Dittli Josef · Ständerat · 2020-03-12
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2020-03-12
Wortprotokoll
Der Nationalrat ist mit seinen gestrigen Beschlüssen in vielen wesentlichen Punkten auf die Linie des Ständerates eingeschwenkt. Wir haben im Moment noch vier eigentliche Differenzen. Bei drei Differenzen geht es um die Frage der Plafonierung und bei einer um die Frage, wie man evaluiert.
Bei der Plafonierung geht es um drei Dinge. Erstens: Welches soll die Höhe des Betrages sein? Zweitens: Sollen die Krankheits- und Behinderungskosten inkludiert, also bei dieser Plafonierung eingeschlossen sein? Drittens: Es geht um eine Änderung der Formulierung bezüglich der Anspruchsgruppen, also um eine Definitionsfrage.
Ein kurzer Rückblick auf die Geschichte dieser Plafonierung: Der Bundesrat ist mit dem Antrag gekommen, auf das Dreifache des allgemeinen Lebensbedarfs zu plafonieren. Der Ständerat hat es auf das Zweifache abgesenkt und dort gleich die Zahl hineingeschrieben. Der Nationalrat hat dann die Plafonierung ganz aufgehoben. Wir haben auf dem Zweifachen bestanden. Gestern hat der Nationalrat beschlossen, erstens in Bezug auf die Höhe des Betrages auf den Faktor 2,25 zu gehen und den Faktor hineinzuschreiben. Gleichzeitig hat der Nationalrat entschieden, eine Inklusion der Krankheits- und Behinderungskosten nicht zu beschliessen, sondern das separat laufen zu lassen.
Anders gesagt: Wir haben beschlossen, dass die Überbrückungsleistung gemäss Artikel 2a bei alleinstehenden Personen 38[NB]900 Franken pro Jahr betragen soll, bei Ehepaaren 58[NB]350 Franken. Der Nationalrat hat beschlossen, dass die jährliche Überbrückungsleistung bei alleinstehenden Personen das 2,25-Fache und bei Mehrpersonenhaushalten auch das 2,25-Fache des allgemeinen Lebensbedarfs betragen soll.
Dort ist bei uns heute Morgen in der Kommission die erste Frage aufgetaucht. Wir haben im Ständerat von Ehepaaren gesprochen, und der Nationalrat spricht jetzt von Mehrpersonenhaushalten; das gilt übrigens dann auch für Artikel 14a, wo sich diese Frage auch wieder stellt. Wir wollten wissen: Was ist denn der Unterschied? Was ist denn mit "Mehrpersonenhaushalten" gemeint? Es ist also eine Definitionsfrage, und diese konnte sauber geklärt werden. Bei "Mehrpersonenhaushalten" ist die Definition gemäss ELG massgebend, und das heisst: Ehepaare, eingetragene Partnerschaften und Alleinstehende mit Kindern. Das ist die Definition.
Wir haben dann in der Kommission gefunden, dass in Bezug auf die Aufteilung in Alleinstehende einerseits und Ehepaare oder Mehrpersonenhaushalte andererseits die Formulierung des Nationalrates die bessere sei, und sind dort in Bezug auf die Formulierung eingeschwenkt.
Bezüglich der Höhe - Sie finden das auf Seite 4 der Fahne - hat Ihre Kommission mit 9 zu 4 Stimmen entschieden; es gibt dort eine Minderheit. Es ist ein bisschen schwierig, sich auf der Fahne zurechtzufinden, darum bitte ich Sie, sich auf die Inhalte zu konzentrieren, die ich Ihnen nun zu beschreiben versuche. Es geht hier darum, einerseits die Höhe des Plafonds festzulegen. Ihre Kommission beantragt Ihnen in Bezug auf die Höhe des Plafonds bei Alleinstehenden das Zweifache und bei Mehrpersonenhaushalten das 2,25-Fache. Gleichzeitig beantragen wir Ihnen bei Absatz 1bis, dass die Leistungen für die Krankheits- und Behinderungskosten gemäss Artikel 14a in diesem Plafond inkludiert sind.
Mit anderen Worten ausgedrückt: Für Mehrpersonenhaushalte können gemäss der Mehrheit maximal rund 65[NB]000 Franken fliessen. Wenn man die Krankheits- und Behinderungskosten nicht inkludiert, sind es gemäss Minderheitsantrag 10[NB]000 Franken mehr, nämlich 75[NB]000 Franken - dies einfach, damit man hier den Unterschied sieht. Beim Konzept der Mehrheit sagt man also: Jawohl, es soll bei Einzelpersonen das Zweifache, bei Mehrpersonenhaushalten das 2,25-Fache sein. Es soll dort keine Zahl in Franken hineingeschrieben werden, sondern ein Faktor, bei dem alles inkludiert ist. Die Minderheit ist ebenfalls damit einverstanden, bei Einzelpersonen auf das Zweifache zu gehen und bei Mehrpersonenhaushalten auf das 2,25-Fache, aber ohne Inkludierung der Krankheits- und Behinderungskosten. Diese sollen also separat und zusätzlich angerechnet werden.
Ich möchte jetzt gerne die Diskussion über diese drei Differenzen führen, die wir in einem Paket abhandeln, nämlich zur Höhe, zur Inklusion - ja oder nein? - und zur begrifflichen Definition, die wir nebenbei einfach zur Kenntnis nehmen; sie konnte gut erklärt werden.
In diesem Sinne, Herr Präsident, würde ich Ihnen gerne das Wort zurückgeben, damit Sie diesen Antrag zur Diskussion stellen können.