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Gmür Alois · Nationalrat · 2020-06-03

Gmür Alois · Nationalrat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-03

Wortprotokoll

Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP unterstützt die vom Bundesrat vorgelegten Nachträge vollumfänglich und stimmt auch der zusätzlichen Aufstockung für die Kulturvereine im Laienbereich um 10 Millionen Franken zu.

Der weitaus grösste Betrag des Nachtrags IIa sind die 14,2 Milliarden Franken für die Arbeitslosenversicherung. Das Instrument der Kurzarbeit hat sich bewährt und hilft Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Mitte-Fraktion will aber nicht, dass wegen der durch die Corona-Krise verursachten hohen ausserordentlichen Beträge gemäss geltendem Gesetz, gemäss dem bei einer Verschuldung der Arbeitslosenversicherung ab 8 Milliarden Franken die Bremse gezogen wird, ab 2021 die Arbeitgeber und Arbeitnehmer höhere Beiträge zahlen müssen. Es wäre höchst problematisch, mit diesen zusätzlichen Beiträgen die Arbeit in der Schweiz zu verteuern. Der starke Franken und die gegenüber dem Ausland hohen Löhne sind jetzt schon eine grosse Belastung für die Wirtschaft und beeinträchtigen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen. Die Beträge weiterhin unter Notrecht zu genehmigen, erachten wir aber als problematisch, und wir begrüssen es, dass der Bundesrat vorsieht, so schnell als möglich eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit die Bundesgelder im ordentlichen Recht der[NB]Arbeitslosenversicherung zur Verfügung gestellt werden können.

Die Mitte-Fraktion unterstützt ein dringliches Bundesgesetz, damit in dieser Angelegenheit Klarheit geschaffen wird, und hofft, dass dieses in der kommenden Herbstsession verabschiedet werden kann. Wir wollen damit sicherstellen, dass die hohen ausserordentlichen Kosten für Kurzarbeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise entstanden sind, mit Bundesgeldern bezahlt werden können.

Die Mitte-Fraktion wird dieses schnelle Verfahren zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes konstruktiv begleiten und unterstützen. Wir hoffen, dass die voraussichtlichen Termine im parlamentarischen Verfahren eingehalten werden können und es keine Verzögerungen geben wird. Die Kurzarbeitsentschädigung ist das wirksamste Instrument, um Kündigungen zu vermeiden und Stellen zu erhalten.

Kritisch beurteilt auch die Mitte-Fraktion die Beträge unter der Position "Beihilfen Pflanzenbau" in der Höhe von 10 Millionen Franken, wobei 1,5 Millionen vom bestehenden Konto zur Qualitäts- und Absatzförderung des Schweizer Weines entnommen werden. Es gibt andere Bereiche im Getränke- und Lebensmittelsektor, die wegen der Covid-19-Krise ebenso von Umsatzeinbussen betroffen sind wie die Weinbauern und denen vom Bund keine solchen Beiträge zur Vermarktung zugesagt werden. Es stellt sich wirklich die Frage, ob der Bundesrat hier bei den verschiedenen Branchen umfassende Abklärungen getätigt hat oder ob nicht einseitig eine Branche bevorzugt wird. Im Landwirtschaftsgesetz sind solche staatlichen Marktentlastungsmassnahmen vorgesehen, was allenfalls zukünftig grundsätzlich hinterfragt werden sollte. Es ist ja absurd, dass zum Beispiel die Bierbranche dem Staat auf dem verkauften Bier eine Biersteuer bezahlt und der Staat beim Wein dafür zahlt, dass dieser verkauft werden kann. Die Mitte-Fraktion sieht aber die volkswirtschaftliche Bedeutung des Schweizer Weines, nimmt diese Ungleichheit in Kauf und unterstützt deshalb die zusätzliche[NB]staatliche[NB]Absatzförderung, vor allem natürlich in Corona-Zeiten.

Die Mitte-Fraktion ist überall bei der Mehrheit, ausser beim Covid-Darlehen an die Fussball- und Eishockeyligen, bei dem wir bei der Verwendung des Geldes keine zusätzlichen Auflagen und Vorschriften bezüglich Lohngestaltung wollen.

Die Mitte-Fraktion ist sich bewusst, dass die finanzpolitischen Auswirkungen der Corona-Krise mit ausserordentlichen finanzpolitischen Massnahmen behandelt werden müssen. Wir wollen nicht unnötigen Aktivismus betreiben, sondern dem Bundesrat Zeit geben, damit er eine umfassende finanzpolitische Analyse erstellen kann. Es ist uns aber bewusst, dass diese Situation mit den Vorgaben der Schuldenbremse wahrscheinlich nicht befriedigend bewältigt werden kann. Das würde eine Sparhysterie auslösen, die unserem Land schaden würde. Wir haben deshalb die Kommissionsmotion unterstützt, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, die Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19 nicht auf das Amortisationskonto der Schuldenbremse zu buchen. Die Mitte-Fraktion wird Anträge einreichen, wie mit diesen Schulden zukünftig umzugehen ist. Das Ziel soll sein, den wirtschaftlichen Schaden für die Schweiz möglichst gering zu halten und die Konjunktur nicht abzuwürgen, sondern zu fördern.