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Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2002-10-03

Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft haben Sie keine Fahne erhalten, sondern Sie müssen sich mit der bundesrätlichen Botschaft zufrieden geben. Wenn jeweils keine von der bundesrätlichen Fassung abweichenden Anträge vorliegen, ist es ja der übliche Weg, dass man die Botschaft benützt. Das ist sehr vernünftig. Sie finden den Entwurf übrigens in der Botschaft auf der Seite 5094.

Die Umwandlung der Post in ein eigenständiges Unternehmen, die Entlassung eines staatlich kontrollierten Betriebes in den Markt mit schrittweise kontrollierter Marktöffnung machen noch verschiedene Anpassungen im Postorganisationsgesetz notwendig. Es geht auch darum, marktfähige Betriebsstrukturen zu schaffen und die Verselbstständigung des Unternehmens Post zu vollziehen, die Post also endgültig von den Fittichen des Staates zu befreien.

Anpassungs- und Regelungsbedarf besteht vor allem in den Bereichen Verantwortlichkeiten, Tresorerieführung, Zahlungsbereitschaft, Geldanlagen, Personalvorsorgeverpflichtungen.

Zum Stichwort Verantwortlichkeiten: Bei Verwaltungsrat und Geschäftsleitung des Unternehmens Post sollen bezüglich Verantwortlichkeiten die Bestimmungen des Aktienrechtes zur Anwendung kommen. Das ist an und für sich auch sehr logisch, es braucht dazu einfach noch die Anpassung im Postorganisationsgesetz.

Zum Stichwort Tresorerie: Das eigenständige Unternehmen Post soll, wenn auch in enger Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung, künftig eine eigene Tresorerie führen. Auch das erachtet man als absolut folgerichtige Massnahme im Rahmen des Verselbstständigungsprozesses.

Zum Stichwort Zahlungsbereitschaft: Eine selbstständige Unternehmung muss selbstständig für ihre ständige Zahlungsbereitschaft und die dazu notwendigen Massnahmen sorgen. Das ist ja Teil der Unternehmensverantwortung und ermöglicht eine marktgerechte und flexible Unternehmensführung. Auch hier ist die entsprechende Anpassung noch vorzunehmen.

Zum Stichwort Personalvorsorgeverpflichtungen: Es geht hier darum, die Personalvorsorgeverpflichtungen des Unternehmens abzusichern und auch eine Übergangslösung im Interesse der Unternehmung beziehungsweise der Beschäftigten zu treffen. So übernimmt der Bund gemäss dieser Regelung zugunsten der Post die bis Ende 2001 aufgelaufene Deckungslücke der beruflichen Vorsorge für besondere Dienstverhältnisse der Post. Sie haben heute schon in einem Votum gehört, dass es sich um einen Betrag in der Grössenordnung von 3 Milliarden Franken handelt. Die Post wird dann neue Rechnungslegungsstandards anwenden müssen, und der Bund wird ermächtigt, die dadurch möglichen zusätzlichen Verpflichtungen mittels eines entsprechenden Dotationskapitalzuschusses rekapitalisieren zu helfen. Den entsprechend notwendigen Anpassungen im Postorganisations- und auch im Finanzhaushaltgesetz stimmte die Kommission diskussionslos zu.

Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und den unterbreiteten Änderungen, die in den beiden erwähnten Bundesgesetzen nötig geworden sind, zuzustimmen.