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Amherd Viola · Bundesrat · 2020-05-05

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-05-05

Wortprotokoll

Als Vorbemerkung weise ich darauf hin, dass für dieses Geschäft eigentlich das EDI zuständig ist. Da es aber über den Assistenzeinsatz der Armee geht, bin ich auf Wunsch und in Absprache mit dem EDI heute hier vor Ihnen. Ich äussere mich in meinem Votum zum Einsatz der Armee und nicht zur Maskenstrategie oder zu Testkapazitäten, denn das gehört nicht ins Ressort des VBS.

Anfang März, als die Epidemie in China schon zurückging, hat die Anzahl Ansteckungen in Europa stark zugenommen und zu jenem Zeitpunkt in Italien die höchste Anzahl von Fallzahlen generiert. Am 4. März ging das erste Gesuch eines Kantons um militärische Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens ein, und zwar aus dem Kanton Tessin. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren beurteilte die Subsidiarität als gegeben und entschied, dass dies auch für alle weiteren Gesuche der Kantone um sanitätsdienstliche Unterstützung durch die Armee der Fall sein werde.

Am folgenden Tag entschied der Bundesrat auf Antrag des EDI, 800 Armeeangehörige aufzubieten, um das zivile Gesundheitswesen subsidiär für drei Wochen zu unterstützen. Gemäss Artikel 70 des Militärgesetzes fällt ein solches Aufgebot in die Kompetenz des Bundesrates. Aufgrund des aggressiven Verlaufs der Pandemie, vor allem in Italien, kamen das EDI und die kantonalen Gesundheitsbehörden zum Schluss, dass das Gesundheitssystem der Schweiz überlastet werden könnte. Auf Antrag des EDI entschied der Bundesrat deshalb, maximal 8000 Armeeangehörige bis zum 30.[NB]Juni aufzubieten; dies mit dem Ziel, die zivilen Gesundheitsbehörden subsidiär zu unterstützen. Diese Mobilisierung der Armee war Teil der gesamten Bestrebungen, die Kapazitäten im Gesundheitswesen der Schweiz hochzufahren, insbesondere mit Personal, zusätzlichen Betten und Beatmungsgeräten im Bereich der Intensivpflege.

Gestützt auf den Bundesratsbeschluss mobilisierte die Armee die für den Einsatz geeigneten Einheiten. Zu den aufgebotenen Einheiten gehörten Milizformationen mit erhöhter Bereitschaft, sich im WK befindende Einheiten sowie Durchdienerformationen, deren Dienst teilweise verlängert wurde.

Wo stehen wir mit dem Einsatz heute? Seit dem 4. März gingen rund 370 Gesuche um militärische Unterstützung ein. 270 davon sind erledigt oder wurden in einigen Fällen zurückgezogen. Rund 70 Gesuche sind noch in Umsetzung. Bei den restlichen Gesuchen wurde eine andere Lösung gefunden. Und aktuell gibt es keine neuen Gesuche um sanitätsdienstliche Unterstützung mehr.

Konkret erfüllt die Armee folgende Aufgaben: 1. Sie unterstützt das zivile Gesundheitswesen in den Bereichen Pflege, Transport und Logistik. 2. Sie entlastet die kantonalen Polizeikorps und die Eidgenössische Zollverwaltung in Sicherheitsaufgaben. 3. Sie erbringt logistische Unterstützungsleistungen, die zur Bewältigung der Krise zusätzlich erforderlich sind.

Am meisten Mittel sind selbstverständlich zur Unterstützung des Gesundheitswesens eingesetzt. Anfang April standen sämtliche Kapazitäten der Armee für sanitätsdienstliche Leistungen mit rund 3800 Armeeangehörigen bereit. Heute sind dafür noch rund 2000 Armeeangehörige im Assistenzdienst. Ich komme noch auf die Anpassung der sanitätsdienstlichen Leistungserbringung zu sprechen.

Seit dem 27. März verstärken zudem auf Antrag der Eidgenössischen Zollverwaltung 50 Berufsangehörige der Militärpolizei die Angehörigen von Milizformationen der Grenzwache. Sie werden primär an offenen Grenzübergängen eingesetzt und überwachen das Zwischengelände entlang der Landesgrenzen. Seit dem 3. April entlasten Durchdiener die Infanterie der Kantone Genf und Waadt beim Schutz der ausländischen Vertretungen. Alle geforderten Leistungen konnten bisher zur Zufriedenheit der Kantone erfüllt werden. Das zeigt sich am Dank, der bei uns eintrifft.

Alle Armee-Einsätze erfolgen, und das ist wichtig, nur auf Gesuch von Kantonen oder von Bundesbehörden. Das heisst, dass die Armee für Leistungen angefragt wurde. Sie hat sich nicht selbst anerboten und hat sich auch nicht selber mobilisiert, sondern immer auf Antrag von Kantonen oder Bundesbehörden. Das heisst auch, dass eben die Armee angefragt wurde und nicht der Zivildienst. Aber für mich ist klar, dass jedes Instrument, das wir haben, wichtig ist: Armee, Zivilschutz und Zivildienst. Wir brauchen alle drei Säulen. Es haben nicht alle drei die gleichen Kompetenzen und Fähigkeiten, aber jede ist in ihrem Bereich hilfreich. Deshalb werden die Zivildienstleistenden dann in einer späteren Phase, wenn es um die Durchhaltefähigkeit geht, sicher vermehrt zum Einsatz kommen. Der Zivildienst verfügt leider nicht über schnelle Truppen, die rasch mobilisiert und zum Einsatz gebracht werden können.

Nun noch zur Frage, wie die Dienstleistungen der Armee zugeteilt werden: Die Kantone richten ihre Gesuche an den Bundesstab für Bevölkerungsschutz, der vom Direktor des Bundesamtes für Gesundheit geleitet wird. Dort wird festgelegt, wie den Gesuchen entsprochen werden kann. Es sind also die kantonalen Behörden, die Unterstützungsgesuche stellen. Sie müssen darlegen, dass die Kriterien der Subsidiarität erfüllt sind. Es entscheidet also nicht die Armee, wer wie viel Unterstützung erhält.

Lassen Sie mich nun einige erste Erkenntnisse aus dem Armee-Einsatz aufzeigen. Mit der WEA hat die Armee das System der abgestuften Bereitschaft wieder aufgebaut, einschliesslich der Fähigkeit zur raschen Mobilmachung. Es hat funktioniert, wir haben es gehört. Ungefähr 75 bis 80 Prozent der Armeeangehörigen mit hoher Bereitschaft sind sofort eingerückt. Bei den späteren Formationen waren es sogar 80 Prozent. Auf die SMS, mit welchen mobilisiert wurde, haben sich über 90 Prozent gemeldet. Das ist doch ein sehr guter Wert, wenn man bedenkt, dass die Leute, die in den Einsatz [PAGE 493] mussten, damit aus ihrem Berufsleben und aus ihren Familien gerissen wurden.

Die Ausbildung unserer Armeeangehörigen bewährt sich offensichtlich gerade im Bereich der Sanität. Da muss ich natürlich entschieden widersprechen, die Soldaten seien unqualifiziert für die Arbeiten, die sie ausgeübt haben. Das Gegenteil trifft zu: Sämtliche Sanitätssoldaten verfügen über den SRK-Pflegehelferausweis, das heisst, sie sind qualifiziert. Sie können sogar Injektionen vornehmen und Infusionen legen, und, was auch wichtig ist und bereits angesprochen wurde, in der Ausbildung und in den Wiederholungskursen arbeiten sie jeweils in zivilen Spitälern. Das heisst, dass die Arbeit, die jetzt während dieses Ernsteinsatzes ausgeführt wurde, schon vorher in den Spitälern gemeinsam mit dem zivilen Pflegepersonal geübt wurde. Deshalb hat es auch gut funktioniert.

Die Ausbildung der Sanitätstruppen ist demnach besonders darauf ausgelegt, die Institutionen des zivilen Gesundheitswesens wirksam zu unterstützen. Nur rund 10 Prozent der Armeeangehörigen, die in Sanitätsformationen eingeteilt sind, stammen beruflich aus dem Gesundheitswesen. Auch das ist wichtig, denn es würde nichts nützen, wenn die Armee dem Gesundheitswesen Fachpersonal entziehen würde, dieses Personal mit einer Uniform ausrüsten und dann wieder ins Spital zurückschicken würde. Das wäre absolut nicht sinnvoll. Deshalb sind eben nur 10 Prozent wirklich Fachpersonal aus dem Gesundheitswesen. Diese werden wohl aufgeboten, aber nur für höchstens zwei Tage einsatzbezogene Ausbildung zugunsten der Truppe. Dann werden sie wieder zurückgeschickt, damit sie ihrem zivilen Beruf nachgehen können.

Aber auch die Führungs- und Koordinationsinstrumente, zum Beispiel der Bundesstab für Bevölkerungsschutz, bewähren sich. In der aktuellen Krise stehen die Sanitätstruppen im Vordergrund, weil natürlich vor allem das Gesundheitswesen unterstützt werden muss. Zusätzlich musste die Armee aufgrund der Gesuche der Eidgenössischen Zollverwaltung und der Kantone das Grenzwachtkorps sowie kantonale Polizeikorps punktuell unterstützen. Die Armee überprüft jeweils, wie die Truppen in Gesundheits- und Spitaleinrichtungen eingesetzt werden. Bei Überkapazitäten werden in Absprache mit den zuständigen kantonalen Behörden die betroffenen Truppen reduziert oder zurückgezogen. Das wurde jetzt auch schon gemacht.

Selbstverständlich gibt es auch in einem solchen Einsatz sogar im Spital Leerzeiten. Es sind nicht alle, auch die zivilen Angestellten, während acht Stunden am Tag jede Minute ausgebucht. Das ist normal. Und ich habe auch Verständnis für die Kantone, die vielleicht im einen oder anderen Fall zu viele Leute angefragt haben, die dann nicht alle voll ausgelastet waren. Das verstehe ich. Am Anfang war es so unsicher, wie es mit dieser Pandemie weitergeht und ob wir den Worst Case, einen mittleren oder einen leichten Fall bewältigen müssen. Deshalb ist das verständlich.

Gestützt auf die Einschätzung des Bundesamtes für Gesundheit bezüglich der Auslastung der Spitäler konnte der Einsatz nun reduziert werden. Zwischen Mitte April und heute wurden rund 1800 Armeeangehörige aus dem Assistenzdienst entlassen. Bis Ende dieser Woche, das heisst bis am 8. Mai, werden es 2500 sein. Alle Armeeangehörigen, die entlassen werden, erhalten Bereitschaftsauflagen. Sie müssen sich bereithalten, damit sie innert 24 Stunden wieder einrücken könnten. Zudem wurden seit Mitte April wieder Urlaube gewährt, damit die Armeeangehörigen ihren beruflichen und privaten Verpflichtungen nachkommen können. Die Armeeangehörigen, deren Dienst verlängert wurde oder die unerwartet aufgeboten wurden, haben grosses Engagement gezeigt. Sie mussten auch auf Urlaub verzichten und in den Kasernen bleiben. Deshalb wurde ihnen natürlich ermöglicht, während ihrer Freizeit am Wochenende vielleicht einmal einen Pingpong-Match zu spielen. Ich glaube, das ist etwas, das sich gehört. Sie mussten sich auch wieder einmal von der schwierigen Arbeit erholen, die sie leisten.

Weil diese Leute einen so grossen Einsatz gezeigt haben, beschloss der Bundesrat, dass der Assistenzdienst, den sie geleistet haben oder leisten, als ordentlicher WK gelten soll. Zudem beschloss der Bundesrat, dass maximal ein weiterer WK an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet wird, wenn der Dienst länger dauert als ein ordentlicher WK. Es ist der Sinn und der Zweck unserer Milizarmee, dass sie bei Krisen helfen kann. Sie hat bewiesen, dass sie das kann. Dieses Mal war es eine Pandemie; das nächste Mal kann es etwas anderes sein.

Der Bundesrat wird eine umfassende Auswertung der Bewältigung der Corona-Krise durchführen, unter Einbezug der Departemente und kantonaler Gremien. Dabei wird selbstverständlich auch der Einsatz der Armee geprüft werden, genauso wie die Einsätze anderer Instrumente wie Zivilschutz, Zivildienst, koordinierter Sanitätsdienst oder wirtschaftliche Landesversorgung. Das Armeedispositiv konnte nun, ich habe es gesagt, aufgrund der Entwicklung der Lage bereits reduziert werden. Das ist positiv. Gleichzeitig müssen wir aber für eine allfällige zweite Welle bereit sein. Dies gilt auch für die Armee, die rasch wieder Mittel einsetzen können muss, falls dies erforderlich sein sollte.

Ich komme nun noch zu den drei Minderheitsanträgen. Eine Minderheit beantragt, dass den Armeeangehörigen der geleistete Assistenzdienst an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet wird. Artikel 65a Absatz 3 des Militärgesetzes ermächtigt den Bundesrat, die geleisteten Diensttage bei einem grösseren Truppenaufgebot oder bei einem länger dauernden Einsatz nicht oder nicht vollständig an die Ausbildungsdienstpflicht anzurechnen. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass die Ausbildung der Armeeangehörigen und der Verbände zu kurz kommt, denn Einsätze können nicht einfach mit Ausbildung gleichgesetzt werden.

Die Anrechnung von Diensttagen im Assistenzdienst ist auch mit Blick auf die künftigen Bestände in den Verbänden gut zu überlegen. Eine zu grosszügige Anrechnung der Diensttage bei einem längeren Einsatz würde dazu führen, dass zu viele Armeeangehörige zu rasch ihre Dienstpflicht erfüllt hätten. Diese Personen würden dann in ihren Einheiten fehlen, was die künftige Ausbildung in den Wiederholungskursen gefährden und im vorliegenden Fall vor allem die Sanitätsformationen treffen würde. Es könnte auch zu grösseren Unterbeständen führen.

Allerdings ist klar und unbestritten, dass die Armeeangehörigen im Einsatz Ausserordentliches leisten. Für die Anerkennung und Motivation drängt sich deshalb eine angemessenere Anrechnung der Diensttage auf. Der Bundesrat hat deshalb am 22. April beschlossen, dass den eingesetzten Armeeangehörigen bis zu maximal zwei Wiederholungskurse, also bis 38 Tage, an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet werden. Dies ist ein zweckmässiger Kompromiss zwischen dem verständlichen Wunsch vieler Armeeangehöriger nach der Anrechnung von Diensttagen und der Auftragserfüllung der Armee. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Der nächste Minderheitsantrag betrifft Artikel 1b, die Subsidiarität. Die Armee leistet Assistenzdienst immer subsidiär. Sie erfüllt ausschliesslich Aufträge, die ihr die zivilen Behörden übertragen und die den Subsidiaritätskriterien entsprechen. Im vorliegenden Fall wurde der Einsatz der Armee durch kantonale Gesuche um Unterstützung und auf Antrag des EDI ausgelöst. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK) überprüfte und bestätigte aufgrund der ersten kantonalen Gesuche die Subsidiarität für den gesamten Corona-Einsatz der Armee.

Die Überprüfung der Subsidiarität ist in erster Linie Sache jener Stelle, die das Gesuch an den Bund stellt, also des Kantons oder der Kantone. Ihnen obliegt es, zu prüfen und nachzuweisen, dass die Gesuche zweckmässig und verhältnismässig sind und dass zivile Leistungserbringer nicht verdrängt oder konkurrenziert werden. Diese Prüfung muss vor der Weiterleitung an den Bund erfolgen. Das Militärgesetz ist in dieser Hinsicht klar: Jene Behörden, die Gesuche stellen, müssen dafür sorgen, dass diese berechtigt sind und dass die Subsidiarität eingehalten wird. Konkret müssen sie aufzeigen, dass die zivilen Behörden die Aufgabe nur mit einem unverhältnismässigen Einsatz von Mitteln erbringen können.

Der erste Punkt des vorliegenden Antrages ist damit in jedem Fall erfüllt. Es gehört zu den Grundbedingungen für einen solchen Armee-Einsatz, dass die Armee nur eingesetzt werden darf, wenn nicht genügend geeignetes ziviles Personal [PAGE 494] zur Verfügung steht. Dies wurde von der GDK vorgehend für alle Corona-Einsätze der Armee bestätigt.

Theoretisch wäre es selbstverständlich möglich, den Antrag der Minderheit Fridez aufzunehmen und umzusetzen. Das macht aber vor allem aus zwei Gründen keinen Sinn. Zum einen gehört es, wie gesagt, sowieso zu den Grundprinzipien der Subsidiarität, dass die Armee nur eingesetzt wird, wenn es notwendig ist. Dem wird jetzt bereits Rechnung getragen. Zum anderen befinden wir uns mit dem aktuellen Armee-Einsatz bereits in der Phase des personellen Abbaus. Jetzt noch eine solche Bestimmung in den Beschluss des Parlamentes aufzunehmen, würde keinen Sinn machen und nichts mehr bewirken. Es wird bereits überall reduziert, wo das möglich ist. Falls solche Präzisierungen zum Prinzip der Subsidiarität für künftige Einsätze gewünscht sind, würde dafür eine Gesetzesanpassung benötigt. Wir halten aber auch eine solche nicht für nötig.

Zudem wäre der Bundesstab Bevölkerungsschutz, wie im Minderheitsantrag Fridez vorgeschlagen, nicht das geeignete Gremium, um solche Prüfungen zu übernehmen. Dies obliegt, wie gesagt, den gesuchstellenden Behörden. Die Armee hat im Übrigen immer die Möglichkeit, die der Truppe zugewiesenen Aufgaben und deren Auslastung vor Ort zu prüfen. Das tut sie aktuell auch im engen Austausch mit den Verantwortlichen vor Ort. Mit den jetzt eingespielten und funktionierenden Verfahren kann die Subsidiarität im Grossen und Ganzen befolgt werden. Es braucht diesbezüglich aus unserer Sicht keine Erweiterungen. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Zum letzten Minderheitsantrag betreffend den Schutz und die Kontrolle der Landesgrenzen: Die Minderheit Roth Franziska beantragt, den Bundesbeschluss zur Botschaft über den Assistenzdienst der Armee dahingehend zu ergänzen, dass der Armee-Einsatz für die Unterstützung bei Schutz und Kontrolle der Landesgrenzen bis längstens am 8. Mai 2020 fortzusetzen sei. Der Bundesrat hat Mitte März Einreisebeschränkungen für unsere Nachbarländer beschlossen und dementsprechend die Kontrolle an den Landesgrenzen wiedereingeführt. Dieses Grenzregime muss um- und durchgesetzt werden. Die Eidgenössische Zollverwaltung allein hat dazu nicht ausreichend Mittel. Entsprechend hat sie deshalb am 23. März ein Gesuch um subsidiäre Unterstützung durch die Armee eingereicht. Damit sollte die eigene Einsatzflexibilität und die Durchhaltefähigkeit erhöht werden. Konkret werden zur Unterstützung der Eidgenössischen Zollverwaltung seit dem 27. März rund 50 Berufsmilitärpolizisten und geeignete Milizformationen eingesetzt. Bei Letzteren handelt es sich um Militärpolizei und Gebirgsinfanterie sowie Infanteriebataillone, die sich ablösen.

Der vorliegende Antrag würde darauf hinauslaufen, dass die Eidgenössische Zollverwaltung ab dem 8. Mai das vom Bundesrat verordnete Grenzregime nicht mehr aufrechterhalten könnte. Da die Zollverwaltung das Aufgebot steuert, ist sichergestellt, dass der Einsatz der Armee rasch dem Bedarf angepasst werden kann, wenn der Bundesrat das Grenzregime ändert. Aus diesem Grund bitte ich Sie, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

Zusammenfassend beantrage ich Ihnen, auf den Bundesbeschluss einzutreten, alle Minderheitsanträge abzulehnen und dem Bundesbeschluss ohne Änderungen zuzustimmen, dies auch im Sinne einer Wertschätzung den Frauen und Männern gegenüber, die ihren Militärdienst geleistet haben und noch leisten und damit einen wichtigen Beitrag dazu erbringen, dass das schweizerische Gesundheitswesen nicht überlastet wurde.

Meinerseits spreche ich jedenfalls allen Armeeangehörigen, ihren Familien, den Unternehmen, die sie entbehren mussten, aber auch allen anderen, die jetzt im Corona-Einsatz waren, einen ganz herzlichen Dank aus. Das schliesst auch den Zivilschutz mit ein, selbstverständlich auch die Zivildienstleistenden, die arbeiten, und alle anderen, die in ihren zivilen Berufen auch dazu beigetragen haben, dass wir bis jetzt glimpflich über die Runden gekommen sind. Besten Dank!

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