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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-06-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-06-03

Wortprotokoll

Mit seiner Motion möchte Herr Ständerat Minder den Bundesrat beauftragen, eine Gesetzesänderung vorzulegen, um die Interessenkonflikte der Stimmrechtsberater bei börsenkotierten Aktiengesellschaften offenzulegen und zu vermeiden. Dabei sollen die internationalen Entwicklungen berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Revision des Aktienrechts war die Regulierung der Stimmrechtsberater ein wichtiges Thema. Der Entwurf des Bundesrates hatte bewusst auf eine diesbezügliche Regelung verzichtet. Von Ihrer Kommission beauftragt, präsentierte die Verwaltung drei Lösungsansätze. Ihre Kommission verabschiedete eine Offenlegungslösung im Aktienrecht. Diese Offenlegungslösung knüpft nicht bei den Stimmrechtsberatern an, sondern bei den Unternehmen, welche von den Stimmrechtsberatern Dienstleistungen beziehen. Dies erklärt sich damit, dass die beiden grössten Stimmrechtsberatungsunternehmen, ISS und Glass Lewis, weder Tochtergesellschaften noch Zweigniederlassungen in der Schweiz haben. [PAGE 600]

Obwohl beide Räte Handlungsbedarf im Bereich der Stimmrechtsberater erkannten, wurde diese Lösung im Aktienrecht aber schliesslich sowohl in Ihrem Rat wie auch im Ständerat abgelehnt. Dazu mag beigetragen haben, dass die Wirtschaftsverbände die Lösung als Regulierung auf dem Buckel der Unternehmen kritisiert haben. Die Diskussionen im Rahmen der parlamentarischen Beratung zur Aktienrechtsreform zeigen aber, dass grundsätzliche Überlegungen zur Regulierung der Aktivitäten der Stimmrechtsberater nötig sind. Es können durchaus Interessenkonflikte vorhanden sein. Zudem haben gerade auch mit der Annahme der Abzocker-Initiative die Stimmrechtsberater, die Proxy Advisors, ein doch sehr grosses Gewicht bekommen.

Das Aktienrecht dürfte allerdings für eine solche Lösung nicht unbedingt der richtige Ort sein. Eine alternative gesetzliche Regelung zur Lösung dieser Frage ist zu prüfen und vorzuschlagen. Denkbar wäre etwa, die Thematik im Rahmen der nächsten Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes aufzunehmen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Annahme der Motion.