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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2020-05-04

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-05-04

Wortprotokoll

Ich bin mir der schwierigen Situation vieler Kleinunternehmen sehr bewusst, seien es solche in ihrem eigenen Gewerbelokal, seien es Mieterinnen und Mieter von Lokalen. Die mit der vorliegenden Motion vorgeschlagene Zwangsregelung halte ich aber für den falschen Weg. Sie schafft zahlreiche Ungerechtigkeiten; so greift der pauschale Zwang für alle Vermieter, ihren Mietern mit einem Mietzins von maximal 5000 Franken zwei Nettomonatsmieten zu erlassen, unverantwortlich stark in die Eigentumsrechte der Liegenschaftseigentümer ein.

Die Regelung ist zudem willkürlich und schafft sowohl auf der Vermieter- als auch auf der Mieterseite Ungerechtigkeiten. Ein Vermieter, der sein Lokal für 5000 Franken vermietet, müsste dem Mieter zwei Monatsmieten erlassen, während in einem Mietverhältnis mit einer Monatsmiete von 5100 Franken kein staatlicher Zwangserlass erfolgte. Zudem belasten die erzwungenen Mieterlasse Vermietergesellschaften insgesamt nur relativ wenig, weil sie vor allem viele grosse und teure Objekte haben. Private Eigentümer, die häufig nur über eine Mietliegenschaft verfügen und tendenziell kleinere Gewerbeflächen vermieten, trifft ein Zwangserlass bis 10[NB]000 Franken dagegen enorm hart.

Der staatliche Zwangseingriff krankt zudem daran, dass er keinerlei Rücksicht nimmt auf die finanziellen Verhältnisse der Parteien. Ob der Mieter relativ vermögend oder ob der Vermieter beispielsweise ein Rentner ist, dessen Pension in den Mieterträgen besteht, da er als Selbstständigerwerbender keine Pensionskasse hat - all dies wird nicht berücksichtigt. Auch das Anreizsystem, wonach mit staatlichen Subventionen vertragliche Vereinbarungen zu Mieterlassen gefördert werden sollen, ist willkürlich und schafft Ungleichbehandlungen. Kleinvermieter mit Mietzinsen bis zu 5000 Franken müssten die erzwungenen Mieterlasse voll aus der eigenen Tasche finanzieren, während Vermieter teurer Gewerbelokale für ihre Mieterlasse vom Staat subventioniert würden. Das kann ich nicht unterstützen.

Ungerecht ist diese Motion auch gegenüber jenen Vermietern, die ihren Gewerbemietern längst freiwillig Mieterlasse gewährt haben. Sie sollen keine Subventionen dafür erhalten und würden folglich für ihr freiwilliges Entgegenkommen finanziell abgestraft. Zudem würde die Motion einen enormen administrativen Abklärungsapparat erfordern, um doppelte Förderungen zu verhindern. Es wäre ein Abgleich mit anderen Leistungen an die betroffenen Geschäftsmieter durch Bund, Kanton und teilweise sogar Gemeinden erforderlich. Missbräuche sind da wohl vorprogrammiert.

Schliesslich verschaffen die staatlich erzwungenen Mieterlasse und die Subventionen einen unangebrachten Wettbewerbsvorteil: Sie privilegieren nämlich eingemietete Gewerbetreibende gegenüber Gewerbetreibenden, die ihren Betrieb in der eigenen Liegenschaft haben. Gerade bei uns im Kanton Thurgau gibt es sehr viele Eigentümer-Wirte. Sie sollen sowohl die Einnahmenausfälle durch die Covid-19-Krise selbst tragen als auch darüber hinaus alle Kosten, insbesondere die Hypothekarzinsen und Betriebskosten, weiterhin vollumfänglich bezahlen. Der Wirt im gemieteten Restaurant auf der anderen Strassenseite soll aber einen staatlich angeordneten oder subventionierten Mieterlass erhalten und so finanziell unterstützt werden. Sie sehen, das schafft ungleich lange Spiesse in der Konkurrenz dieser beiden Wirte.

Ich bitte Sie daher, diese Motion abzulehnen und auf einen derart einschneidenden Eingriff in die Mietverträge der Unternehmer und Vermieter zu verzichten. Folgen wir der Haltung des Bundesrates: Es ist an den Parteien, bedarfsgerechte Lösungen auszuhandeln, welche den konkreten vertraglichen Leistungspflichten, den finanziellen Verhältnissen der Parteien und der individuellen Betroffenheit der Mieter Rechnung tragen, um Konkurse nach Möglichkeit abzuwenden. Ich kann Ihnen versichern, dass namentlich private Vermieter in aller Regel weder an langen Gerichtsverfahren noch an einer Mietersuche - vor allem in der jetzigen, wirtschaftlich angespannten Situation - ein Interesse haben.