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Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-05-05

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-05-05

Wortprotokoll

Wir wissen, dass wir die Corona-Krise nur meistern können, wenn alle ihren Beitrag leisten. Das Pflegepersonal leistet Überstunden, fast zwei Millionen Erwerbstätige arbeiten in Kurzarbeit und haben Lohnausfälle. Selbstständige und Kleinunternehmer und Kleinunternehmerinnen mussten ihr Geschäft schliessen und sehen einer ungewissen Zukunft entgegen. Wir alle halten Abstand und helfen der älteren Nachbarin. Deshalb haben viele zu Recht kein Verständnis dafür, dass es mitten in der Krise Unternehmer gibt, die sich Dividenden ausschütten und gleichzeitig Kurzarbeit beantragen. Diese Logik "die Kosten dem Staat und die Gewinne privat" findet eine Kommissionsmehrheit zu Recht unanständig.

Das Instrument der Kurzarbeit dient dazu, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu erhalten. Sie ist ein zentrales Mittel, das wissen wir, um in dieser Corona-Krise die Wirtschaft zu stützen. Die staatliche Unterstützung für Lohnzahlungen darf aber nicht dazu dienen, private Gewinne abzusichern. Ein solches Verhalten findet eine Mehrheit der Kommission auch gegenüber den Angestellten fehl am Platz. Kurzarbeit bedeutet für sehr viele Betroffene, dass sie auf einen grossen Teil ihres Lohnes verzichten müssen. Gleichzeitig sollen Aktionäre Dividenden erhalten, die erst noch tiefer besteuert werden.

In dieser Krisenzeit Gewinne auszuschütten, während Kurzarbeit beansprucht wird, findet eine Mehrheit der Kommission zu guter Letzt auch unverantwortlich. Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind schwerwiegend und noch nicht absehbar. Das wissen sehr viele Firmeneigentümer am besten, insbesondere auch diejenigen, die auf Kurzarbeit angewiesen sind. Viele schütten deshalb jetzt keine Dividende aus und behalten den Gewinn als Reserve, als Polster in ihrer Firma.

Doch es gibt eben leider auch die, die in dieser Situation, in dieser Krise Dividenden ausschütten bei Kurzarbeit. Deshalb hat die SGK-N die Motion "Keine Dividenden bei Kurzarbeit" sehr deutlich mit 19 zu 5 Stimmen angenommen, nachdem, meine Vorrednerin hat es bereits gesagt, der Bundesrat auf diese Forderung in den Schreiben der Kommission des Nationalrates und der Kommission des Ständerates nicht reagiert hat.

Was will die Motion? Unternehmen, welche Kurzarbeitsentschädigung erhalten, sollen in diesem und im kommenden Jahr keine Dividende ausschütten dürfen. Das Verbot soll für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse gelten - es geht also nicht um Betriebe mit zehn oder fünfzehn Angestellten, bei denen sich die mitarbeitende Firmeninhaberin am Ende des Jahres noch eine Dividende ausschüttet. Zudem soll der Bundesrat auch eine gleiche Regelung treffen für Firmen, welche bereits eine Dividende gesprochen haben. Es braucht hier natürlich Rechtsgleichheit zwischen den Unternehmen, die in den vergangenen Wochen, also mitten in der Corona-Krise, ihre Generalversammlung schon hatten und da Dividenden ausgeschüttet haben oder den Beschluss gefasst haben, dies zu tun, und den Firmen, die noch vor diesem Entscheid stehen.

Der Bund hat in dieser Krise den Zugang zur Kurzarbeit massiv ausgeweitet und zahlt mindestens 6 Milliarden Franken in die Arbeitslosenkasse ein, damit die Arbeitslosenkasse nicht das Defizit tragen muss und damit die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge nicht automatisch erhöht werden müssen. Davon profitieren alle Firmen. Deshalb ist es auch gerechtfertigt, wenn der Bund in dieser Situation Bedingungen setzt.

Der Bundesrat hat im Rahmen der Corona-Notverordnungen bereits in einem anderen Bereich ein Dividendenverbot eingeführt: Wer einen Notkredit erhält, darf so lange keine Dividende ausschütten, bis der Kredit bezahlt ist. Da waren wir auch alle dafür.

Ich komme zum Schluss. In den vergangenen Wochen haben Schweizer Firmen Milliarden an Gewinnen ausgeschüttet, zu einem grossen Teil auch an institutionelle Anlegerinnen und Anleger im Ausland. Gleichzeitig muss der Bund 6 Milliarden Franken an Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte bezahlen, um Arbeitsplätze erhalten zu können. Öffentliche Hilfe annehmen und gleichzeitig Gewinne ausschütten hilft nicht, diese Krise gemeinsam meistern zu können.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der Motion zuzustimmen.