Amherd Viola · Bundesrat · 2020-06-04
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2020-06-04
Wortprotokoll
Es wurde begründet: Eine Kommissionsminderheit will im Gesetz eine explizite Pflicht zur Definition und zum Betrieb eines Systems zum Informationssicherheitsmanagement verankern.
Inhaltlich-materiell haben wir keine Differenz dazu. Es ist für uns, für den Bundesrat, und auch für die Mehrheit der Kommission klar, dass ein solches System definiert und eingesetzt werden muss. Es muss aber aus unserer Sicht nicht explizit in einem speziellen Absatz eines Artikels erwähnt werden, weil es bereits in Artikel 7 Absatz 1 enthalten ist. Dieser Artikel schreibt vor, dass die Informationssicherheit nach dem Stand der Wissenschaft und Technik organisiert, umgesetzt und überprüft wird. Stand der Wissenschaft und Technik ist eben, dass man ein solches Managementsystem für die Informationssicherheit hat. Deshalb ist es unnötig, dies nochmals explizit festzuhalten.
Ich bin gleicher Meinung: Das Gesetz muss sagen, was es meint. Man muss aber im Gesetz auch nicht wie in einem Kochrezept jedes Detail anführen. Es ist hier enthalten, die Definition genügt. Der Betrieb und die Definition des Systems sind somit im heutigen Gesetzestext eingeschlossen. Im Übrigen können auch bei der Interpretation eines Gesetzes die Materialien zu Hilfe genommen werden. Aus den Materialien, die sich auch aus dem Amtlichen Bulletin und aus der Botschaft ergeben, ist klar ersichtlich, dass in Artikel 7 Absatz 1 ein Managementsystem für die Informationssicherheit mitgemeint ist.
Ich bitte Sie deshalb, das Gesetz nicht durch noch mehr Artikel zu belasten und diesen Minderheitsantrag abzulehnen.