Dobler Marcel · Nationalrat · 2020-05-05
Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2020-05-05
Wortprotokoll
Dieser Vorstoss will für Firmen, welche während der Covid-19-Krise Kurzarbeit beantragt haben, Dividenden verbieten. Oder anders gesagt: Wer Hilfe vom Bund erhält, darf zwar Gewinne machen, diese aber nicht auszahlen.
Diese Motion verschiebt die Dividendenzahlung einfach ins nächste oder ins übernächste Jahr und verfehlt die beabsichtigte Wirkung. Gleichzeitig setzt sie falsche Anreize, die zu einer höheren Arbeitslosigkeit führen werden. Nebenbei hebt sie die Aktionärsrechte auf. Es gilt auch zu beachten, dass die Dividenden in der Null- und Negativzinsumgebung eine wichtige Einnahmequelle nicht nur für die individuellen Aktionäre, sondern auch für den Bund und Sozialvorsorgeeinrichtungen wie die Pensionskassen und ihre Versicherten sind. Es kann z. B. auch sein, dass Städte auf die Dividenden von Energieversorgern oder Kantonalbanken angewiesen sind. Diese Einnahmen fallen komplett weg. Die Motion verfehlt also ihr Ziel und verursacht einen erheblichen Kollateralschaden.
Was ist die Idee der Kurzarbeit? Die Kurzarbeit sichert die Arbeitsplätze während und nach dem Lockdown. Es handelt sich um einen Mechanismus, der die Entlassung von Mitarbeitern verhindern und verzögern soll, um Unternehmen und die Wirtschaft in einer schwierigen Phase nicht unnötigerweise strukturell zu beschädigen. Gäbe es die Kurzarbeit nicht, wären die Firmen gezwungen, Arbeitnehmer zu entlassen. Die gleichen oder höheren Kosten würden dann bei der Arbeitslosenkasse anfallen. Kurzarbeit ist keine Subvention für die Unternehmerwelt, sondern eine Versicherungsleistung, für welche die Arbeitnehmer und Firmen jahrelang Prämien bezahlen. Ohne das Instrument der Kurzarbeit würden Firmen die Überzeit der Mitarbeiter abbauen, das Personal in die Zwangsferien schicken oder gar entlassen. Das Instrument der Kurzarbeit ist im Interesse der Arbeitnehmer.
Diese Motion widerspricht der Verfassung und den Möglichkeiten von Notverordnungen. Die in dieser Motion verlangte Regelung zielt nicht darauf ab, eine drohende Störung eines staatlichen Grundwerts wie der öffentlichen Ordnung abzuwenden, sondern es geht um eine wirtschaftspolitische Grundsatzfrage. Das Anliegen der Motion kann deshalb nicht über diese Verfassungsbestimmung umgesetzt werden.
Die Rückwirkung dieser Motion ist höchst problematisch. Es ist rechtsstaatlich äusserst bedenklich, Dividenden, welche bereits beschlossen und ausgeschüttet worden sind, nachträglich zu verbieten oder rückgängig zu machen. Je nachdem, wann genau die Generalversammlung im Jahr stattfindet, dürften Gewinne für den Geschäftsgang des vergangenen Jahres nicht mehr ausbezahlt werden, auch wenn dies schon beschlossen wurde. Es ist also willkürlich.
Wie soll diese Motion bei Tochter- und Holdingfirmen umgesetzt werden? Es ist unklar, ob Firmen, die Tochtergesellschaften haben, die Kurzarbeitsentschädigungen beziehen, selbst noch Dividenden ausschütten dürften. Die gleiche Frage stellt sich auch bei einer Holdingstruktur und bei Bundesbetrieben.
Weiter können anstelle von Dividendenzahlungen die Löhne erhöht werden. Es ist eine Tatsache, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, anstatt Dividenden auszuschütten, einfach ihren Lohn erhöhen können. In vielen Fällen könnte das Dividendenverbot unmittelbar umgangen werden.
Ich bin klar der Ansicht, dass in der aktuellen Situation Zurückhaltung bei der Ausschüttung von Dividenden angezeigt ist. Es stellt sich auch die Frage, wie viele Firmen aufgrund der Umsatzverluste vor und nach dem Lockdown und des Schadens während des Lockdowns selbst überhaupt in der Lage sind, Gewinne auszuschütten. Dafür braucht es keine staatliche Regelung, vor allem nicht mit diesen erklärten Nebenwirkungen. Die Umsetzung der Motion verursacht auch einen erheblichen Umsetzungs- und Bürokratieaufwand.
Wenn Sie also Arbeitsplätze sichern, keine falschen Anreize setzen und nicht einfach Dividenden ins nächste Jahr verschieben wollen, bitte ich Sie, diese Motion abzulehnen. Ich glaube, der Urheber wollte eigentlich Firmengewinne verbieten. Das tut die Motion aber nicht.
Ich bitte Sie, diese Motion, welche ihre Wirkung verfehlt, abzulehnen.