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Widmer Céline · Nationalrat · 2020-05-05

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Ich versuche Ihnen kurz darzulegen, was die Diskussion heute über Mittag in der Finanzkommission ergeben hat, und hoffe, hier Klarheit zu schaffen.

Zum ersten Punkt, der Kinderbetreuung, Eidgenössisches Departement des Innern, Bundesamt für Sozialversicherungen: Sie haben es gehört, wir im Nationalrat haben 100 Millionen Franken für die Unterstützung der Kinderkrippen gesprochen, der Ständerat hat 65 Millionen Franken gesprochen. Es geht jetzt um diese Differenz. Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit klarer Mehrheit, dem Beschluss des Ständerates zu folgen, also 65 Millionen Franken anstelle von 100 Millionen Franken zu sprechen. Im Unterschied zu dem, was Bundesrat Maurer ausgeführt hat, ist die Finanzkommission also der Ansicht, dass die aktuelle Notlage es nötig macht, dass es in dieser speziellen Situation Bundesunterstützung für die Kitas gibt. Wie Sie sehen, gibt es zwei Minderheiten. Eine Minderheit verlangt weiterhin 100 Millionen Franken, wie dies ursprünglich vom Nationalrat beschlossen wurde. Eine[NB]weitere Minderheit verlangt, diesen Betrag ganz zu streichen.

Kurz dazu, wie es zu diesen Zahlen gekommen ist: Es ist natürlich eine Schätzung des Bedarfs, der aktuell besteht. Die Schätzung beziffert den Bedarf im Moment auf 200 Millionen Franken. Die Überlegung war dann, dass der Bund 100 Millionen Franken übernimmt und die Kantone 100 Millionen Franken übernehmen, dass man es also eins zu eins aufteilt. Die 65 Millionen Franken des Ständerates rühren daher, dass der Ständerat argumentiert hat, die Kantone sollten zwei Drittel übernehmen und der Bund nur einen Drittel. Die Mehrheit der Finanzkommission ist dieser Logik gefolgt. Wie Sie gehört haben, findet eine Minderheit, dass die Kantone es selbst übernehmen sollen, weil es eine Aufgabe der Kantone ist. Die andere Minderheit stützt den ursprünglichen [PAGE 501] Entscheid des Nationalrates, weil sie findet, dass alles durch Bundesgeld übernommen werden soll.

Zum Staatssekretariat für Wirtschaft und dem Beitrag an den Tourismus: Wir haben es gehört, der Ständerat hat hier mit diesem Nachtrag zusätzlich zu den Krediten 67 Millionen Franken eingestellt. Diese 67 Millionen Franken setzen sich zusammen aus zwei Beträgen: zum einen aus 27 Millionen Franken als Unterstützung zur Übernahme von Ausfällen von Beiträgen an Schweiz Tourismus und zum anderen aus 40 Millionen Franken für eine Marketingkampagne. Sie haben es gehört, die Unterscheidung ist nicht ganz klar. Die Finanzkommission hat in der kurzen Zeit, die ihr geblieben ist, einige Fragen angesprochen. Die Mehrheit ist aber klar zum Schluss gekommen, diese 67 Millionen Franken nicht sprechen zu wollen. Sie beantragt Ihnen daher, nur 40 Millionen Franken zusätzlich im Budget einzustellen. Selbstverständlich ist sich die Finanzkommission der Bedeutung des Tourismus bewusst. Der Tourismus ist in einer sehr schwierigen Lage. Er hat eine grosse Bedeutung und soll unterstützt werden.

Die Minderheit Keller Peter möchte keinen Betrag einstellen. Sie begründet dies damit, dass es nicht nötig sei, diese Mittel sofort einzustellen, es bleibe auch später noch genug Zeit dazu.

Zu dieser Position gibt es auch einen Antrag bezüglich der Rahmenbedingungen für die Kreditverwendung; Sie haben das gesehen. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt Ihnen, festzuhalten, dass diese Mittel für Fördermassnahmen von Schweiz Tourismus für einen nachhaltigen Tourismus ausgegeben werden sollen.

Zum Bundesamt für Wohnungswesen: Hier hat der Ständerat beschlossen, im Zusammenhang mit der Motion der WAK-S zu den Geschäftsmieten 50 Millionen Franken einzustellen; Sie haben die Ausführungen gehört. Die Finanzkommission des Nationalrates lehnt den Beschluss des Ständerates mit 16 zu 9 Stimmen ab, dies gestützt auf den Entscheid des Nationalrates, der die Motion der WAK-N betreffend Mieten im Gastgewerbe angenommen hat. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass es für die Umsetzung der Motion der WAK-N im Moment keine Notwendigkeit gibt, einen Betrag in dieser Budgetposition einzustellen. Die Minderheit empfiehlt Ihnen, 20 Millionen Franken einzustellen. Das entspricht der Summe für den Härtefallfonds, der in der von Ihnen angenommenen Motion der WAK-N erwähnt ist. So viel zu diesem Punkt.

Ich komme noch kurz zu den Rahmenbedingungen der Kreditverwendung, jene zum Tourismus habe ich erwähnt. Es gibt eine für die Garantien der Luftverkehrsunternehmen, die die Rückerstattungen der Reisebüros betrifft; wir haben das hier schon besprochen. Die Finanzkommission hat Ihnen ursprünglich empfohlen, diese Rahmenbedingung nicht aufzunehmen. Sie haben dann aber beschlossen, sie trotzdem aufzunehmen. Der Ständerat hat beschlossen, keine Rahmenbedingung aufzunehmen. Jetzt will eine knappe Mehrheit der Finanzkommission am Beschluss des Nationalrates festhalten. Es geht darum, dass die Swiss zusichert, den Reisebüros bezahlte Gelder für aufgrund des Coronavirus nicht durchgeführte Flüge zurückzuerstatten. Wir haben uns in der Finanzkommission versichern lassen, dass es hier nur um Reisebüros in der Schweiz geht, die hier profitieren.

Ganz zum Schluss gibt es noch eine Differenz zu den Rahmenbedingungen betreffend Personal. Hier geht es eher um eine sprachliche Frage; inhaltlich sind wir mit dem Ständerat einig. Wir beantragen Ihnen deshalb, die Rahmenbedingungen gemäss Ständerat aufzunehmen.

Ich bedanke mich ganz herzlich und übergebe an Olivier Feller, der dazu sicher noch vertiefte Informationen geben wird.