwendig, Gesetzesanpassungen im Rahmen des Auskunftsrechtes vorzunehmen. Wenn jetzt aber dieses riesige Angebot noch um eine neue, zusätzliche nationale Ombudsstelle für Kinderrechte erweitert werden soll, bitte ich wirklich darum, in aller Sorgfalt zu prüfen, ob diese Vermittlungsaufgabe nicht bei einer der unzähligen bereits existierenden Stellen angesiedelt werden kann: kantonal oder kommunal und tatsächlich auch niederschwellig. Ebenso ist sicherzustellen, dass Entscheidungsträger mit fachlicher und menschlicher Kompetenz vorhanden sind, nicht jedoch Personen, die sich, mit mediativen Aufgaben betraut, als zusätzliche Meinungsmacher in das Geschehen einmischen. Kinder wecken Emotionen. Für uns gilt es dennoch, rational Entscheide zu treffen.