preparatory:AB 26115
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2002-10-02
Wortprotokoll
Ich möchte Sie, im Gegensatz zu Herrn Gutzwiller, wirklich bitten, dieser Minderheit nicht zu folgen. Der Antrag der Minderheit steht völlig schief in der Landschaft. Antibiotika-Resistenzgene sollen nach diesem Antrag noch bis zum 31. Dezember 2008 verwendet werden können.
Die Minderheit sollte nun wirklich zur Kenntnis nehmen, dass das Parlament in dieser Frage bereits mehrmals anders entschieden hat - zum ersten Mal, als der Nationalrat 1998 einen Vorstoss der grünen Fraktion überwiesen hat, der ein Verbot der Antibiotika-Resistenzgene verlangte. Vor vier Jahren war das. Diesen Entscheid muss auch die Minderheit zur Kenntnis nehmen. Sie müsste jetzt eigentlich auf ihren Antrag zu den Übergangsbestimmungen verzichten, wenn sie sich diesem Vorstoss der Grünen verpflichtet fühlen würde.
Das zweite Mal war es der Ständerat. Er hat im Juni 2001 in seinem Vorschlag zur Gen-Lex ein Verbot für Antibiotika-Resistenzgene aufgenommen - und nichts von Übergangsbestimmungen hineingeschrieben.
Das dritte Mal war heute Morgen: Wir haben in Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe c festgehalten, dass gentechnisch veränderte Organismen im Versuch freigesetzt werden dürfen, wenn sie keine gentechnisch eingebrachten Resistenzgene gegen Antibiotika enthalten.
Sie sehen also: Die Situation ist eigentlich klar. Was die Kommissionsminderheit mit diesen Übergangsbestimmungen macht, ist aus der Sicht der grünen Fraktion nichts anderes als Zwängerei: Man will noch Versuche durchführen, die mit einem veralteten Verfahren geplant worden sind. Das hat für uns keine Zukunft.
Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag Hollenstein zu unterstützen. Das Verbot für die Verwendung von Antibiotika soll auch rückwirkend Gültigkeit haben. Wir kennen alle das Gesuch der ETH, da geht es auch um Antibiotika-Resistenzgene, und der Versuch soll nun ebenfalls durchgeführt werden. Es gibt aber auch verschiedene andere Produkte, die auch auf die Zulassung warten und die ebenfalls Antibiotika-Resistenzgene enthalten. Wir sind überzeugt, dass diese Art von Versuchen ein Risiko für Mensch und Umwelt bedeutet und dass es deshalb zwingend notwendig ist, dass wir auch - mit rückwirkender Gültigkeit - schauen, dass keine solchen Antibiotika-Resistenzgene mehr in die Umwelt gelangen werden.