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Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · 2002-10-02

Wirz-von Planta Christine · Nationalrat · Basel-Stadt · Liberale Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Die Minderheit will in Artikel 22bis festlegen, welche Forschungsarbeiten der Bund in Auftrag geben oder unterstützen kann; sie möchte Artikel 23 zugunsten dieses Artikels 22bis streichen.

Die Mehrheit sieht in Artikel 23 vor, dass der Bund Forschungsarbeiten und Technologiefolgenabschätzungen in Auftrag geben oder unterstützen kann, allerdings ohne den Inhalt der Aufträge genau zu spezifizieren, damit nicht von vornherein eine Selektion getroffen wird; das ist auch richtig so.

Aus der Sicht jener, die gegen Freisetzungsversuche sind oder aber diese ausschliesslich auf Projekte der Risikoforschung reduzieren wollen, ist der Einschub des Artikels 22bis natürlich logisch, denn damit werden wiederum die Erforschung von biologischen Grundlagen und auch alle agronomischen Fragestellungen verhindert.

Ich möchte einmal etwas ganz Allgemeines sagen: Es ist doch erwiesen, dass bei der Forschung in der Regel das qualitativ gute Produkt nicht direkt angesteuert wird, sondern aus Nebeneffekten oder Nebenprodukten gefunden wird. Wenn man nun eine Forschung so kanalisiert, dann werden alle die guten Qualitäten, die guten Produkte, die Erfindungen quasi, von vornherein ausgeschlossen. Man kann einem Forscher, einer Forscherin einfach nicht zumuten, dass Forschung auf die Biosicherheit reduziert wird. Das ist nicht sinnvoll, das bringt einfach die Forschung nicht weiter. Diese Beschneidung sozusagen eines wichtigen Zweigs der Forschung darf einfach nicht passieren.

Weiter verstehe ich nicht, wie der Forschungsauftrag des Bundes, z. B. mit Litera d von Artikel 22bis Absatz 2 über "eine mögliche Verbreitung der gentechnisch veränderten Organismen", überhaupt ausgeführt werden kann, wenn man dagegen ist, dass diese Versuche in Feldexperimenten ausgeführt werden. Das ist mir einfach nicht klar. Den Nachweis schlüssig zu erbringen, dass die Erkenntnisse nur mittels Freisetzungsexperimenten mit GVO gewonnen werden können, ist nicht möglich, weil man bekanntlich die Forschungsergebnisse nicht im Voraus kennt.

Ich bitte Sie also im Namen der liberalen Fraktion und der Freiheit der Forschung, den Minderheitsantrag zu Artikel 22bis abzulehnen und bei Artikel 23 der Mehrheit zu folgen.