Kofmel Peter · Nationalrat · 2002-10-02
Kofmel Peter · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Es liegen uns jetzt drei Varianten vor:
1. Die Minderheit II (Strahm) will eine klare und reine Beweislastumkehr. Wenn man glaubhaft machen kann, dass ein Schaden entstanden ist, der auf den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen zurückzuführen sein könnte, dann kehrt sich die Beweislast um.
2. Die Mehrheit will den Begriff der "einleuchtenden Wahrscheinlichkeit" einführen. Niemand weiss, was das ist. Sie schlägt zusätzlich vor, dass Ersatzleistungen proportional zum Wahrscheinlichkeitsgrad zugesprochen werden können, und ermöglicht auch die Feststellung des Sachverhaltes von Amtes wegen.
3. Die Minderheit I (Heberlein) ermöglicht die Feststellung des Sachverhaltes von Amtes wegen auch, benützt aber den klassischen, bekannten Begriff der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit".
Einmal mehr - und es ist das x-te Mal, dass ich es sagen muss - sind wir hier gefordert, gesundes Augenmass zu behalten und die Gentechnik nicht mit neuen Begriffen zu beladen, sondern mit jenen Instrumenten zu arbeiten, die bekannt sind und sich eingebürgert haben.
In diesem Sinne geht für die FDP-Fraktion die Minderheit II sehr viel zu weit. Sie schiesst wirklich weit über das Ziel hinaus, indem hier die Umkehrung der Beweislast auf all das, was wir schon entschieden haben, noch aufgepfropft wird. Die Mehrheit führt leider neue und unscharfe, unbekannte Rechtsbegriffe ein. Vielleicht ist Herr Bundesrat Leuenberger imstande, auf Wunsch von Frau Heberlein noch Klarheit zu schaffen; ich befürchte allerdings, dass das nicht möglich ist, weil diese Begriffe einfach noch keine Rechtspraxis haben.
Die Minderheit I anerkennt, dass eine Beweisführung nicht immer zumutbar ist, stützt sich aber auf die bekannten Begriffe ab, d. h. hier "überwiegende Wahrscheinlichkeit". Zudem ist festzuhalten, dass mit der Möglichkeit, den Sachverhalt von Amtes wegen festzustellen, natürlich auch für den Klagenden eine ganz ungemeine Erleichterung geschaffen wird, was allerdings, das sei zugegeben, auch die Mehrheit will.
Festzustellen ist übrigens auch noch, dass der Bundesrat seinerseits keine Beweiserleichterung vorgeschlagen hat.
So komme ich zum Schluss: Für die FDP-Fraktion ist die Minderheit II nicht akzeptabel, weil übers Ziel hinausschiessend. Die Minderheit I und die Mehrheit liegen an sich nahe beieinander; die Minderheit Heberlein benützt allerdings bekannte, bestehende, eingeübte Rechtsbegriffe und bewegt sich übrigens auch betreffend Zusprechung von Ersatzleistungen auf bekanntem juristischem Boden.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, hier unbedingt der Minderheit I zuzustimmen.