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Bruderer Pascale · Nationalrat · 2002-10-02

Bruderer Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Dass uns die Wahlfreiheit und darum auch die Verankerung der Wahlfreiheit in diesem Gesetz ein Anliegen ist, das haben wir bei Artikel 6bis gesehen und gezeigt. Dabei geht es logischerweise auch um Information und um Transparenz, denn ohne diese beiden Dinge ist Wahlfreiheit schlicht nicht möglich. Wenn ich das sage, dann ist eigentlich auch schon klar, dass bei der heutigen Regelung keine echte Wahlfreiheit existiert, denn unzählige Lebensmittel müssten eigentlich schon heute als [PAGE 1564] GVO-Produkte bezeichnet werden, wenn es nach der Definition der Konsumenten ginge; denn für die Konsumentinnen und die Konsumenten ist der Rohstoff entscheidend. In der Schweiz ist es aber so, dass Fette, Öle und alle Stärkeprodukte - auch wenn die Sojabohne oder der Mais ursprünglich GVO-Produkte sind - aufgrund unserer Gesetzgebung schlussendlich trotzdem als GVO-frei gelten. Ich verweise diesbezüglich auf einen Brief der Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten; Sie haben diesen Brief alle erhalten. Von echter Wahlfreiheit sind wir also zurzeit leider weit entfernt.

Was fordern wir nun? Wahlfreiheit bedeutet, dass bei der Wahl eines Produktes die nötigen Informationen zur Verfügung stehen, um einen bewussten Wahlentscheid treffen zu können. Damit ich als Konsumentin also überhaupt in der Lage bin, frei zu wählen, muss die Kennzeichnung des Produktes gewährleistet sein. Eine zuverlässige Kennzeichnung ist nur möglich, wenn die Warenflüsse von Anfang an sauber getrennt werden. Die Rückverfolgbarkeit, welche auch die Trennung der Warenflüsse dokumentieren soll, ist der einzige gangbare Weg, um die Deklarationspflicht durchzusetzen.

Auf den Punkt gebracht, werden folgende Anliegen umsetzbar, wenn die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist:

1. die Kontrolle und die Überwachung der Deklarationsvorschriften;

2. das Auffinden der Verursacher im Falle von Schäden;

3. das gezielte Beobachten von Auswirkungen der GVO auf Mensch und Umwelt.

Überlegen wir uns einmal, wie sich die Situation heute präsentiert. Wer heute keine gentechnisch veränderte Organismen in Verkehr bringt, hat den Aufwand und trägt die gesamten Kosten für die Garantie der Warenflusstrennung. Dasselbe gilt übrigens im Handel und im Verkauf. Auch dort tragen jene den Aufwand, die ein Produkt so verkaufen, wie wir Konsumenten es wünschen, nämlich GVO-frei. Das muss sich ändern. Nicht wer auf GVO verzichtet, sondern wer GVO in Verkehr bringt - was ja freiwillig ist, niemand wird dazu gezwungen -, soll seinerseits die Warenflusstrennung garantieren.

Zum Minderheitsantrag Kofmel: Wir können den Antrag nicht akzeptieren und empfehlen Ihnen diesen zur Ablehnung. Es gibt unseres Erachtens keinen Grund, die klare Regelung gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit jetzt nicht im Gesetz zu verankern, umso weniger als wir eine geeignete Formulierung gefunden haben - ich sehe das etwas anders als Herr Kofmel -, die übrigens auch von all jenen gefordert wird, die Lebens- oder Futtermittel verkaufen. Wird nun das Ganze an den Bundesrat delegiert, wissen wir nicht, wann, wie und in welcher Form eine Regelung kommen wird.

Genau diese Diskussion wird momentan auch in der EU geführt, Frau Genner hat darauf hingewiesen. Dort werden entsprechende Forderungen in den Entwürfen der EU-Kommission positiv bewertet, und sie werden nun in die Parlamentsberatung geschickt. Die grosse Mehrheit der EU-Mitglieder befürwortet eine solche Regelung. Es steht schon jetzt fest, dass die EU in kurzer Zeit in wesentlichen Bereichen schärfere und konsequentere Vorschriften haben wird, als wir sie zurzeit haben, so z. B. im Bereich der Deklaration oder der Analytik. Wir brauchen also nicht abzuwarten, bis andere handeln, vor allem nicht, weil wir offensichtlich auf derselben Linie wie unser internationales Umfeld sind. Erinnern Sie sich an die Deklarationspflicht für GVO: Damals ging die Schweiz voraus, und dieser Schritt wurde in Europa positiv bewertet - und nicht nur das, er wurde auch nachvollzogen. Die EU hat unsere Bestimmungen weitgehend übernommen.

Abschliessend möchte ich festhalten, dass Artikel 13bis die Voraussetzung schlechthin dafür ist, dass die Wahlfreiheit der Konsumierenden gewährleistet werden kann.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.