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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-05-04

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-05-04

Wortprotokoll

Ich möchte in meinen Ausführungen vor allem auf die Covid-Bürgschaftskredite eingehen, zuerst aber kurz etwas zur Hochseeschifffahrt sagen: Beim Nachtragskredit für die Hochseeschifffahrt werden wir der Mehrheit der Kommission folgen und dem Nachtragskredit zustimmen. Es handelt sich ja um die Erfüllung von Bürgschaftsverpflichtungen für Kredite an die Hochseeschifffahrt, die der Bund vor einiger Zeit eingegangen ist und welche nun gezogen werden. Wir alle wissen: Es ist eine unglückliche Situation, und auch aus unserer Sicht ist das sehr unbefriedigend. Aber ich sehe nicht, was der Vorteil der von Herrn Schwander präsentierten Lösung sein soll.

Aber nun zu den Covid-19-Bürgschaftskrediten: Wir Grünliberalen sind sehr darüber erfreut, dass sich der Bund dafür entschieden hat, mit vom Bund verbürgten Bankkrediten den vom Lockdown betroffenen Unternehmen rasch und unkompliziert Liquidität zur Verfügung zu stellen. Wir haben uns schon früh ähnliche Gedanken gemacht und diese in einem Konzept dargelegt. Unser Konzept sah jedoch vor, dass die Liquiditätskredite in einem zweiten Schritt in der Höhe der effektiven, durch den Lockdown verursachten Nettoumsatzeinbussen und gestützt auf klar definierte Kriterien vom Bund übernommen und vom Bund an die Banken zurückgezahlt werden. Das heisst, dass quasi ein Teil dieser Kredite als A-Fonds-perdu-Beiträge ausgestaltet wird. Mit diesem Konzept hätte man nicht nur die direkt betroffenen Selbstständigen unterstützen, sondern auch sehr einfach und unbürokratisch den Erwerbsausfall von indirekt betroffenen Selbstständigen fair und unkompliziert kompensieren können.

Auch in Bezug auf die Mieten hätten wir die Diskussion wahrscheinlich mit dieser Lösung etwas entschärfen können, denn die Liquiditätskredite sind ja vor allem dazu da, Fixkosten wie z. B. Mieten und Unterhaltskosten zu decken.

Leider hat der Bundesrat bis heute nicht Hand dazu geboten, verlässliche Kriterien zu definieren, nach denen zumindest ein Teil der Kredite den Schuldnern erlassen werden könnte. Zwar ist es richtig, dass die lange Laufzeit der Kredite und die Zinslosigkeit Druck von den Unternehmen wegnimmt. Wir befürworten auch die beiden Motionen der Finanzkommission (20.3147 und 20.3148), welche die Laufzeit der Kredite verlängern und den Zins auch nach dem ersten Jahr bei null belassen wollen.

Für viele Unternehmen dürfte die Rückzahlung der Kredite auch gut möglich sein und durch zukünftige Erträge gedeckt werden. Es gibt aber viele Unternehmungen, deren Bilanz und Erfolgsrechnung durch die Überbrückungskredite auf Jahre hinaus belastet werden und die vielleicht gerade deshalb keine Kredite aufnehmen, sondern ihren Betrieb lieber schliessen. Denn bei Liquiditätskrediten stehen nicht, wie sonst bei Krediten, Aktiven in der Bilanz, wie zum Beispiel Maschinen oder Gebäude, welche zukünftige Erträge abwerfen. Aus den Covid-19-Krediten werden laufende Kosten gedeckt; das Geld ist dann nicht mehr da und muss in den kommenden Jahren zusätzlich erwirtschaftet werden.

Es besteht die Gefahr, dass die Liquiditätskrise nicht gelöst, sondern einfach nur hinausgeschoben wird. Es besteht zudem das Risiko, dass aufgrund einer zu hohen Verschuldung oder ungenügend hoher Liquidität in der Zukunft Innovationen und Investitionen vernachlässigt werden. Das wäre für die Erholung der Wirtschaft fatal. Denn gerade Innovation und Investition sind der Schlüssel für eine wirtschaftliche Erholung. Auch die Steuereinnahmen werden weniger rasch wieder steigen, wenn wir den Unternehmen hier nicht entgegenkommen.

Es ist deshalb notwendig, dass Unternehmen, deren Bilanz als Folge des Lockdowns übermässig stark belastet wird, auf der Basis von vordefinierten Kriterien ihre Überbrückungskredite später an den Bund abtreten können. Eine entsprechende seriöse Überprüfung der Kriterien muss nicht sofort geschehen; dafür hat man dann noch Zeit. Wir bitten aber den Bundesrat, spätestens in der Botschaft, welche er uns zu den Bürgschaftskrediten vorlegen wird, Kriterien für Schuldenerlasse zu definieren.