Rieder Beat · Ständerat · 2020-06-03
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-03
Wortprotokoll
Ich weiss eigentlich nicht mehr so richtig, ob ich diese Motion jetzt offiziell bekämpfen muss oder nicht. Ich gehe davon aus, dass der Motionär seine Motion nach der Antwort der Bundespräsidentin zurückzieht. Eventualiter bekämpfe ich sie aber, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Sie machen etwas unglaublich Originelles, Herr Kollege Germann: Sie sind der Erste, der versucht, in der Schweiz Verfassungsbestimmungen erster Klasse und Verfassungsbestimmungen zweiter Klasse zu schaffen, und das geht nicht.
Ich erkläre Ihnen, wieso: Wenn Sie Ihre Motion genau durchlesen, dann erklären Sie, dass die darin verankerten nationalen Interessen zwar gleichwertig und bei einer Gesamtinteressenabwägung im Einzelfall gegeneinander abzuwägen sind, aber dass dann immer die Restwassermenge die Priorität hat. Wenn Sie also das nationale Interesse an der Produktion erneuerbarer Energie - das steht ebenfalls in der Verfassung drin, z. B. mit der Energiestrategie - und das nationale Interesse an einer gerechten Restwassermenge haben, dann wollen Sie eigentlich bei der Gesamtabwägung dieser Güter immer ein Gut prioritär behandeln, und das wäre dann die Restwassermenge. Wenn Sie das tun, dann garantiere ich Ihnen, dass Sie das Pendel auf die falsche Seite ausschlagen lassen; dann werden Sie jeden Ausbau und jeden Weiterausbau von Wasserkraft in der Schweiz verhindern.
Wir brauchen nicht nur die Wasserkraft, sondern selbstverständlich auch die von Ihnen gerühmte Fotovoltaik - wir brauchen eben beides. Wenn Sie die Energiestrategie anschauen, dann haben wir jetzt schon Mühe, mit dem vorhandenen Potenzial - dem Ausbaupotenzial bei der Fotovoltaik, dem Ausbaupotenzial bei der Wasserkraft - unsere Energie wirklich an den Mann und die Frau zu bringen und die Energiesicherheit zu gewährleisten.
Gerade kürzlich hat die CEO der BKW, Frau Suzanne Thoma, erklärt, wie sie die Sache sieht. Es waren eigentlich Alarmzeichen, die sie da gegeben hat, weil sie gesagt hat: Selbst bei einem Ausbau der Fotovoltaik, selbst bei einem Ausbau der Wasserkraft genügt es nicht; selbst dann haben wir eine Spitze, die wir nicht abdecken können.
Daher würde ich jetzt meinen, dass wir hier die Restwassermengen für die Fischerei auf der einen Seite und den Ausbau der Wasserkraft auf der anderen Seite nicht gegeneinander ausspielen sollten. Der Bund und die Kantone schützen die Restwassermengen. Das ist eine gesetzliche und verfassungsrechtliche Pflicht. In der UREK-S erhalten wir jährlich Rapporte über den Zustand der Gewässer. Ich war selbst verblüfft, als ich den letzten Rapport anschaute: Sie sehen dort grüne, orange und rote Kreise. Die grünen Kreise stehen für "Restwassermengen eingehalten" und die orangen Kreise für "es muss noch etwas getan werden"; rote Kreise wären schlecht. Sie können die Karte anschauen: Fast alles ist grün. Wir machen bei der Wasserkraft nicht nichts. Wir machen etwas, und zwar unter strenger Beobachtung des Bundesamtes für Energie und unter strenger Einhaltung der verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Pflichten.
Daher bitte ich Sie, die Motion zurückzuziehen.