Engler Stefan · Ständerat · 2020-05-04
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Kommissionsmehrheit. Auch die Kommissionsmehrheit möchte, dass die Fluggesellschaften für Staatshilfen klimapolitische Auflagen zu erfüllen haben. Entsprechend hat die Kommission ausdrücklich die Auflagen unterstützt, welche die Finanzkommission des Ständerates im Zusammenhang mit den fraglichen Verpflichtungskrediten beschlossen hat. Das heisst, wer unterstützt wird, verpflichtet sich, in der künftigen standortpolitischen Zusammenarbeit mit den [PAGE 204] Flugverkehrsunternehmungen die Klimaziele des Bundesrates zu kontrollieren und weiterzuentwickeln. Insofern trifft es nicht zu, dass keine klimapolitischen Auflagen an die Gewährung dieser Staatshilfen geknüpft sind.
Konkret lehnt die Kommissionsmehrheit beide Minderheitsanträge ab, sowohl die Minderheit I (Mazzone) als auch die Minderheit II (Zopfi), und zwar aus folgenden Gründen: Beide stehen in keinem direkten Zusammenhang mit der Covid-19-Krise, und sie schränken den Verhandlungsspielraum des Bundesrates ein.
Kommt hinzu, dass der Minderheitsantrag Mazzone möchte, dass den Flugverkehr innerhalb der Schweiz einschränken muss, wer von Bundesgeldern profitiert; wo eine Zugverbindung besteht, die nicht länger als drei Stunden dauert, dürfte nicht mehr geflogen werden. Das wäre beispielsweise zwischen Genf und Zürich der Fall. Nur sollte man beachten, dass Flüge auch zwischen Genf und Zürich die Westschweiz an die interkontinentalen Flüge ab Zürich anbinden. Eine Mehrzahl der Passagiere steigt in Zürich ein oder auf weiterführende Flüge ab Zürich um.
Insofern ist die Kommission der Auffassung, dass man eine so gravierende Änderung nicht in einem Hauruck-Verfahren, wie es das Dringlichkeitsrecht darstellt, machen kann. Man müsste auch die Standortkantone, die Flughafenkantone mit einbeziehen. Deshalb möchte die Kommissionsmehrheit Sie bitten, den Antrag der Minderheit I (Mazzone) abzulehnen.
Gleich verhält es sich beim Minderheitsantrag Zopfi: Auch er möchte den Verhandlungsspielraum des Bundesrates einschränken. Der Bundesrat verfügt heute gestützt auf die geltende Gesetzgebung über einen umfassenden Spielraum, Bedingungen und Auflagen für Finanzhilfen festzulegen. Die Kommissionsmehrheit stellt sich auf den Standpunkt, dass man diesen Spielraum gerade in der jetzigen Phase nicht zusätzlich einschränken darf - auch hier mit Verweis darauf, dass die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen die klimapolitischen Vorgaben der Finanzkommission stützt.
Hinzu kommt - Kollege Zopfi hat dieses Argument bereits antizipiert -, dass eine Wettbewerbsverfälschung gegenüber anderen Airlines verursacht würde, wenn die von unserem Land unterstützte Airline bei der Anzahl der Flugbewegungen gleichzeitig eingeschränkt würde. Entsprechend würde auch der ausgehandelte Vorteil infrage gestellt. Herr Bundesrat Maurer hat heute Vormittag in der KVF einlässlich ausgeführt, dass mit diesen Finanzhilfen auch Vorteile für die Standortsicherung der Schweiz erreicht wurden, nämlich mit den Garantien über die interkontinentalen Anbindungen. Es wurde uns gesagt, dass die Swiss sich verpflichtet hätte, den gleichen Standard wie für Frankfurt und für München auch für die Schweiz, für Zürich zu garantieren. Das würde man mit diesem Antrag womöglich gefährden. Auch dazu sagt die Kommissionsmehrheit Nein.
Im Übrigen ist es das CO2-Gesetz, das den Verhandlungsgegenstand für die Klimapolitik darstellt: Klimapolitik machen wir in erster Linie dort und nicht im Rahmen des Dringlichkeitsrechts für Staatshilfen zugunsten von gefährdeten Flugunternehmen.