Burkart Thierry · Ständerat · 2020-06-03
Burkart Thierry · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2020-06-03
Wortprotokoll
Die SBB lassen im offiziellen Fahrplan vorgesehene Haltestellen aus, um bei Verspätungen Zeit aufzuholen. Die SBB begründen diese sehr eigenwillige und kundenunfreundliche Praxis mit der "Vermeidung von Dominoeffekten" und damit, dass es eine "Massnahme zum Nutzen der Mehrheit" sei. Diese Praxis betrifft gemäss Richtlinien und vorbehaltenen Entschlüssen im Personenverkehr der SBB folgende Fälle: Zürich-St. Gallen, dort je nachdem ohne Halt in Wil, Flawil, Uzwil und Gossau, sowie Bern-Olten-Zürich, dort ohne Halt in Brugg und Baden. Eigentlich verpflichtet Artikel 14 des Personenbeförderungsgesetzes die Unternehmen, alle in den Fahrplänen enthaltenen Fahrten durchzuführen, es sei denn, dies werde durch Umstände verhindert, die sie nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden können. Es handelt sich also um eigentliche exogene Effekte und nicht um Effekte, die die SBB sich selber zuzuschreiben hat. Man muss sich bewusst sein, dass durch ausgelassene Halte nicht nur Fahrgäste zu einem zusätzlichen Umsteigen und zur Inkaufnahme einer zusätzlichen Verspätung gezwungen werden, sondern dass davon auch Reisende betroffen sind, die an den entsprechenden Bahnhöfen vergeblich auf die angepeilten Züge warten. Nachdem das BAV die diskriminierende Praxis der SBB in Schutz nimmt, tut dies bedauerlicherweise auch der Bundesrat im Rahmen der Antwort auf meine Interpellation, dies wie ich meine, auf eine befremdend lapidare Art und Weise. Bei allem gebührenden Respekt: Die Antwort des Bundesrates ist, gelinde gesagt, billig und respektlos. Man spricht von "manchmal vorkommenden Verspätungen und Anschlussbrüchen". Insbesondere wird in der Antwort auf die Interpellation abgesehen von den statistisch offenbar ausgewiesenen anderthalb Mal pro Monat nichts quantifiziert. Der Einstiegssatz ist aber entlarvend. Der Bundesrat hätte etwas simpler auch schreiben können: "Es ist immer etwas, findet euch in der Provinz damit ab."
Ich habe den Eindruck, der Bundesrat wolle sich mit der Problematik nicht ernsthaft auseinandersetzen, weil er vor den strukturellen, technischen und personellen Problemen der SBB resigniert hat bzw. diese vorläufig für nicht lösbar hält. Diese Laisser-faire-Politik widerspricht meines Erachtens aber klar Artikel 14 des Personenbeförderungsgesetzes. Sie steht auf jeden Fall im Gegensatz zu den grossen Summen, welche die öffentliche Hand in die Eisenbahn investiert.
Besonders problematisch erscheint mir der Gesichtspunkt der Kundengesamtsicht, wie er in der Antwort ausgeführt wird. Genau diese Kundengesamtsicht führt zu jener regionalen Diskriminierung, die ich in der Interpellation moniere. Zugunsten von Zürich müssen die Regionen Baden und Brugg oder auch Wil, Flawil, Uzwil und Gossau zurückstehen, da in Zürich mehr Reisende betroffen sind. Der Grössere wird zulasten der Kleineren bevorzugt. Das ist ein Staatsverständnis, das demjenigen unseres Landes diametral widerspricht. Diesen Umstand erwähne ich hier, im Ständerat, besonders. [PAGE 335]
Zudem ist die Abwägung zwischen vielen und wenigen Fahrgästen äusserst relativ. In Spitzenzeiten können auch relativ wenige Fahrgäste in absoluten Zahlen viele sein. Natürlich hat zum Beispiel der Interregio 16 zwischen Zürich und Baden immer mehr Reisende als in der Gegenrichtung aus Bern zwischen Aarau, Brugg und Baden. Das wird immer so sein. Aber auch die relativ wenigen Reisenden von Aarau nach Baden sind in den Spitzenzeiten viele. Verzichten liesse sich auf die Abwägung, die durch knappe Wendezeiten verursacht wird, nur durch stabilere Technik, entspanntere Zugsumläufe mit längeren Wendezeiten oder eben der Verfügbarkeit von Reservezügen samt Personal, die im Verspätungsfall eingesetzt werden können.
Die angeführte Zahl von durchschnittlich 1,5 Fällen pro Monat mag vordergründig tief erscheinen. Wenn man aber in Betracht zieht, dass oft stark frequentierte Züge davon betroffen sind, relativiert sich das. Ich war Anfang dieses Jahres innert weniger Wochen mehrmals selber von solchen Durchfahrten betroffen, immer im am stärksten besetzten Zug, der um 17.34 Uhr in Bern abfährt. Auf das Jahr gerechnet sind das 18 Fälle. Zu bedenken ist folgender Effekt: Wenn ich als Zugreisender nicht mehr auf die Fahrplantreue der SBB vertrauen kann, wähle ich vielleicht vermehrt ein anderes Verkehrsmittel. Die Auswirkung für den öffentlichen Verkehr ist also weit grösser, als sie in der Interpellationsantwort kleingeschrieben wird.
Die Geringschätzung unserer Region bzw. unseres Kantons zeigt sich übrigens just auch jetzt, nachdem die SBB seit dem 11. Mai dieses Jahres in eigener Diktion "den Fahrplan wieder in grossen Teilen hochgefahren" haben. Bis zum 7. Juni haben wir von Baden, Brugg und Aarau nach wie vor nur eine Verbindung pro Stunde nach Bern, und diese verkehrt ab Olten über die alte Strecke. Die Reisezeit Baden-Bern beträgt eineinhalb Stunden statt wie üblich etwas mehr als eine Stunde. Eingesetzt wird veraltetes Regionalverkehrs-Rollmaterial mit enger Bestuhlung. Angeblich lassen die Personal- und Rollmaterialsituation sowie die internen Planungsmassnahmen nichts anderes zu, auch kein anderes Rollmaterial, was das Minimum wäre in einer Zeit, in welcher der Abstand zwischen den Menschen das grosse Thema ist.
Fazit: Wenn es an Ressourcen fehlt, dann schlägt es im Aargau durch. In den Wochen während des Shutdowns mag das angemessen gewesen sein, jetzt ist es aber nicht mehr so. Ich lade die Bundespräsidentin gerne einmal auf eine Zugfahrt während der Stosszeit von Bern in ihre alte Heimat, den Kanton Aargau, ein, damit sie mittels Augenschein die Situation beurteilen kann. Da wir ja beide ein Generalabonnement besitzen, würde ich ein anschliessendes Nachtessen gerne übernehmen. Vielleicht erkennt man dann auch im Bundesrat, dass der Aargau nicht mehr das Untertanengebiet von Bern und Zürich ist.
Ich erkläre mich dementsprechend als von der Antwort des Bundesrates nicht befriedigt.