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Fasel Hugo · Nationalrat · 2002-10-03

Fasel Hugo · Nationalrat · Freiburg · Grüne Fraktion · 2002-10-03

Wortprotokoll

Ich beziehe mich ausschliesslich auf den vorgelegten Bundesbeschluss, um von Anfang an ganz klar zu machen, worüber hier geredet wird. Dieser Bundesbeschluss sieht eine weiter gehende Liberalisierung, eine Marktöffnung vor. Konkret heisst das: Es werden neue Anbieter ohne besondere Auflagen am Postmarkt Schweiz teilhaben. Diese neuen Anbieter, das wissen wir schon heute, werden sich selbstverständlich auf die lukrativen, rentablen Geschäfte und Regionen konzentrieren. Das heisst, dass Agglomerationen künftig besser und billiger bedient werden. Demgegenüber werden Randregionen notgedrungen weniger Leistungen bekommen, weil sie von solchen zusätzlichen Anbietern nicht profitieren werden und weil diese zusätzlichen Anbieter auch keine Bedingungen erfüllen müssen, dass sie ihre Dienste flächendeckend erbringen müssen.

Die zweite Schiene dieser Liberalisierungsseite betrifft die Finanzierung der Grundversorgung. Diese ist nicht sichergestellt! Ausfluss davon ist, dass die Post 900 Poststellen schliessen will - das hat sie angekündigt und sie tut es fleissig, jeden Tag -, weil genau diese Poststellen Defizite erzielen, beziffert auf rund 500 Millionen Franken jährlich. Dies bedeutet, dass Kantone wie Graubünden und Jura, um nur zwei zu nennen, teilweise mehr als einen Drittel ihrer Poststellen verlieren werden.

Dritte Schiene der Liberalisierung: Das heutige Gesetz sieht vor, dass der Bund die Service-public-Leistungen abgelten kann, wo sie defizitär sind. Das heutige Gesetz sieht auch das Erheben von Konzessionsgebühren vor. Obwohl der Gesetzgeber seinerzeit, als er die Post in die Selbstständigkeit entliess, diese Instrumente vorgesehen hat - sie stehen schon heute im Gesetz -, hat die Post diesen gesetzlichen Auftrag nicht umgesetzt. Auch in der letzten Aussprache der GPK mit der Post haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass der Postdirektor von diesen im Gesetz vorgesehenen Instrumenten nicht Gebrauch machen will.

Wir haben mit den Motionen Epiney 01.3206 und Fasel 01.3120 - beide sind überwiesen worden - die Post veranlasst, die Finanzierung über Konzessionsgebühren ins Auge zu fassen und auch Möglichkeiten für den Bund vorzusehen. Beide Räte haben diese Motionen überwiesen, und trotzdem will die Post nichts davon wissen. Deshalb verlangen wir heute mit unserem Rückweisungsantrag nichts anderes, als dass unser Rat nicht nur über eine Öffnung des Postmarktes redet, sondern dass ihm der Bundesrat gleichzeitig unterbreitet, was von den Räten in beiden Motionen und auch in vier Postulaten beschlossen worden ist. Wir wollen eine Öffnung, aber wir wollen - gleichzeitig und gleichwertig - auch die Umsetzung der Finanzierung sicherstellen.

Ich bitte Sie deshalb, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

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