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Heberlein Trix · Nationalrat · 2002-10-02

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Absatz 1 ist ja eigentlich eine juristische Selbstverständlichkeit. Bei einer derart strengen Kausalhaftung, wie wir sie vorhin beschlossen haben, ist der Geschädigte bereits in einer sehr privilegierten Ausgangslage. Wir haben bei der Diskussion zu Artikel 27 gehört, dass weder in der EU-Richtlinie noch in einem der EU-Staaten eine Gefährdungshaftung des Produzenten für fehlerfreie Produkte vorgesehen ist. Wenn aber schon zusätzlich eine Beweislasterleichterung eingeführt wird, dann soll dies aufgrund einer gefestigten rechtlichen Praxis geschehen.

Herr Bundesrat, ich möchte Sie fragen: Kennen Sie den Begriff der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit", der dem der "einleuchtenden Wahrscheinlichkeit" gegenübersteht, den die Mehrheit beantragt? Eine "einleuchtende Wahrscheinlichkeit" gibt es bis heute weder im Haftpflichtrecht noch in einer anderen Gesetzgebung. Sie ist im umstrittenen Entwurf zum neuen Haftpflichtrecht vorgesehen. In diesem Punkt - und praktisch nur in diesem - unterscheidet sich der Minderheitsantrag vom Antrag der Mehrheit. Ich möchte einen juristisch gesicherten Begriff einführen, nämlich den der "überwiegenden Wahrscheinlichkeit". Ich bin für eine Beweislasterleichterung, aber nicht im Sinne einer "einleuchtenden Wahrscheinlichkeit", die eine neue Gerichtspraxis verlangen würde und nirgends verankert ist.

Klar abzulehnen ist der Antrag der Minderheit II (Strahm), der zusätzlich zur Kausalhaftung eine Beweislastumkehr vorsieht. Das heisst, der Umgang mit gentechnisch veränderten Produkten - auch der Umgang mit seit langem eingeführten Medikamenten - soll a priori als gefährlich gelten, und es soll die Vermutung bestehen, dass der fragliche Schaden wegen des Umgangs mit dem gentechnisch veränderten Produkt entstanden ist. Dies ist eine Rechtsauffassung, die unserem Rechtssystem in keiner Art und Weise entspricht und die vor allem einmal mehr an die von Volk und Ständen klar abgelehnte Genschutz-Initiative anknüpfen will. Wir haben eine Gesetzgebung zu machen, die dem Umstand Rechnung trägt, dass diese Initiative abgelehnt wurde, und nicht dem Wunschdenken, das in diesen Köpfen noch herrscht.

Ich beantrage Ihnen daher, der Minderheit I zuzustimmen.