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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2020-06-02

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-06-02

Wortprotokoll

Die Schweiz hatte einst eine vorbildliche, ja pionierhafte Drogenpolitik. Dank dem wirksamen Viersäulenmodell konnten wir viele Drogentote vermeiden, die Gesundheit der Abhängigen verbessern, die Beschaffungskriminalität senken. Offene Drogenszenen, wie es sie zu meiner Jugendzeit gab, sind verschwunden. Aber die weltweit studierte und kopierte Drogenpolitik der Schweiz liegt seit Jahren im Dornröschenschlaf. Auch wenn in vielen Städten sowohl der Handlungsbedarf akut ist als auch progressive Massnahmen vorhanden wären, hat das Parlament bisher jeden Fortschritt gebremst. Endlich und dank veränderten Mehrheiten seit den letzten Wahlen können wir hier ein leichtes "Frühlingserwachen" feststellen, was sich darin zeigt, dass wir die Möglichkeit für wissenschaftlich begleitete Cannabis-Pilotprojekte schaffen wollen. Das wird in vielen Gemeinden gefordert, damit Erkenntnisse gewonnen werden können, wie sich bei einer kontrollierten Abgabe der Konsum, die Gesundheit und auch das Suchtverhalten verändern.

Die SP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge ab, inklusive die Einzelanträge. Faktisch würden sie diese Pilotprojekte [PAGE 566] nämlich verunmöglichen; es sind Pilotprojekt-Killer. Damit es funktioniert, brauchen wir nämlich eine möglichst realistische Auswahl an Probanden. Wenn man die Teilnahme an einem Pilotprojekt dem Arbeitgeber oder der Schule melden muss, werden wahrscheinlich wenige bis gar keine Teilnehmer beim Pilotprojekt mitmachen. Es geht dann ja nicht um solche, die neu konsumieren, sondern um solche, die es schon tun. Bei einem Vergehen wegen illegalen Cannabiskonsums wird der Arbeitgeber ja auch nicht informiert. Eine solche Auflage wäre also unverhältnismässig und würde die Studienteilnehmenden schlechterstellen als illegal Konsumierende.

Schlechtergestellt würden sie auch, wenn sie ihren Führerschein während dieser Zeit abgeben müssten. Die Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes gelten nämlich für alle. Gemäss dieser Logik müsste jede Person, die eine verkehrsunverträgliche Substanz konsumiert - Medikamente, Alkohol oder auch Cannabis -, immer den Führerschein abgeben, egal, ob sie an einem Versuch teilnimmt oder nicht.

Wer als Probandin oder als Proband zugelassen wird, soll grundsätzlich ein Arzt und nicht wir als Gesetzgeber entscheiden. Deshalb lehnen wir auch die Minderheit bei Artikel 8a Absatz 1 Buchstabe h ab.

Es ist unbestritten, dass ein höherer THC-Gehalt mit grösseren Gesundheitsrisiken einhergeht. Trotzdem lehnen wir es ab, hier eine 15-Prozent-Obergrenze festzulegen, wie das die Minderheit Herzog Verena bei Artikel 8a Absatz 1 Buchstabe i möchte. Wenn wir nämlich die Auswirkungen verschiedener THC-Grenzwerte kennen wollen, müssen diese auch untersucht werden können. Solche Daten liegen bisher eben nicht vor. Wenn man den Grenzwert nun zu tief ansetzt, ist das Risiko gross, dass stark Konsumierende sich noch zusätzlich auf dem Schwarzmarkt bedienen oder erst gar nicht am Projekt teilnehmen. Diese Blackbox möchten wir wiederum vermeiden. Wir lehnen auch die Einzelanträge ab.

Zum Schluss sage ich noch etwas zum Antrag der Mitte-Fraktion. Die Finanzierung ist immer Sache der Projektträger. Die Gemeinden, allenfalls der Kanton oder auch ein universitäres Institut stehen da im Vordergrund. Der Bund finanziert diese Projekte nicht direkt. Er hat aber als Bewilligungsbehörde und als Begleitbehörde natürlich indirekte Kosten. Deshalb lehnen wir auch diesen Antrag ab.