Minder Thomas · Ständerat · 2020-03-12
Minder Thomas · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-03-12
Wortprotokoll
Wir alle gingen schon kurz vor Ladenschluss am Abend einkaufen. Ich wundere mich jeweils, wie viele frische Lebensmittel noch in den Regalen liegen, die kurz danach weggeräumt oder allenfalls weggeworfen werden. Pro Filiale der Grossverteiler werden im Durchschnitt jährlich 26 Tonnen Lebensmittel weggeworfen. Food Waste, das Wegwerfen von Lebensmitteln, ist ein grosses Problem, in ökonomischer, ökologischer, sozialer und ethischer Hinsicht. Gerade die Schweiz sollte bei solchen Wohlstandskrankheiten den Lead übernehmen und mit gutem Beispiel vorangehen.
Meine Grossmutter hat mich mit ihrer Strategie sehr früh in meiner Kindheit gelehrt, keine Lebensmittel wegzuwerfen. Wenn man nicht fertig gegessen hatte, gab es dann sicher nichts Süsses, und - noch schlimmer - es gab am Tisch nochmals einen Löffel dazu. Dies war mir zumindest am Esstisch eine Lehre, dass man Esswaren nicht fortwirft.
Um die Problematik im Handel zu lindern, sind alle Akteure gefordert: zunächst die Landwirtschaft, die Produktion, dann die Lebensmittelverarbeitung, aber auch die Grossisten und Lebensmittelhändler. Die Konsumentinnen und Konsumenten müssen natürlich auch in die Pflicht genommen werden. Alle tragen einen Teil zur Vermeidung von Food Waste bei.
In Schaffhausen gibt es eine tolle Organisation, welche Kühlschränke aufgestellt hat, in denen die Läden ihre noch frische Tagesware oder Überschussware deponieren, damit Bedürftige diese gratis mitnehmen können. Diese Organisation wurde auch mit einem Sonderpreis ausgezeichnet. Wir als Gesetzgeber können und sollten ebenfalls einen Beitrag zur Vermeidung von Food Waste leisten. Das will die vorliegende Motion erreichen, indem sie beantragt, den die Lebensmittelsicherheit betreffenden Artikel 7 Absatz 4 des Lebensmittelgesetzes zu ergänzen.
Es ist klar - da streiten wir nicht -, dass nur sichere Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Dies verlangt Artikel 7 Absatz 4 des Lebensmittelgesetzes bereits, und daran will auch die Motionärin nichts ändern. Doch es gibt Spielraum - denken Sie nur an Backwaren. Natürlich sind diese am Folgetag nicht mehr frisch und knusprig, doch bei Weitem nicht gesundheitsschädlich. Auch Frischprodukte wie Joghurts - nicht nur solche im Glas, Kollege Germann - können problemlos über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus konsumiert werden. Solche Mindesthaltbarkeitsdaten geben nur an, bis wann eine hohe Qualität des Produktes gewährleistet ist. Sie bedeuten nicht, dass die Ware am Tag X plus eins verdorben ist.
Die Minderheit, die die Motion zur Ablehnung empfiehlt, befürchtet, dass die Motion eine Art Abgabezwang für die Läden will. Ich wäre auch gegen eine solche Verpflichtung. Doch der Motionstext lautet: "Der Bundesrat [...] kann besondere Bestimmungen erlassen für die Abgabe von Lebensmitteln an zertifizierte Organisationen oder Personen." Das ist so, wie es schon jetzt in der Stadt Schaffhausen gemacht wird. Es geht also nur darum, die Abgabe an solche karitativen Organisationen oder direkt an bedürftige Menschen überhaupt zu ermöglichen respektive zu vereinfachen. Das wäre übrigens ähnlich wie heute bei jenen Unternehmungen, welche Produkte, die das Ablaufdatum bereits erreicht oder überschritten haben, gratis an ihre Mitarbeiter abgeben.
Es stimmt, die Motionärin erwähnt in der Begründung rechtsvergleichend einige andere Staaten, welche mit einer Abgabepflicht weiter gehen. Ich sehe diese Beispiele aber nicht als Ziel der Motion, sondern als Argumentarium. Wir sollten eine niederschwellige, wirtschaftsfreundliche Lösung anstreben. Lebensmittel mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum zu verschenken, muss möglich sein.
Den Vorstoss sehe ich als Abbau der Einschränkungen, und auch der Bundesrat ist dieser Ansicht. Es braucht eine kleine Gesetzesanpassung, um die Möglichkeit zur unbürokratischen Weitergabe zu schaffen. Auch der Migros-Genossenschaftsbund sowie die IG Detailhandel Schweiz - dahinter stehen Coop, Denner, Manor, Migros - unterstützen diese Motion explizit. Sie haben es gehört: Die Migros dürfte solche Frischprodukte zurzeit nicht an Hilfsorganisationen spenden. Mit Organisationen wie der "Schweizer Tafel" oder "Tischlein deck dich" arbeiten diese Firmen bereits erfolgreich zusammen. Sie würden diese freiwillige Zusammenarbeit gerne ausbauen.
Ich bitte Sie aus diesen Gründen, der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen.