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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2020-06-03

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-06-03

Wortprotokoll

Sechseinhalb Jahre ist es her, seit diese parlamentarische Initiative eingereicht wurde. Das ist eine lange Zeit, und es dämpft etwas die Freude darüber, die grosse Freude, dass wir jetzt endlich diesen lang ersehnten Gesetzentwurf beraten. Ich möchte etwas zum Grundsätzlichen sagen, zum Prozess und zum Inhalt.

1.[NB]Zum Grundsatz: Die Vorlage trägt den Namen "Ehe für alle". Es geht aber um weit mehr, als sich vermuten liesse, um weit mehr als ums Heiraten. Es geht darum, ob die Grundrechte der Verfassung, die eigentlichen Menschenrechte, Gültigkeit haben, und zwar für alle. Es geht um den Rechtsstaat, um die Frage, ob unsere Gesetze eines modernen Rechtsstaats würdig sind, ob sie einem modernen Rechtsstaat standhalten. Das tun sie eben nicht.

In der Schweizer Bundesverfassung steht: "Das Recht auf Ehe und Familie ist gewährleistet." Und es steht dort auch: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" - und nicht, die einen sind ein bisschen ungleicher. Diese Grundrechte sind heute nicht erfüllt. Das muss korrigiert werden, und zwar wäre das nicht erst jetzt, sondern schon längst an der Zeit gewesen.

2.[NB]Zum Prozess, ich habe es eingangs erwähnt: Die Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative hat schon zwei Legislaturen überdauert, wir sind jetzt in der dritten. Das stimmt mich etwas nachdenklich und auch besorgt. Es hat sicherlich auch mit der Form des Vorstosses zu tun; es ist eine [PAGE 617] parlamentarische Initiative, keine Motion. Sie hat in der Kommission, aber auch in der breiten Öffentlichkeit einen gemeinsamen Denk- und Lernprozess ausgelöst, dem ich auch viel Positives abgewinnen kann. Der Diskurs ist heute an einem anderen Ort als vor Jahren, und wenn die Minderheit noch zur Mehrheit wird, denke ich, dass dieser Lernprozess absolut gelungen ist.

Ich habe mich aber auch schon etliche Male gefragt, ob diese lange Zeit auch damit zu tun haben könnte, dass diese parlamentarische Initiative aus einer kleinen Fraktion stammt, und ob man der Traktandierung in der Kommission ein bisschen mehr hätte Beine machen können. Mit der angeblichen Komplexität, die uns zu Beginn immer wieder zu Ohren kam, hat es aber ganz bestimmt nichts zu tun. Die Unterlagen sind überschaubar, und die Gesetzesfahne, die jetzt vorliegt, ist eine bescheidene, sie hat 24 Seiten. Wenn Sie das mit anderen, wirklich komplexen Vorlagen vergleichen: Wir beraten in viel kürzerer Zeit weit umfassendere Geschäfte in diesem Rat. Was mich nachdenklich stimmt, ist, dass das gleiche Land, das auf seine Innovationen, seine Pioniertätigkeit stolz ist - Werte, auf die wir uns gerne berufen und die für wirtschaftliche Errungenschaften gelten mögen -, sich mit gesellschaftspolitischen Reformen dermassen schwertut. Vielleicht ist auch unser politisches System dafür nicht sehr geeignet.

Die Liste der Länder, welche unterschiedliche Gesetze für heterosexuelle und für homosexuelle Menschen kennen, wird langsam kurz. Neben der Schweiz fungiert in Westeuropa gerade noch Italien darauf. So vorteilhaft die schweizerische Form von Demokratie sein mag - sie schützt vor überhasteten Entscheidungen -, so schwer tut sie sich mit gesellschaftlichem Wandel, mit der Gleichstellung der Geschlechter und damit, diese rechtzeitig in unsere Gesetzgebung zu integrieren.

Die Vorlage liess lange auf sich warten, und sie fühlt sich an, als wäre sie schon ein bisschen aus der Zeit gefallen. Wir haben im Rat aber heute die Chance, es wenigstens gleich richtig zu tun, indem wir nämlich die gesamten Rechte der Ehe öffnen.

Damit bin ich beim Inhalt der Vorlage. Die Anträge der Minderheit Flach wollen sämtliche Rechte der Ehe allen künftigen Ehepaaren gewähren. Es sind keine neuen Rechte, sondern nur die gleichen, die jetzt schon gelten, und sie sollen für alle Ehepaare gelten. Dazu gehört der Zugang zu einem streng geregelten Adoptionsverfahren, genauso wie auch der Zugang zur Samenspende. Diese ist heute schon für alle Frauen erlaubt, die mit einem Mann verheiratet sind, und sie soll auch für Frauen, die mit einer Frau verheiratet sind, möglich sein. Familien mit zwei Müttern gibt es ja bereits, die Kinder werden einfach in Ländern gezeugt, in denen die Praxis liberaler ist. Diese Kinder haben aber während mehreren Jahren, bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens, rechtlich gesehen nur einen Elternteil. Wenn dieser Elternbeziehung etwas passiert, wenn sich die Eltern trennen, wenn ein Elternteil stirbt, sind diese Kinder rechtlich nicht geschützt. Das ist für die betroffenen Familien sehr belastend, und es ist eine völlig unnötige Belastung: Niemand in unserem Land, rein gar niemand, hat etwas davon, und wir nehmen auch niemandem etwas weg, wenn wir diese Familien rechtlich schützen.

Sie können aber auch simple Logik zu Hilfe nehmen: Warum sollte eine Frau, die mit einem Mann verheiratet ist, eine Samenspende von einer Drittperson empfangen dürfen, eine Frau, die mit einer Frau verheiratet ist, aber nicht? Das würde schlicht zwei Klassen von Ehefrauen schaffen, und genau das wollen wir eben nicht. Wir Grünliberalen wollen keine heterosexuellen und homosexuellen Gesetze in diesem Land, wir wollen Gesetze für Menschen, und vor dem Gesetz sind alle diese Menschen eben gleich.

Ich bitte Sie, die gesamte Ehe mit allen Rechten und Pflichten zu öffnen. Das ist schlicht ein überfälliger Schritt.