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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2002-10-02

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2002-10-02

Wortprotokoll

Ich gehe absatzweise vor:

Zu Absatz 1: Der Unterschied zum Entwurf des Bundesrates besteht eigentlich nur darin, dass die Mehrheit jetzt auf Artikel 6bis Bezug nimmt, den Sie vorhin beschlossen haben.

Zu Absatz 2bis: Dieser Absatz wäre für den Vollzug insofern wertvoll, als er definiert, was im vorherigen Absatz 2 mit dem Kriterium "unbeabsichtigt" gemeint ist. Würden Sie es, wie die Minderheit es will, nicht festlegen, dann müsste dies wiederum der Bundesrat entscheiden - in welchen ich, wie ich vorher gesagt habe, grosses Vertrauen habe.

Zu Absatz 3: Der von der Mehrheit der Kommission beantragte Nachsatz würde das heutige Kennzeichnungsregime klar verschärfen. Ähnliche Vorschriften sind zurzeit in Entwürfen für EU-Richtlinien enthalten, doch sind diese von den Umweltministern noch nicht beschlossen worden.

Zu Absatz 4: Es handelt sich hier nur um eine redaktionelle Korrektur.

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