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AB 25999

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Wir sind mitten in der intensiven Diskussion zu Artikel 7. Ich darf Ihnen im Namen der FDP-Fraktion mitteilen, dass wir hier ganz klar die Mehrheit unterstützen, unserem Entscheid also die im Ständerat entwickelte Version zugrunde legen möchten. Sie wissen aus der Vorgeschichte dieses Artikels, dass der Bundesrat zum Verfassungsbegriff der Würde der Kreatur schon verschiedene Präzisierungen vorgenommen hat. Diese Überlegungen sind dann vom Ständerat noch weitergeführt worden. Dem Interessenkonflikt zwischen Menschen, Tieren und Pflanzen wurde mit der Auflistung schutzwürdiger Interessen sowie mit der Bewertung der Beeinträchtigung der Würde der Kreatur - unserer Ansicht nach genügend - Rechnung getragen. Schliesslich hat auf einer dritten Ebene die WBK den Kriterienkatalog für den ausserhumanen Bereich gemäss dem Vorschlag der Eidgenössischen Ethikkommission erweitert. Der Bundesrat, der Ständerat, die WBK und die Eidgenössische Ethikkommission liegen hier also auf einer Linie.

Es hat dann offensichtlich in ziemlich letzter Minute der Kommissionsarbeit noch ein Minderheitsantrag Eingang gefunden, der hier nun plötzlich zwei völlig neue Begriffe einbringt, den der Unvermeidbarkeit und den der Existenznotwendigkeit. Diese Begriffe scheinen uns nicht adäquat, um als Rechtfertigungsgrund für eine gentechnische Veränderung zu gelten. Sie liegen quer in der Landschaft, sind schwer zu definieren und unklar in ihrer Auslegung. Die Tatsache, dass Frau Kollegin Müller-Hemmi einen Zusatzantrag eingereicht hat, der diese Begriffe ausdeutschen soll und der verdeutlichen soll, in welchen Bereichen sie Anwendung finden könnten, zeigt ja, dass man offensichtlich bei den Befürworterinnen und Befürwortern dieser Minderheit das Gefühl hat, dass diese Begriffe ausgedeutscht werden müssten. Sie sind unserer Ansicht nach nicht tauglich.

Gleichzeitig - auch das möchte ich betonen - ist es auch so, dass wir Ihnen mit einem Antrag von mir vorschlagen, Artikel 7bis zu streichen. In dieser Bestimmung hat es einiges Missverständliches und zudem Überflüssiges: Wenn bezweckt werden soll, die Herstellung gentechnisch veränderter Wirbeltiere sowie Versuche mit solchen einzuschränken, dann ist nicht klar, was hier im Vordergrund steht. Steht im Vordergrund die Herstellung gentechnisch veränderter Nutztiere, oder aber gilt diese sehr generell gefasste Bestimmung beispielsweise auch für entsprechende Forschungstätigkeiten mit oder an allen Wirbeltieren? Als Minimum kann man auch hier sagen: Diese Begriffe sind unklar, sie bestimmen zu wenig den biomedizinischen Bereich, und es ist eigentlich nicht ganz klar, was dahinter steht. Soll dahinter stehen, dass solche Forschung generell verboten werden kann, wenn irgendwo in der Zukunft bei erfolgreicher Forschung eine kommerzielle Nutzung möglich wäre, dann sollte man dies klar deklarieren. Jedenfalls sind wir auch gegen Artikel 7bis in dieser unklaren und missverständlichen Form.

Insgesamt möchten wir Ihnen also beantragen, bei Artikel 7 klar bei der Mehrheit zu bleiben. Es ist eine klare Begrifflichkeit - ich sage es noch einmal -, die den schutzwürdigen Interessen und der Würde von Menschen, Tieren und Pflanzen entgegenkommt und sich auch auf den Kriterienkatalog der Eidgenössischen Ethikkommission für den ausserhumanen Bereich abstützt. Umgekehrt lege ich Ihnen ans Herz, den Minderheitsantrag, der nun plötzlich neue, unscharfe und unklar definierte Begriffe wie "Unvermeidbarkeit" und "Existenznotwendigkeit" einführt, abzulehnen. Dies gilt aufgrund der gemachten Ausführungen auch für Artikel 7bis, bei dem wir Streichung beantragen.

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