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Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-06-02

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-02

Wortprotokoll

Die Differenzbereinigung hätte ja eigentlich in der dritten Woche der Frühjahrssession stattfinden sollen, aber die ist bekanntlich ausgefallen - deswegen diese zeitliche Verzögerung. Offen bleiben zwei Punkte, welche die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ende April diskutiert hat und die auch inhaltlich miteinander zusammenhängen: Das ist erstens die Höhe des Plafonds bei den Einzelpersonen. Hier möchte der Ständerat am Zweifachen des Grundbedarfs gemäss Ergänzungsleistungen festhalten. Der Nationalrat hat die Höhe in seiner ursprünglichen Version beim 2,25-Fachen belassen. Die andere Differenz betrifft die Frage, ob die Behinderungs- und Krankheitskosten in den Plafond integriert oder separat vergütet und auch separat angerechnet werden sollen. In beiden Fällen hat es keinen Einfluss auf die Anzahl der Bezüge; [PAGE 560] es wird aktuell bei beiden Versionen geschätzt, dass es rund 3400 Personen pro Jahr betrifft.

Die SGK unterbreitet Ihnen mit 20 zu 5 Stimmen einen Kompromissantrag: Bei der Frage der Behinderungs- und Krankheitskosten würde der Beschluss des Ständerates aufgenommen, sprich, diese Kosten würden zwar separat vergütet - bei Einzelpersonen mit maximal 5000 Franken, bei Mehrpersonenhaushalten mit maximal 10[NB]000 Franken -, aber sie würden in den Plafond integriert. Der Kompromissantrag schlägt vor, dass der Ständerat dafür aber bei der Frage der Höhe des Plafonds auf den Nationalrat einschwenkt und sowohl bei Einzelpersonen wie auch bei Haushalten mit mehreren Personen das 2,25-Fache des allgemeinen Lebensbedarfs gemäss Ergänzungsleistungen angerechnet wird. Das wären bei einer Einzelperson knapp 44[NB]000 Franken und bei einem Mehrpersonenhaushalt knapp 66[NB]000 Franken.

Damit entspricht der Plafond etwa dem, was es auch bei den Ergänzungsleistungen gibt. Das war ja auch die ursprüngliche Idee dieser Überbrückungsleistung. Wir haben es vorhin gehört: Beim zweifachen Plafond, wie ihn der Ständerat vorschlägt, könnten 16 Prozent der Betroffenen ihren Lebensunterhalt nicht decken. Bei der Version, die wir Ihnen vorschlagen, sind es lediglich 3 Prozent der betroffenen Personen.

Eine Minderheit will jedoch an der ursprünglichen Version des Nationalrates festhalten. Sie will, dass die Gesundheitskosten nicht nur separat vergütet, sondern auch separat abgerechnet werden.

Ich komme am Schluss noch zu drei redaktionellen Änderungen:

1.[NB]Die Redaktionskommission wird gebeten, bei allen Artikeln in diesem Gesetz die neue Formulierung anzuwenden: "bei Ehepaaren und Personen mit minderjährigen oder noch in Ausbildung stehenden Kindern unter 25 Jahren" anstelle des Begriffs "bei Mehrpersonenhaushalten" beziehungsweise "Ehepaare und Personen mit minderjährigen oder noch in Ausbildung stehenden Kindern unter 25 Jahren" anstelle von "Haushalte mit mehr als einer Person". Dies betrifft die Artikel[NB]5, 14a und 14b. Es war auch ein Wunsch des Ständerates, diese Präzisierungen hier aufzunehmen.

2.[NB]Es gibt noch eine weitere redaktionelle Änderung, die nicht auf der Fahne erscheint. Bei Artikel 12 Absatz 3 steht: "Der Anspruch auf Überbrückungsleistungen erlischt zudem in der Regel ..." Der Begriff "in der Regel" sollte gestrichen werden, weil nämlich die Härtefallklausel, die hier ursprünglich vorgesehen war, auch gestrichen wurde, weshalb es diesen Zusatz schlichtweg nicht mehr braucht.

3.[NB]Bei Abschnitt 4a geht es um die "Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten". Deshalb sollen auch überall diese beiden Kostenarten erwähnt werden; also überall, wo "Krankheitskosten" steht, soll die Formulierung mit dem Begriff "Behinderungskosten" ergänzt werden.

Das noch zu den redaktionellen Änderungen, wie sie die Kommission beschlossen hat.