Kuprecht Alex · Ständerat · 2020-05-04
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-05-04
Wortprotokoll
Es ist aus meiner Sicht heute nicht der richtige Zeitpunkt, um über die Handlungsweise der verantwortlichen Stellen bei Bund und Kantonen ein sachlich korrektes und für die Zukunft aufbauendes Urteil abzugeben. Die Aufarbeitung wird zweifellos dringend notwendig sein, um die richtigen Erkenntnisse für die notwendigen Massnahmen und die zu ziehenden Lehren bei künftigen Problemstellungen virologischer oder epidemiologischer Art mit pandemischer Ausbreitung erfassen zu können. Allerdings, und hier sollten wir uns nichts vormachen, kann eine nächste Seuchenausbreitung ganz andere Ursachen haben, als dies beim Coronavirus der Fall ist. Ob dann die heutigen Erkenntnisse in die Zukunft transformiert werden können, sei einmal dahingestellt.
Interessant ist jedoch, welche Annahmen man im Jahre 2008 bei der "Vorsorgeplanung Pandemie" für den Fall einer Influenza-Pandemie getroffen hat. Dieser Vorsorgeplanung hat der Sicherheitsausschuss des Bundesrates am 27.[NB]Mai 2008 zugestimmt. Beim darin angenommenen Szenario wird von einem weltweiten Pandemieausbruch, welcher sich in der WHO-Phase 6 situiert, und einem Worst-Case-Szenario mit dem Eintreten des schlimmsten vorstellbaren Falls ausgegangen. Dabei ging man davon aus, dass präventive Massnahmen primär im medizinischen Bereich die Ausbreitung der Pandemie in der Schweiz nach einer wochenlangen Überlastung des öffentlichen Gesundheitswesens nicht mehr stoppen können. Die Folge davon ist, dass die Grippe-Pandemie einschneidende Auswirkungen auf die Gesellschaftsbereiche in der Schweiz zufügt.
Die diesem Pandemieplan zugrunde liegende internationale Lage ist bezeichnend für die Übertragung des Virus und dessen Herkunft. Man ging damals von Folgendem aus - ich zitiere aus dem damaligen Pandemieplan -: "In Asien mutiert ein Influenzavirus derart, dass es leicht von Mensch zu Mensch übertragbar wird. Die Ansteckung führt in der Regel zu einer schweren Erkrankung, von welcher vor allem Jugendliche und junge Erwachsene betroffen sind. In der Folge breitet sich das Virus rasch in der asiatischen Bevölkerung aus. Die Massnahmen an den Grenzen, die verhindern sollen, dass das Pandemievirus verschleppt wird, können die Ausbreitung des Virus durch Reisende nicht verhindern. Das Virus wird sich innert weniger Wochen auf alle Kontinente verschleppen und es wird weltweit zu massiven Ausbrüchen kommen, die vor allem Länder mit lückenhaften Gesundheitssystemen besonders hart treffen werden." So weit das Zitat aus dem damaligen Pandemieplan.
Bereits damals sprach man in Bezug auf die Auswirkungen auf die Schweiz von Social Distancing bzw. Kontaktmanagement. Man ging jedoch davon aus, dass die pandemische Ausbreitung der Grippe in der gesamten Bevölkerung nicht verhindert werden kann und Zehntausende hospitalisiert werden.
Auch die wirtschaftliche Versorgungslage, die Lage der Unternehmen sowie die Verfassung der Bevölkerung und die innere Sicherheit wurden in diesem Pandemie-Vorsorgeplan sehr eindrücklich beschrieben. Das gilt insbesondere für die mögliche Zahlungsunfähigkeit von privaten und juristischen Personen, die sprunghaft ansteigen werde.
Parallelen zur aktuellen Pandemie sind eindeutig und sehr deutlich zu erkennen. Dass es Mängel bei der Umsetzung der Erkenntnisse gab, ist bekannt. Die Aufarbeitung wird erfolgen müssen, aber nicht jetzt, sondern mit einer gewissen objektivierenden Distanz. [PAGE 186]
Es stellt sich heute die Frage: Wie verkraftet unser Land die noch nie da gewesene Krise gesundheitlich, wirtschaftlich, aber auch gesellschaftlich? Der Bundesrat hat, gestützt auf die Artikel 6 und 7 des Epidemiengesetzes sowie Artikel 185 unserer Verfassung betreffend den Notstand, die notwendigen Massnahmen eingeleitet. Der Staat muss in ausserordentlichen Lagen über Instrumente verfügen, welche mit Blick auf die Einhaltung der Staatsziele ein rasches, konsequentes und zielgerichtetes Handeln ermöglichen. Diese gesetzlichen Werkzeuge wurden sowohl mit der neuen Bundesverfassung als auch mit dem heute geltenden Epidemiengesetz aus dem Jahre 2012 geschaffen. In Gang gesetzt wurde der notwendige Rechtsprozess mit dem demokratiepolitischen Nachteil, dass die Rechte des Parlamentes und der Bürgerinnen und Bürger sehr stark eingeschränkt bis ausgehebelt wurden, der Bundesrat befehlgebend das Heft in die Hand nahm und die gesundheitspolitischen und gesundheitspolizeilichen Regeln diktierte. Das Recht dazu hatte er, denn auch Notrecht ist Recht, das haben wir schon mehrmals gehört. Darauf hat sich der Bundesrat bei seinen Entscheidungen - insbesondere bei seinen Finanzentscheidungen - abgestützt.
Es ist meiner Auffassung nach auch richtig, dass er diese Verantwortung in seiner Exekutivfunktion wahrgenommen hat. Krisenentscheidungen sind dann zu treffen, wenn sie zeitlich anfallen, und nicht dann, wenn sie nach Tagen oder Wochen parlamentarisch austariert und parlamentsdemokratisch entschieden sind.
Hätte das Parlament bei all diesen zentralen Finanzentscheiden mitwirken wollen, so wäre, da bin ich mir fast sicher, heute noch kein Darlehen durch Banken, kein Erwerbsersatz und keine Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenversicherung geflossen. Der Bundesrat hat geschlossen und geeint entschieden und die getroffene Entscheidung pragmatisch, zielgerichtet und zeitnah um- und durchgesetzt - das gilt auch für die sehr harten Massnahmen des Lockdowns. Es wurde entschieden und geführt, wie man das von den Verantwortungsträgern in einer Krise auch erwarten darf. Der Bundesrat hat Leadership bewiesen.
Die Bilder der Epidemie aus dem unmittelbar benachbarten Ausland haben vorgeherrscht und das Handeln des Bundesrates verständlicherweise sehr stark beeinflusst. Die Gratwanderung zwischen gesundheitspolizeilicher Vernunft und wirtschaftlicher Notwendigkeit hat mit der Inkraftsetzung der Covid-19-Verordnung begonnen und wird wohl noch weitergehen.
Das finanzielle Ausmass ist schon heute gigantisch, und unsere Staatsschuld wird sich wahrscheinlich in vier bis sechs Monaten verdoppeln. Die Auswirkungen auf die Sozialwerke sind meines Erachtens noch gar nicht absehbar. Sicher ist aber schon heute, dass die Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV der Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch verminderte Einnahmen sowie die massive Reduktion der Mehrwertsteuereinnahmen sinken werden. Es ist eigentlich heute schon klar, dass Spar- und Entlastungsprogramme unausweichlich werden. Doch wo sollen die Entlastungen vorgenommen werden, um einen einigermassen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten? Die Ausgaben sind praktisch zu über 90 Prozent gebunden. Die Zukunft wird es zeigen, und ich befürchte, es werden wieder die gleichen Bereiche wie bereits Mitte des letzten Jahrzehnts bluten müssen.
Die Kommissionssitzungen der letzten Wochen haben es gezeigt: Man versucht, sich in zusätzlichen Leistungsforderungen zu überbieten; für alles und jedes muss noch irgendwie eine Entschädigung in einen Vorstoss eingepackt werden. Dabei spielt es nicht selten gar keine Rolle, ob die momentanen finanziellen Probleme im Rahmen unseres föderalen Systems und gemäss dem Prinzip der Subsidiarität gelöst werden könnten. Die Finanzierung wird auf die Stufe des Bundes hinaufgeschoben - immerhin hat ja der Bund diesen Lockdown angeordnet und soll dafür nun die finanzielle Verantwortung übernehmen.
Passen wir auf, dass wir in finanzieller Hinsicht den Bogen nicht überspannen. Passen wir auf, dass wir die uns nachfolgenden Generationen nicht durch zu grosszügiges Handeln heute über Jahrzehnte belasten und sie in ihrer Entfaltung und der Gestaltung ihrer eigenen Zukunft erdrücken!
Die Phase der langsamen und risikobasierten wirtschaftlichen Öffnung hat der Bundesrat nun eingeleitet. Das ist richtig so, es war auch an der Zeit. Die Menschen in unserem Land brauchen eine Perspektive für die nahe und weitere Zukunft und nicht nur Vorhänge und Türen vor ihren Augen. Sie wollen ihr weiteres Leben gestalten und nicht in der staatlich verordneten Schockstarre verharren. Sie haben in den letzten Wochen ein verantwortungsvolles Handeln bewiesen und werden dies auch in Zukunft tun, davon bin ich fest überzeugt. Vertrauen wir also unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern, und sorgen wir dafür, dass sie die Möglichkeit erhalten, ihre Zukunft wieder in Freiheit und verantwortungsvollem Handeln zu gestalten.
Es versteht sich von selbst, dass zu diesem Schritt auch die verantwortbare wirtschaftliche Öffnung unabdingbar ist. Es braucht dazu etwas Mut und Zuversicht und nicht nur epidemiologische Angst. Denn ein Handeln in Angst war und ist stets ein schlechter Ratgeber für die Gestaltung der Zukunft. Die Schweiz ist eine Willensnation, und wir werden mit Sicherheit auch diese ausserordentliche Lage bewältigen.