Rieder Beat · Ständerat · 2020-06-03
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-03
Wortprotokoll
Zur Ausgangslage: Das Enteignungsgesetz ist in der Differenzbereinigung. Es besteht nur noch eine einzige, letzte Differenz zwischen Ständerat und Nationalrat, nachdem sich der Nationalrat am 10. März 2020 - also vor Covid-19 - eigentlich in allen wichtigen Fragen unserem Rat angeschlossen hat. So hat sich der Nationalrat mit 115 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen insbesondere für eine erhöhte Entschädigung für landwirtschaftliches Kulturland ausgesprochen. Das war die hauptsächlich strittige Frage in dieser Debatte.
Die nun verbleibende Differenz betrifft die Frage der Amtsdauer der Mitglieder der eidgenössischen Schätzungskommissionen. Der Nationalrat spricht sich einstimmig noch einmal dafür aus, sich in diesem Punkt am Modell der Mitglieder der eidgenössischen Gerichte zu orientieren. Bislang hielt unsere Kommission an der Fassung des Bundesrates fest. Der Bundesrat hat sich in Artikel 59 Absatz 3, bei dieser Differenz, welche Sie auf Seite 3 der Fahne finden, bislang am Modell der ausserparlamentarischen Kommissionen orientiert. Der Nationalrat hat sich in dieser Frage immer am Modell der Fachgerichte orientiert, welche diese Altersbeschränkungen auch kennen.
Bezüglich der Bestimmungen für Ausstand, Amtsenthebung, Sorgfaltspflicht und Unabhängigkeit wurde das Enteignungsgesetz ebenfalls an das Modell der eidgenössischen Gerichte angepasst. Es ist daher nur logisch und konsequent, diese letzte Differenz auch noch zu bereinigen und hier dem Nationalrat entgegenzukommen.
Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 12. März 2020 diese Geschichte bereits vorberaten und beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, in Artikel 59 Absatz 3 dem Nationalrat zu folgen. Es besteht, meiner Kenntnis nach, keine Minderheit.