Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-02
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-02
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, sozusagen auf der Zielgeraden dieser Vorlage, vielleicht noch einen kurzen Rückblick und dann eine Beurteilung der beiden Gegenvorschläge sowie ein paar Worte zur Empfehlung des Bundesrates.
Es wurde bereits erwähnt: Seit bald drei Jahren beschäftigt sich das Parlament mit dem Thema Konzernverantwortung. Die Beratungen haben sich in die Länge gezogen, weil sich die beiden Räte nicht auf einen Gegenvorschlag einigen konnten respektive weil es unterschiedliche Auffassungen darüber gab, ob es überhaupt einen Gegenvorschlag braucht oder nicht. Jetzt sind wir in der Situation, dass zwei konzeptionell unterschiedliche Gegenvorschläge vorliegen, die auch unterschiedliche Ziele verfolgen: Der Nationalrat will die Initianten zum Rückzug der Volksinitiative führen, indem er diesen weitgehend entgegenkommt; der Ständerat will der Volksinitiative hingegen eine Alternative gegenüberstellen. Heute ist die letzte Etappe, Sie haben es gehört, vor einer allfälligen Einigungskonferenz.
Was ist bisher im Ständerat entschieden worden? Ihr Rat hat am 18. Dezember 2019 einen eigenen Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungs-Initiative verabschiedet. Dieser basiert inhaltlich auf dem Entscheid des Bundesrates vom 14.[NB]August 2019, der sich damals zum ersten Mal überhaupt ganz konkret für die rechtlich verbindliche Transparenz und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen ausgesprochen hat. Am 9. März 2020 hat Ihre Kammer mit 25 Ja- und 16 Nein-Stimmen dem Gegenvorschlag des Ständerates erneut deutlich zugestimmt, und auch Ihre Kommission hat sich am 12.[NB]März für das bereinigte Konzept Ihres Rates ausgesprochen.
Nachdem im März auch der Nationalrat an seinem eigenen Konzept festgehalten hat - wenn auch wesentlich knapper als jeweils zuvor -, liegen somit nach wie vor zwei Gegenvorschläge auf dem Tisch. Heute findet eben die letzte Sitzung im Rahmen der Differenzbereinigung statt; je nachdem wird das Geschäft dann übermorgen in der Einigungskonferenz beraten.
Wie Sie wissen, unterstützt der Bundesrat den Gegenvorschlag des Ständerates. Lassen Sie mich kurz die Vorteile des ständerätlichen Konzepts aus Sicht des Bundesrates darlegen.
Die Regelung des Ständerates ist international abgestimmt. So basiert der erste Pfeiler der ständerätlichen Regelung, die Berichterstattung über die sogenannten nichtfinanziellen Belange, auf einer EU-Richtlinie. Die Normen wurden an die Verhältnisse in der Schweiz angepasst, aber es gibt hier keine wesentlichen Unterschiede zum EU-Recht. Damit bleibt aber die Schweiz auch flexibel. Der Sprecher der Minderheit hat ja gesagt, man müsse dann etwas übernehmen. Das ist nicht so. Es ist eine Richtlinie. Eine Richtlinie lässt selbst den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen gewissen Spielraum. Die Schweiz bleibt flexibel, aber international abgestimmt.
Den zweiten Pfeiler bilden die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich der Konfliktmineralien. Diese lehnen sich an die EU-Verordnung zu den Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten von 2017 an, die nächstes Jahr in Kraft treten wird. Auch wenn hier ein bisschen grössere Anpassungen an die Schweizer Rechtsordnung nötig waren - beispielsweise der Verzicht auf eine neue Behörde -, ist damit eine gute Umsetzung des EU-Standards gelungen. Wir bewegen uns hier zeitlich praktisch im Gleichschritt mit der EU-Verordnung.
Den dritten und letzten Pfeiler des ständerätlichen Konzepts bilden die Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten im Bereich der Kinderarbeit. Der Ständerat übernimmt zwar keinen internationalen Standard, immerhin kennen aber die Niederlande bereits eine ähnliche Regelung. An dieser orientiert sich die vorliegende Lösung, denn der Bundesrat will im Bereich Kinderarbeit nicht die internationale Entwicklung abwarten. Unsere Verfassung verpflichtet den Gesetzgeber, Kinder und Jugendliche in ihrer Unversehrtheit besonders zu schützen und in ihrer Entwicklung zu fördern. Deshalb erachtet es der Bundesrat als vorrangig, die Unternehmen zu verpflichten, alles für sie Mögliche zu unternehmen, um Kinderarbeit zu bekämpfen. [PAGE 290]
Die ständerätliche Vorlage hält sich bei der Haftung an bewährte bestehende und auch international gültige Haftungsregeln. Wenn ich jeweils lese oder auch in den Medien höre, der ständerätliche Beschluss enthalte keine Haftungsregeln, dann stammt das eben daher, dass er darauf basiert, was das geltende Recht im Obligationenrecht bereits vorsieht. Es gilt hier der Status quo. Jedes Unternehmen soll selbstverständlich für einen Schaden, den es anrichtet, haften müssen. Aber es soll selber haften, und zwar dort, wo es den Schaden angerichtet hat, und das ist bereits heute der Fall - das kann man nicht genügend unterstreichen.
Der Gegenvorschlag des Ständerates verzichtet daher auf eine neue Haftungsgrundlage. Der Gegenvorschlag des Nationalrates schafft hingegen eine neue Konzernhaftung für juristisch eigenständige Tochtergesellschaften im Ausland. Für uns ist es schwierig und für die Unternehmen unmöglich, die Risiken der Haftungsregelung des Gegenvorschlages des Nationalrates konkret abzuschätzen. Mit der neu geschaffenen und in ihrer Explizitheit international einmaligen Konzernhaftung für Tochtergesellschaften im Ausland käme jedenfalls eine grosse Rechtsunsicherheit auf die Unternehmen zu. Der Gegenvorschlag des Nationalrates verschmilzt nicht nur bekannte Grundsätze des Schweizer Rechts wie die Geschäftsherrenhaftung mit der Konzernhaftung; es bestünde auch das Risiko, dass es zu zwei Prozessen für dasselbe Schadensereignis kommt, nämlich gegen die Tochter im Ausland und gegen die Mutter in der Schweiz. Das erhöhte Klage- und Haftungsrisiko dürfte zu einer grossen Belastung für den Wirtschaftsstandort Schweiz führen und sowohl hier wie in den Ländern, wo Schweizer Unternehmen tätig sind, Arbeitsplätze gefährden. Aus Sicht des Bundesrates ist auf ein solches Wagnis im Bereich der Konzernhaftung zugunsten eines international koordinierten Vorgehens zu verzichten.
Mit dem Gegenvorschlag des Ständerates hat die Stimmbevölkerung die Wahl zwischen zwei alternativen Vorgehensweisen zur Stärkung der Menschenrechte und der Umwelt. Sie könnte zwischen der Initiative und dem Gegenvorschlag des Ständerates entscheiden und, wenn auch nicht an der Urne, so doch indirekt, zwischen einem Alleingang der Schweiz und einem international koordinierten Vorgehen. Das wäre bei Annahme des nationalrätlichen Gegenvorschlages nicht der Fall, weil dann die Initiative mutmasslich zurückgezogen würde. Das Stimmvolk hätte in diesem Fall voraussichtlich keine Möglichkeit, sich zu diesem wichtigen Thema überhaupt zu äussern.
Ich habe es Ihnen schon mehrfach gesagt: Der Bundesrat lehnt sowohl die Volksinitiative als auch den Gegenvorschlag des Nationalrates ab. Aber die Haltung des Bundesrates hat sich seit 2017 entwickelt. Der Bundesrat hat damals Nein zur Initiative und Nein zu einem Gegenvorschlag - ob direkt oder indirekt - gesagt. Das ist heute nicht mehr der Fall. Heute bejaht der Bundesrat die Notwendigkeit eines Gegenvorschlages, plädiert dabei aber, wie ich es ausgeführt habe, für ein international abgestimmtes Vorgehen.
Der Hauptgrund für die ablehnende Haltung des Bundesrates gegenüber dem Gegenvorschlag des Nationalrates bleibt die Haftung. Es wird hier sehr schwierig, wenn neu Schweizer Recht auch auf Auslandskonstellationen angewendet werden soll. Der Bundesrat möchte das vermeiden. Das wurde schon in der Botschaft zu dieser Vorlage klar so dargelegt.
Ich möchte Sie deshalb bitten, Ihren Beschluss vom 9. März 2020 zu bestätigen und den Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission vom 12. März 2020 anzunehmen.