Cassis Ignazio · Bundesrat · 2020-03-12
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2020-03-12
Wortprotokoll
Plusieurs interventions parlementaires ont été déposées dans les deux chambres concernant la loi fédérale sur les prestations de sécurité privées fournies à l'étranger, abrégée LPSP en français. C'est la preuve de l'engagement important du Parlement en faveur de la place économique suisse, un engagement qui mérite d'être souligné et qui appelle notre reconnaissance.
Je vous le dis donc d'emblée, le Conseil fédéral reconnaît la nécessité d'agir dans ce contexte. C'est pour cette raison qu'il a proposé d'accepter le postulat Schilliger 19.4297, qui reflète ce souci. Le Conseil fédéral a par contre proposé le rejet des autres interventions, y compris les deux qui sont discutées aujourd'hui dans votre conseil, et cela pour des raisons formelles. En premier lieu, ces interventions préconisent chacune une orientation différente. Ensuite, parce qu'en acceptant ces motions il se serait très rapidement fixé sur une option qui n'est peut-être pas celle qui permet d'atteindre au mieux le but fixé.
La motion de la CPS-E charge le Conseil fédéral de modifier la loi de telle sorte que les entreprises d'armement et les entreprises liées à l'industrie de l'armement actives en Suisse puissent continuer de bénéficier de la sécurité du droit. La motion Wicki, également traitée par la CPS-E, exige une modification de la loi qui, conformément à la volonté initiale du législateur, exclut du champ d'application du texte les prestations d'entretien, de formation et d'autres services qui sont en lien avec les biens exportés par une entreprise suisse avec l'autorisation requise. [PAGE 340]
Seit Inkrafttreten des BPS, das ist der abgekürzte deutsche Name für die LPSP, haben wir festgestellt, dass sich bei der Umsetzung dieses Gesetzes Schnittstellen ergeben mit dem Kriegsmaterialgesetz und dem Güterkontrollgesetz, also dem Gesetz, das sich mit Dual-Use-Gütern befasst. Namentlich kommt es vor, dass ein ähnlicher Sachverhalt zum Beispiel vom BPS und vom Güterkontrollgesetz erfasst wird, dieser Sachverhalt jedoch von Gesetzes wegen nach unterschiedlichen Kriterien und von unterschiedlichen Departementen beurteilt werden muss.
Aus diesem Grund haben Bundesrat Guy Parmelin und ich zu Beginn des Jahres 2019 eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Probleme genauer anzuschauen und Lösungen zu finden. Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertretern von vier Departementen - des EDA, des WBF, des EJPD und des VBS - zusammen. Sie hatte von Bundesrat Parmelin und mir den Auftrag, verschiedene Optionen zur Verbesserung der Kohärenz - wir haben vorhin viel über die Kohärenz in der Aussenpolitik gesprochen; dasselbe gilt natürlich auch für die Innenpolitik - zwischen dem BPS und dem Kriegsmaterialgesetz bzw. dem Güterkontrollgesetz zu prüfen. Im Vordergrund standen die einheitliche Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, eine Änderung der Verordnung zum BPS und eine Revision des BPS.
Die Arbeitsgruppe schlug neben einer Harmonisierung auf dem Wege der Auslegung eine Anpassung der Verordnung zum BPS vor. Zum einen sollen die Definitionen der einzelnen Dienstleistungen konkretisiert werden, zum andern soll ein Konsultationsmechanismus zwischen EDA, WBF sowie weiteren betroffenen Behörden geschaffen werden. Ein solcher Mechanismus ist bereits in der Güterkontroll- respektive in der Kriegsmaterialverordnung vorgesehen, nicht aber in der Sicherheitsdienstleistungs-Verordnung. Im Falle einer Divergenz zwischen den Departementen müsste der Entscheid vom Bundesrat getroffen werden. Mit den Änderungen lassen sich nach Ansicht der interdepartementalen Arbeitsgruppe die identifizierten Kohärenzprobleme relativ rasch und auf zufriedenstellende Weise lösen.
Darauf basierend hat der Bundesrat am 12. Februar dieses Jahres, also vor wenigen Wochen, seinen Bericht zur Erfüllung des Postulates Schilliger 19.4297 verabschiedet und folgende Beschlüsse zum weiteren Vorgehen gefasst:
1.[NB]eine weitergehende Harmonisierung der Anwendung des BPS mit dem Güterkontroll- respektive dem Kriegsmaterialgesetz auf dem Auslegungsweg und entsprechende Berichterstattung an den Bundesrat bis Ende August dieses Jahres;
2.[NB]eine Verordnungsrevision gemäss Vorschlag der interdepartementalen Arbeitsgruppe - ebenfalls bis August dieses Jahres - in den Bundesrat zu bringen;
3.[NB]die Ausarbeitung möglicher Optionen für eine Revision des BPS und einen entsprechenden Vorschlag bis Ende des Jahres in den Bundesrat zu bringen.
Sie sehen, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf anerkennt und bereits von sich aus aktiv geworden ist - zum einen mit einer kurzfristigen Verbesserung der Auslegung und einer Änderung der Verordnung bis Ende dieses Sommers und zum andern mit grundsätzlichen Überlegungen darüber, ob überhaupt Gesetzesänderungen notwendig sind. Wir sind uns überhaupt noch nicht sicher, ob eine Gesetzesänderung notwendig ist.
Für eine Gesetzesanpassung muss eben nach Ansicht des Bundesrates genau geprüft werden, welche Option am zielführendsten wäre. Eine umsichtige und sorgfältige Vorgehensweise trägt ebenfalls zur Rechtssicherheit bei. Bei diesen beiden Motionen steht das Wort "Rechtssicherheit" im Zentrum. Rechtssicherheit herrscht, wenn Gesetze nicht von einem Tag auf den anderen geändert werden, sondern man sich zuerst genau überlegt, ob man sie ändern muss oder die Auslegung so machen kann, dass die Schnittstellen besser funktionieren.
Darum beantragt Ihnen der Bundesrat, die vorliegenden Motionen abzulehnen.