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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-03

Wortprotokoll

Wir haben hier eine ähnlich knappe Ausgangslage wie bei der vorigen Entscheidung. Es geht um die Voraussetzungen für die Anordnung einer Sonderuntersuchung. Gemäss Entwurf ordnet das Gericht die Sonderuntersuchung an, wenn Gesuchsteller glaubhaft machen, dass Gründer oder Organe Gesetz oder Statuten verletzt haben und die Verletzung geeignet ist, die Gesellschaft oder die Aktionärinnen und Aktionäre zu schädigen. Ihr Rat hingegen will beim geltenden Recht bleiben, wonach der eingetretene Schaden glaubhaft gemacht werden muss. Die Eignung zur Schädigung soll also nicht ausreichen.

Für Bundesrat und Ständerat ist diese Neuerung von Bedeutung. In der Praxis hat sich nämlich gezeigt, dass die Hürden für eine Sonderuntersuchung zu hoch sind. Die bisherige Sonderprüfung blieb weitgehend ohne Bedeutung. Dabei ist gerade dieses Kontrollrecht der Aktionäre ein wichtiges Instrument der modernen Corporate Governance. In dieser Perspektive muss es ausreichen, dass eine Rechtsverletzung geeignet ist, einen Schaden zu bewirken. Haben also Gesellschaftsorgane dem Anschein nach gegen Gesetz oder Statuten verstossen und kann dies zu einem Schaden führen, ist nicht einzusehen, weshalb mit der Durchführung der Sonderuntersuchung zugewartet werden muss, bis der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Ein präventives Eingreifen der Minderheitsaktionäre vor dem Eintreten des Schadens sollte zulässig sein und ist im Interesse der Gesellschaft.

Der Bundesrat setzt die prozessualen Schwellen auch nicht zu tief an. Blosse Behauptungen genügen auch in Zukunft nicht: Vielmehr müssen die Gesuchsteller dem Gericht hinreichend überzeugend darlegen, dass alle Voraussetzungen für die Anordnung einer Sonderuntersuchung vorliegen.

Ich habe es gesagt, es ist hier wiederum ein knappes Rennen, wenn man das so sagen darf. Ihre Kommission hat sich mit 13 zu 12 Stimmen knapp dafür entschieden, an der nationalrätlichen Position festzuhalten.

Der Bundesrat bittet Sie, die Minderheit Bregy zu unterstützen und damit dem Ständerat zu folgen.