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Studer Heiner · Nationalrat · 2002-10-02

Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Das ist mein letztes Votum im Zusammenhang mit der Gen-Lex. Ich möchte Sie lediglich darauf hinweisen, dass beim Tierschutzgesetz schon der Ständerat eine Bestimmung bezüglich der Tierzucht eingebaut hat - Sie finden das auf Seite 66 der deutschen Fahne -, die Ihre Kommission bewusst noch verdeutlicht hat: "Der Bundesrat kann das Erzeugen, Züchten, Halten, Handeln oder Verwenden von Tieren mit Abnormitäten in Körperbau und Verhalten verbieten." Wir können hier in einem konkreten Punkt einen Teil der Problematik lösen, um die es u. a. in der ganzen Diskussion um die gefährlichen Hunde geht. Wenn es heisst "Der Bundesrat kann", dann erwarten wir, dass er das nicht nur als Möglichkeit auffasst, sondern dass er - das ist das Wesentliche dieser Wortmeldung - diesen politischen Willen dann auch umsetzt, denn das war in unserer Kommission die einhellige Meinung und unbestritten.

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