Flach Beat · Nationalrat · 2020-06-04
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-06-04
Wortprotokoll
Eigentlich hätte ich einfach mein Votum vom 13. März 2018 noch einmal hervorholen und Ihnen noch einmal genau dasselbe vortragen können, denn an der Haltung der grünliberalen Fraktion hat sich nichts geändert. Die Rückweisung damals war nicht gerechtfertigt. Auch die Begründung, mit der diese Rückweisung gemacht wurde und mit der sie nun als berechtigt dargestellt wird, ist einfach nicht richtig.
Wenn Sie in den Protokollen nachlesen, dann sehen Sie, dass die Informationen, die wir zusätzlich noch einmal bekommen haben, eigentlich schon da waren. Wir haben die Grössenordnung gekannt. Es war uns auch bekannt, dass es um ein Gesetz geht, das aus verschiedenen anderen Gesetzen zusammengegossen wird und das in Bereiche hineingeht, die kompliziert nachzuvollziehen sind. Vielleicht ist es aber auch richtig, dass wir bei diesem Gesetz, das ein Rahmengesetz ist und einen ganz, ganz sensiblen Bereich unserer heutigen Staatsführungs-, Verwaltungs-, Justiz- und Sicherheitsstruktur beinhaltet, sehr genau vorgehen und versuchen, zu verstehen, wie Informationssicherheit in Zukunft gewährleistet werden muss.
Es ist eine integrale Aufgabe, und es ist auch nicht so, dass man einfach ein Gesetz mit Bestandteilen aus formalen Vorgängen schreiben kann, die wie früher Aktenschränke, Aktenkärtchen, Ordner oder vielleicht Unterlagen, die in einem Tresor gelagert werden, Personenkontrollen, die Prüfung von Personen, die Zutritt zu irgendwelchen Archiven haben, oder Ähnliches beinhalten. Das neu auf einer digitalen Ebene zu organisieren, ist nicht einfach, und es ist eben auch nicht abschliessend. Es ist nicht so, dass wir heute umschreiben können, wie die Informationssicherheit zu gewährleisten ist, wer wann wo Zugriff hat und wie wir diese Strukturen, vor allen Dingen die Infrastruktur, auszubilden haben.
Wir bewegen uns in einer technologischen Entwicklung, die rasant voranschreitet. Mit dem Gesetz heute ist dies nicht fertig, sondern es wird weitere Schritte brauchen. Darum ist es wichtig, dass wir den Rahmen schaffen, damit sich der Bund und die ihm nahestehende Verwaltung in Sachen Sicherheitsinfrastruktur bis hin zur Infrastruktur der Hardware usw. auf einem gemeinsamen Level befinden, und dies kontrollierbar, der für uns nachvollziehbar sicher ist. Wir brauchen die Sicherheit in den Systemen, nicht im Ausdeutschen dessen, was es denn genau ist, sondern in der Kontrolle und [PAGE 685] dem Management dieser Informationssicherheit. Informationen sind heute nicht nur ein Nervenstrang unserer Gesellschaft, unseres Staates, der Staatssicherheit und unserer gesamten Wirtschaft, sondern sie sind das Rückgrat. Ohne die Informationstechnologie und die Sicherheit dieser Informationen sind wir schlicht und ergreifend verloren. Darum ist es wichtig.
Es ist denn auch eine Gratwanderung. Es gibt einerseits Ansprüche auf Sicherheit, die dann auch teuer und einschränkend ist, bis in die Privatwirtschaft hinein. Wenn die Privatwirtschaft im Rahmen von Aufträgen des Staates tätig wird, muss sie selbstverständlich dieselben Standards erfüllen, wie wenn der Staat selber diese Tätigkeit ausüben würde, ja vielleicht sogar noch ein bisschen mehr, weil man halt eben im privaten Bereich ist und nicht überall ein staatliches Aufsichtsorgan mit dabei ist oder dahintersteht. Es ist deshalb wichtig, dass man diese Gratwanderung definiert und sagt, wo sie wie aussehen soll. Darum sind auch die Ambitionen, die dieses Gesetz vorgibt, richtig. Es ist sinnvoll, dass man die entsprechenden Ebenen vorgibt, aber noch nicht endgültig definiert.
Der Geheimhaltung von Informationen steht auf der anderen Seite die Öffentlichkeit gegenüber, die einen Anspruch darauf hat, Informationen zu erhalten. Das ist dann das andere. Das ist schwierig zusammenzubringen, aber in diesem Gesetz hat man dies nun einigermassen versucht. Es ist jetzt seit mittlerweile zehn Jahren unterwegs, und wie gesagt, es ist vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss. Es ist tatsächlich sehr schwierig zu lesen. Einer meiner Vorredner hat gesagt, es sei sehr schwierig, sich in diesem Gesetz zurechtzufinden. Das ist tatsächlich so. Sie brauchen dazu noch etwa drei oder vier weitere Gesetze, damit Sie überhaupt wissen, worauf sich die Referenzen beziehen. Aber es ist wichtig und richtig, dass wir jetzt eintreten. Ich bitte Sie, dies zu tun. Ich werde mich dann zu den Anträgen der Minderheiten noch äussern und hoffe, dass wir hier und jetzt auf dem richtigen Wege sind.