Rieder Beat · Ständerat · 2020-05-04
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04
Wortprotokoll
Wir befinden uns ja noch mitten in der ausserordentlichen Lage aufgrund der Covid-19-Pandemie. Der Bundesrat hat bislang die gesamten Massnahmen, welche er im Zusammenhang mit dieser Lage als notwendig erachtet hat, über Notverordnungsrecht veranlasst und umgesetzt. Dies ist selbstverständlich sein verfassungsmässiges Recht und seine Pflicht. Meines Erachtens hat er dies, soweit wir es heute mit dem uns zur Verfügung stehenden Wissen beurteilen können, gestützt auf die von ihm zu respektierende Verfassungsgrundlage in guten Treuen gemacht.
Ich erzähle Ihnen jetzt die Geschichte einer kleinen Katastrophe. Wir kennen ja bis jetzt in der Schweiz nur die kleinen Katastrophen wie Lawinenabgänge, Hochwasser, Murgänge. Am 3. Februar 2001 stieg in einem Seitental im Wallis eine Touristengruppe in einen Eiskanal ein. Die Verhältnisse waren gut. Die Gruppe wurde von einer Lawine überrascht. Die lokale Rettungsgruppe, zehn Leute, alles berufsmässige Retter und Bergführer, musste entscheiden, ob sie jetzt zur Rettung schreiten sollte oder nicht, weil sich die Gruppe grösstenteils selbst befreien konnte. Diese zehn Retter stiegen ein. Es kam eine Nachlawine, und zwei der besten Bergführer dieses Tales wurden verschüttet und starben bei dieser Aktion.
Was lernen wir aus solchen kleinen Katastrophen? Wir lernen eigentlich drei Sachen daraus. Erstens: Der Tod ist in einer Katastrophe immer ein Begleiter. Das ist so, Frau Bundespräsidentin. Zweitens: Jeder Entscheid, den Sie treffen werden, beinhaltet ein Restrisiko. Und das Dritte, eigentlich das Dämlichste, ist: Auch ein Nichtentscheid ist falsch. Ob nun die eine oder andere Massnahme zu viel oder zu wenig war oder ob die eine oder andere Massnahme verhältnismässig oder unverhältnismässig war, werden wir grösstenteils erst ex post, allenfalls im nächsten Jahr, beurteilen können. Die Ausmasse und die Folgen dieser Pandemie, gesundheitspolitisch wie wirtschaftspolitisch, sind zum heutigen Zeitpunkt schwer abschätzbar, weshalb es mir heute auch nicht einfällt, Sie zu kritisieren oder Sie zu loben.
Sie haben Ihre Pflicht getan und Ihre Entscheide getroffen. In jeder Krise braucht es eine starke Führung, die Entscheide hart und schnell trifft. Manchmal sind diese Entscheide richtig, manchmal sind sie falsch - Sie haben sie auf jeden Fall in guten Treuen getroffen. Wenn wir aber heute eine Zwischenbilanz ziehen wollen, gibt es einen Teil der Bevölkerung und einen Teil der Politik, welche die sofortige Rücknahme der Ausnahmelage und die sofortige Rückkehr zur Normalität unter Beibehaltung der sicherlich zweckmässigen Gesundheitsvorschriften und des Schutzes der besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen möchten. Zu dieser Gruppe zähle ich mich auch.
Es gibt eine vielleicht ebenso grosse Gruppe, die sagt, man möchte die Lockerung der Massnahmen nur allmählich vornehmen, weil man davon ausgeht, dass es sie nach wie vor braucht. Auch diesen Entscheid, Frau Bundespräsidentin, werden Sie in Ihrem Kollegium treffen müssen. Aber hier, so meine ich - und jetzt komme ich auf einzelne Vorredner zurück -, müsste das Parlament seine Mitverantwortung voll tragen. Wenn ich einen einzigen bitteren Nachgeschmack aus dieser Krise mitnehme, ist es folgender: Das Parlament hat sich selbst aus dem Spiel genommen. Die Kollegen Caroni, Jositsch, Levrat, Rechsteiner und andere haben es erwähnt. Wir beschnitten uns selbst in unseren Rechten, indem wir ohne Konzept und ohne Struktur überhastet die ordentliche Frühjahrssession abbrachen und den Kommissionsbetrieb fast gänzlich einstellten. Dies war nicht so vom Bundesrat verlangt und hatte auch nichts mit dem Verordnungsrecht des Bundesrates zu tun, sondern nur mit unseren eigenen Beschlüssen, den Beschlüssen dieses Parlamentes.
Hier ist es mir ein Anliegen, unabhängig - unabhängig! - vom Ausgang dieser Pandemie und unabhängig von der Beurteilung irgendwelcher Einzelmassnahmen darauf hinzuweisen, dass ein Parlament auch in Krisenzeiten nahtlos funktionieren sollte. Unser Parlament hatte offensichtlich weder die gesetzlichen Grundlagen noch die Institutionen und Prozesse, mit welchen wir eine solche ausserordentliche Lage hätten bewältigen können. Insbesondere unsere Hauptaufgabe, die Gesetzgebung, die Rechtsetzung - und hier spreche ich als[NB]Präsident der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates -, wurde uns während zweier Monate vom Bundesrat abgenommen. Ob zu Recht oder zu Unrecht, ist gar nicht die Frage; die Frage, die wir uns stellen müssen, ist vielmehr die: Wie schaffen wir es, dass auch die gesetzgebende Behörde, das schweizerische Parlament, in Krisenzeiten seiner Hauptkompetenz, nämlich der Gesetzgebung, nahtlos nachkommen kann? Hier wird die Staatspolitische Kommission des Ständerates einiges zu tun haben.
Wir haben ja parallele Instrumente, z. B. die Finanzdelegation, Sie haben vorhin Kollege Hegglin gehört: Diese hat zeitnah und rasch die Kredite des Bundesrates beurteilt und [PAGE 193] dann auch genehmigt. Oder es gibt die Geschäftsprüfungsdelegation: Wenn es irgendwo brennt, dann schreitet diese zeitnah und rasch ein. Sie können das, und sie haben die Kompetenzen. In der Gesetzgebung haben wir sie nicht. Da muss dringend Remedur geschaffen werden, wenn wir die nächste Krise nicht gleich beenden wollen wie diese.
Wieso ist das wichtig? Als ich Anfang der Achtzigerjahre Recht studierte, hätte ich mir nie vorstellen können, dass unsere Grundrechte in der Schweiz einmal in vielen Bereichen über das Notverordnungsrecht des Bundesrates derart hart begrenzt und zum Teil ausgeschaltet werden. Das mag berechtigt sein oder nicht, aber auf jeden Fall hat hier das Parlament die Verantwortung, die Verhältnismässigkeit der Handlungen des Bundesrates zu prüfen oder vielleicht noch besser Kriterien aufzustellen, wo die Grenzen des Notverordnungsrechts des Bundesrates sind. Nicht der Bundesrat ist in der Verantwortung - der ist aussen vor in meiner Kritik -, ich selbst bin in der Verantwortung, wir sind in der Verantwortung, um hier die Leitplanken zu setzen. Daher wäre eigentlich meine ganze Rede, die ich jetzt weglasse, eine Rede an das Parlament gewesen. Wir sind eigentlich diejenigen, die unsere Handlungen überprüfen müssen, und darum fällt es mir heute nicht ein, die Handlungen des Bundesrates zu kritisieren oder zu loben. Machen wir zuerst unseren Job. Die Bevölkerung möchte das; ich spüre das, und Sie spüren das selbst auch. Ich hoffe, dass hier die Staatspolitische Kommission unseres Rates wirklich wegweisend und gründlich über die Bücher geht.
Besten Dank für die Massnahmen, die Sie bis jetzt getroffen haben, Frau Bundespräsidentin. Handeln Sie mit Augenmass, und handeln Sie mit Vernunft. Es ist immer eine Abwägung zwischen zwei Interessenlagen. Die eine Interessenlage ist die gesundheitspolitische, die andere Interessenlage ist die wirtschaftspolitische. Vielleicht überwiegt in einer zweiten Phase nicht mehr die gleiche Interessenlage. Wenn Sie in einer Lawinengefahr handeln, dann schliessen Sie die Strassen, und das machen Sie innerhalb von zehn Sekunden. Ein Anruf genügt; das ist ganz einfach. Wenn Sie die Strassen wieder öffnen wollen, dann ist das ein sehr schwieriger Prozess. Es braucht Mut mit Restrisiko, und ich traue Ihnen das zu.