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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-05-06

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-05-06

Wortprotokoll

Zunächst möchte ich noch einmal bekräftigen, dass der Schutz der Gesundheit der Schweizer Bevölkerung für den Bundesrat an oberster Stelle steht. Der Bundesrat ist aber bereit, die Motion entgegenzunehmen. Er teilt das Ziel, im privaten, im sozialen und im Arbeitsleben so rasch wie möglich wieder Normalität herzustellen, um die volkswirtschaftlichen Schäden zu minimieren. Parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsschritten, die der Bundesrat am 16. und am 29. April beschlossen hat, soll daher auch eine schrittweise und vorsichtige Lockerung der Einreise- und Zulassungsbedingungen erfolgen, sobald die epidemiologische Situation dies erlaubt. Es steht ja auch in der Begründung der Motion der APK Ihres Rates, der Bundesrat solle, analog zum dreistufigen Fahrplan der Lockerungen im Inland, auch einen Fahrplan aufstellen, wann welche Grenzübergänge wieder geöffnet werden.

Ich möchte hier vielleicht Frau Nationalrätin Markwalder widersprechen: Der Bundesrat hat einen Fahrplan aufgestellt. Am 29. April hat er, analog zum Fahrplan, den wir auch für die Binnenwirtschaft haben, einen ersten Lockerungsschritt für nächsten Montag, also für den 11. Mai, in Aussicht gestellt; ich komme noch darauf zurück. Der zweite Lockerungsschritt soll am 8. Juni erfolgen, gefolgt von einem dritten Lockerungsschritt, der dann auch wieder auf die weiteren Lockerungen im Inland abgestimmt ist. Das wurde bereits so entschieden.

Um die Bevölkerung in der Schweiz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus zu schützen und die Kapazitäten im Schweizer Gesundheitswesen zu sichern, ist seit dem 25.[NB]März die Einreise in die Schweiz bekanntlich nur noch sehr beschränkt möglich. Sie ist grundsätzlich nur erlaubt für Bürgerinnen und Bürger aus der Schweiz, aus dem Fürstentum Liechtenstein, für Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz, für Grenzgänger und Personen mit einer Meldebestätigung. Sonst ist die Einreise nur für Menschen möglich, die sich in einer Situation äusserster Notwendigkeit befinden.

Diese Einreise- und Zulassungsbeschränkungen lockern wir nun aufgrund des positiven Verlaufs der Pandemie, wie gesagt, schrittweise. Der Bundesrat war und ist dabei bestrebt, die Lockerungsmassnahmen soweit möglich mit der EU und den Schengen-Staaten zu koordinieren. Letzte Woche hat eine Innenministerkonferenz per Video stattgefunden, an der wir uns ausgetauscht haben. Ich stehe auch persönlich mit den zuständigen Ministerien der umliegenden Länder in Kontakt. Der bilaterale Austausch mit den Nachbarstaaten wurde intensiviert und ist hier auch matchentscheidend. Wie gesagt, ist die Schweiz auch auf europäischer Ebene dort, wo wir eingeladen sind, involviert.

Bei der ersten Lockerungsetappe ab dem 11. Mai handelt es sich um eine moderate Öffnung. Wir wollen sicherstellen, dass Gesuche, die bereits vor der Einführung der Einschränkungen im März gestellt wurden, wieder normal bearbeitet werden. Es handelt sich dabei beispielsweise um Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Ausland. Die Anträge, welche nicht in einem öffentlichen Interesse im Sinn der wirtschaftlichen Landesversorgung entsprechen, sind eben derzeit suspendiert. Es geht hier also in anderen Worten hauptsächlich auch um den Abbau von Pendenzen. Es geht um Personen, die einen Arbeitsvertrag in der Schweiz haben. Für Schweizer und EU-Bürgerinnen und -Bürger soll ab diesem Datum auch der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein. Beispielsweise kann der ausländische Ehemann einer Schweizerin dann wieder eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz beantragen.

Wichtig ist für den Bundesrat aber auch, dass die Grenzkontrollen nach dem 11. Mai bestehen bleiben. Gegenseitige Absprachen mit den Nachbarstaaten haben gezeigt, dass es zu früh ist, die Kontrollen ganz aufzugeben. Es gibt aber für Grenzgängerinnen und Grenzgänger sogenannte Green Lanes, und es sind auch weitere Öffnungsschritte geplant. Die Absprachen innerhalb der Schengen-Staaten haben aber ergeben: Die Priorität liegt auf dem einwandfreien Warenverkehr, auf dem einwandfreien Verkehr von Berufstätigen. Dann, in einer dritten Etappe, sieht man Öffnungsschritte gegenüber der Schengen-Aussengrenze vor, also gegenüber Drittstaaten.

Der Berufsverkehr wird ab dem 11. Mai zunehmen, weil das Wirtschaftsleben ab diesem Zeitpunkt wieder mehr Fahrt aufnehmen wird und dadurch auch wieder mehr Grenzgänger ihre Arbeit in den Grenzkantonen aufnehmen werden. Die Eidgenössische Zollverwaltung ist hier für die Öffnung der Grenzübergänge operativ zuständig. Diese erfolgt in Absprache mit den beteiligten Kantonen und dem beteiligten Ausland, mit den angrenzenden Regionen, beispielsweise der Lombardei oder im Norden auch mit Frankreich. Es wurden schon einige solche Grenzübergänge wieder geöffnet.

Die beschriebenen Lockerungen bei den Einreise- und Zulassungsbeschränkungen werden also kaum Einfluss auf den Personenverkehr haben, jetzt einmal mit Ausnahme der Grenzgänger. Aber jene, die arbeiten oder im Familiennachzug kommen, reisen ja nur einmal ein, sie reisen nicht ein und aus.

Der Bundesrat hat auch den Fahrplan für die Zeit nach dem 11. Mai beraten und plant für den 8. Juni einen zweiten Schritt hin zur Normalisierung der Einreisebestimmungen, immer unter dem Vorbehalt, dass die epidemiologische Situation dies zulässt. Wir verfolgen hier die gleiche Strategie wie bei anderen Lockerungsschritten. Das Ziel ist es, ab diesem Zeitpunkt im Rahmen der Personenfreizügigkeit wieder neue Gesuche von erwerbstätigen EU- und EFTA-Staatsangehörigen entgegenzunehmen. Wir sprechen also nicht mehr über hängige, sondern allenfalls über neue Gesuche.

Dieser nächste Schritt wird natürlich in enger Absprache mit den Kantonen und auch mit den Sozialpartnern erfolgen. Als flankierende Massnahme werden wir dannzumal auch die Stellenmeldepflicht reaktivieren; diese ist ja zurzeit sistiert. Sie hat zusammen mit den anderen flankierenden Massnahmen zum Ziel, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich genutzt wird. Das war vor der Krise so, und das soll auch nach der Krise so sein.

Mit dem Entscheid vom 29. April hat der Bundesrat, wie von der Motionärin verlangt, einen Plan zur schrittweisen Lockerung der Einreise- und Zulassungsbestimmungen und zur ebenfalls schrittweisen Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit vorgelegt. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Annahme der Motion. Aber ich möchte noch einmal deutlich sagen: Lockerungsschritte können nur in Absprache mit den umliegenden Staaten erfolgen. Der Bundesrat hat sehr viel Verständnis auch für die Situation von Paaren, die nicht verheiratet sind. Diese können sich aber sehen, wenn sie gemeinsame Kinder haben. Sie können sich auch sehen, wenn sich beispielsweise gesundheitliche Vorfälle ereignen. Aber ich bitte Sie auch um Verständnis, dass die Grenzwache, die an der Grenze den Einreisegrund überprüfen muss, dies auch dokumentiert haben muss.

Ich möchte noch ergänzen, wie die Regeln in unseren Nachbarstaaten sind. Deutschland: Der Besuch von Konkubinatspartnern ist mangels eines Nachweises nicht erlaubt. Österreich: Das Familienverhältnis ist bei der Kontrolle an der Grenze glaubhaft zu machen. Frankreich: Es ist so, dass man beweisen muss, dass man in Frankreich im Konkubinat lebt; das heisst also faktisch, dass man einen Aufenthaltstitel haben muss. In Italien ist der Zivilstand nicht massgebend, dort kann nur einreisen, wer in Italien einen Aufenthaltstitel hat. Sie sehen also,diese Bestimmungen gehen weiter als jene der Schweiz. [PAGE 534]

Ich kann Ihnen auch sagen: Wir haben seit dem 13. März für fast 10[NB]000 Härtefälle, wie man so sagt, Bewilligungen erteilt, für Personen, die aus anderen Gründen einreisen wollten oder mussten als die Kategorien von Personen, die ich genannt habe. Noch einmal: Eine einseitige Lockerung kommt für die Schweiz nicht infrage. Sie müssen wissen, 10 Prozent der Mobilität im gesamten Schengen-Raum betreffen die Ausreise aus der Schweiz und die Einreise in die Schweiz. Wenn wir die Regeln einseitig lockern würden, dann hätten wir einen grossen Zustrom von Personen und damit einen Personenverkehr, den wir aufgrund der epidemiologischen Lage im Moment nicht möchten. Wir machen auch - ich habe es gesagt - verschiedene Lockerungsschritte im Inland, und wir möchten das Anliegen dieser Motion hier auf diese Lockerungsschritte abstimmen, und selbstverständlich auch das nur koordiniert mit den Nachbarstaaten.

Ich stehe gerne für Fragen zur Verfügung; ich sehe, dass sich hier schon eine ganze Reihe von Herren postiert hat.