Seiler Hanspeter · Nationalrat · 2002-10-03
Seiler Hanspeter · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03
Wortprotokoll
Natürlich, Herr Grobet, können Sie bei den Artikeln 2ff. Nichteintreten beantragen. Bei Artikel 1 geht es hingegen um die Kenntnisnahme des Berichtes. Da gilt die Regel von Artikel 44bis des Geschäftsverkehrsgesetzes.