Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · 2020-06-04
Glanzmann-Hunkeler Ida · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-04
Wortprotokoll
Das Informationssicherheitsgesetz zeigt eigentlich, wie man nicht mit Vorlagen umgehen sollte. Seit mehr als drei Jahren ist dieses Gesetz nun in den Räten unterwegs. Damit wird der landläufigen Meinung, dass die Mühlen in Bern langsam mahlen, entsprochen. Diese Botschaft wurde nämlich schon am 22. Februar 2017 vom Bundesrat verabschiedet.
Der Ständerat ist auf die Vorlage eingetreten und hat ihr zugestimmt. Anschliessend ist der Nationalrat im März 2018 nicht eingetreten. Im November 2019 haben wir die Vorlage in der Sicherheitspolitischen Kommission, nach einer erneuten Zustimmung im Ständerat, nochmals beraten; wir sind dann ebenfalls eingetreten und haben die Vorlage vorberaten.
In den letzten Wochen und Monaten hat sich in unserer Wirtschaft einiges verändert. Die Digitalisierung hat einen riesigen Schub erfahren. Wir alle haben im Parlament erlebt, dass die Informationssicherheit bei uns schlecht gewährleistet werden kann und ganz besonders nicht auf Gesetzen basiert, die der heutigen Zeit angepasst sind. Diese Vorlage gibt uns die Möglichkeit, die Informationssicherheit des Bundes und der Verwaltung anzupassen. Ich möchte daher meinem Vorredner, Herrn Zuberbühler, widersprechen, der sagte, dass das gar nicht nötig sei.
Der Bundesrat verfolgt mit dieser Vorlage zwei ambitiöse Ziele. Er will die Rechtsgrundlagen für die Sicherheit von Informationen und Informatikmitteln des Bundes in einen einzigen Erlass zusammenführen. Dabei sollen Lücken des geltenden Rechts geschlossen sowie zahlreiche Anliegen der parlamentarischen Aufsichtsbehörden berücksichtigt werden. Die Regelung soll für Behörden und Organisationen des Bundes gelten. Damit soll ein möglichst einheitliches Sicherheitsniveau erreicht werden. Die Vorlage basiert auf anerkannten, in der Praxis erprobten internationalen Standards. Sie schafft einen formell-gesetzlichen Rahmen, auf dessen Grundlage die jeweiligen Bundesbehörden auf Verordnungs- und Weisungsebene die Informationssicherheit konkretisieren können.
Mit diesem Gesetz soll der Geltungsbereich des militärischen Betriebssicherheitsverfahrens auf zivile Beschaffungen erweitert werden. Und was ganz besonders jetzt für die Wirtschaft wichtig ist: Es soll eine Grundlage für die Abgabe von Sicherheitserklärungen zugunsten von Schweizer Unternehmen geschaffen werden, die sich um ausländische Aufträge bewerben und dafür eine nationale Sicherheitserklärung benötigen. Das betrifft zum Teil auch KMU, die ebenfalls und ganz besonders auf diese Sicherheitserklärung angewiesen sind. Im Umfeld der und ganz besonders im Nachgang zur Corona-Krise ist dies für unsere Firmen, die international tätig sind, relevant.
Ein nicht unwesentlicher Teil dieses Gesetzes befasst sich mit der Regelung der Personensicherheitsprüfung. Diese war bis jetzt im BWIS geregelt, sollte schon längere Zeit überarbeitet werden und wird jetzt in diesem Gesetz geregelt. Der Bundesrat will die Personensicherheitsprüfung reduzieren, aber trotzdem das Mindestmass, welches zur Identifizierung von erheblichen Risiken erforderlich ist, im Gesetz festhalten.
Umstritten waren das letzte Mal beim Nichteintreten des Nationalrates die Umsetzungskosten. Diese hängen weitgehend vom Sicherheitsniveau ab, das die Bundesbehörden erreichen wollen, und dann selbstverständlich auch vom entsprechenden Ausführungsrecht. Der Mehraufwand soll unter anderem durch die Reduktion bei den Personensicherheitsprüfungen kompensiert werden.
Für uns war die Beantwortung der Frage wichtig, ob das vorliegende Gesetz auf der nationalen Cyberstrategie basiert. Alles andere wäre unverständlich. Zudem wird die Fachstelle des Bundes für Informationssicherheit ins Kompetenzzentrum für Cybersicherheit integriert.
Die Mitte-Fraktion CVP-EVP-BDP wird auf diese Vorlage eintreten, überall der Mehrheit zustimmen, ausgenommen bei Artikel 20 Absatz 3, wo wir zusammen mit der Minderheit I (Flach) den Beschluss des Ständerates unterstützen. Dazu werde ich mich dann gerne in der Detailberatung noch äussern.
Unsere Fraktion stimmt für Eintreten auf dieses Gesetz und befürwortet die Behandlung dieser Vorlage.