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AB 26082

Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2002-10-02

Wortprotokoll

Bei der vorliegenden Diskussion steht im Hintergrund ja die Tatsache, dass die Ungewissheiten und das Gefahrenpotenzial äusserst schwierig abzuschätzen sind, und doch wissen wir Folgendes: Wenn tatsächlich ein Unfall passiert, dann können - ganz ähnlich wie bei der Atomkraft - die Auswirkungen enorm und zum Teil überhaupt irreversibel sein. Das verlangt, und da sind wir uns einig, nach grösster Sorgfalt. Wenn grösste Sorgfalt verlangt wird, dann muss selbstverständlich auch die Haftung für den Fall, dass diese Sorgfalt von Herstellern oder von Inverkehrsetzern nicht erbracht wird, sehr strikt sein. Das ist der Zusammenhang zwischen der Gefährdung, dem Risiko, dem Gefahrenpotenzial und am Schluss dann eben der Haftungsfrage.

In dieser Kette stehen wir nun am Schluss, bei der Haftung. Es ist aus meiner Sicht absolut richtig, dass man hier eine Gefährdungs- und nicht irgendeine Art von Verschuldenshaftung annimmt. Es ist eigentlich eine logische Konsequenz, dass man diese Frage der Gefährdungshaftung weiterzieht, dass man nämlich, wenn Dritte Fehler machen, eben immer noch diejenigen in die Pflicht nimmt, die überhaupt die Möglichkeit geschaffen haben, dass diese Substanzen, diese Organismen, überhaupt in den Verkehr gelangen oder freigesetzt werden. Es geht bei der Mehrheit also eigentlich um die Frage: Ist es nicht so, dass diejenigen, die den "Geist aus der Flasche" lassen, nicht nur für das verantwortlich sind, was dieser "Geist" im eigenen Haus anstellt, sondern auch dafür, was mit diesem "Geist" ausserhalb der eigenen Einflusssphäre gemacht wird?

Ich finde es daher richtig, dass man die Haftung nicht nur in einem engeren Sinne als Gefährdungshaftung ausgestaltet hat, sondern auch die Dritten - also die Hersteller oder jene, die solche Organismen freisetzen - in die Kette mit einbezieht.

Es ist gesagt worden, die Mehrheit würde mit ihrem Antrag ein Zeichen für Diskriminierung, für Wettbewerbsverfälschung und für eine grundsätzliche Ablehnung der Gentechnik setzen. Ich sehe es anders: Ich glaube, wer der Mehrheit folgt, setzt ein Zeichen, dass man die Verantwortung, die mit der Freisetzung und der Herstellung von GVO verbunden ist, auch wahrnehmen muss, und zwar auch im haftpflichtrechtlichen Bereich. Man muss vor diesem Hintergrund diese Verantwortung ernst nehmen und gerade mit diesem Zeichen und der Drohung der Haftung die Hersteller zu noch grösserer Sorgfalt und Verantwortung anspornen.

In diesem Sinne werden wir der Mehrheit zustimmen und bitten Sie, dies auch zu tun.

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