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Mäder Jörg · Nationalrat · 2020-06-08

Mäder Jörg · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2020-06-08

Wortprotokoll

Die Kommission hat sich bei diesem Geschäft bewusst für eine Debatte [PAGE 741] entschieden, die genügend Zeit für die Voten und die Diskussion einräumt, nicht weil diese Gesetzesanpassung besonders umfangreich ist, sondern weil es um ein Gesetz geht, das in seiner Art bisher einzigartig ist und hoffentlich auch bleibt. Zudem ist es auch zeitlich eine dringliche Änderung, und viele Aspekte werden intensiv in den klassischen und den sozialen Medien diskutiert, auch jetzt im Moment.

Die Ausgangslage muss ich nicht gross erläutern. Durch verschiedene Massnahmen, teilweise sehr einschneidende, gelang es der Schweiz in relativ kurzer Zeit, die Zahl der Corona-Ansteckungen auf ein tiefes Niveau zu bringen - so tief, dass unterdessen auch wieder ein klassisches Contact Tracing möglich ist; klassisch deshalb, weil es heutzutage dank der modernen Technologie und der hohen Verbreitung von Smartphones möglich wäre, das klassische Contact Tracing durch eine moderne Tracing-App zu ergänzen - ergänzen, nicht ersetzen. Während das Contact Tracing sich auf das Gedächtnis der Betroffenen stützt, nutzt die App die Möglichkeiten der Smartphones, um potenzielle Übertragungen zu eruieren.

Es ist daher nicht verwunderlich, dass weltweit verschiedene Ansätze entwickelt wurden, um genau dies zu realisieren - teils mit anderem Fokus. Denn Sie können eine solche App mit Fokus auf Erkenntnisgewinn erstellen, also möglichst viele Daten sammeln, inklusive zum Gesundheitszustand der Besitzer, um diese auswerten und davon lernen zu können. Sie können den Fokus auf die Wirtschaft setzen, um möglichst schnell möglichst vielen Menschen möglichst viele Freiheiten, zum Beispiel Geschäftsreisen, zu ermöglichen. Sie können den Fokus auf den Staat setzen: alle Daten zentral sammeln, mit vollem Zugriff durch die Behörden. Oder Sie können den Fokus auf die Bürger setzen und Privatsphäre und Datenschutz ins Zentrum stellen. Teilweise kann man diese Ziele kombinieren, teilweise widersprechen sie sich.

Als mehrere europäische Forscher und Programmierer begannen, ein gemeinsames Projekt voranzutreiben, stiegen die Schweizer relativ schnell wieder aus. In einer Zeit, in der Verzögerungen fatal sind, haben sie bewusst den Dissens gesucht. Ich glaube nicht, dass ihnen dieser Schritt leichtgefallen ist.

Unterdessen schwenken aber immer mehr Länder auf den Schweizer Ansatz um. Selbst die beiden Tech-Giganten Apple und Google haben ihre eigenen Projekte zugunsten des hier vorliegenden Projekts aufgegeben. Das zentrale Element ist, dass der Schweizer Ansatz den Datenschutz ins Zentrum stellt. Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Es erfüllt mich doch ein bisschen mit Stolz, dass die Grundphilosophie, die in der Schweiz allgemein und an unseren Universitäten im Speziellen gelebt wird, die ganze Welt inspiriert.

Bei allem Stolz dürfen wir aber nicht vergessen: Das Ziel der App ist Früherkennung durch Überwachung. Ich wiederhole: Früherkennung durch Überwachung. Der Begriff "Überwachung" löst Assoziationen aus, Assoziationen zu Dingen wie Gesichtserkennung, Zugriff auf Mobilfunkdaten und vieles mehr. Das sage ich so direkt, weil es wichtig ist, dass wir mit offenen Karten spielen, denn diese Technologie kann sehr schnell zu einem Fluch werden. Die Kommission ist aber der Meinung, dass sie, wenn wir sie mit Bedacht einsetzen und mit einem kritischen Auge beobachten, helfen und nicht schaden wird.

Worauf basiert diese Einschätzung? Diese App ist wahrscheinlich weltweit eine der ersten, wenn nicht sogar die allererste staatliche App, die sich vollständig nach den Prinzipien der Datensparsamkeit "privacy by design" und "privacy by default" richtet. Es werden nur die Daten erhoben, die zwingend notwendig sind. Die Daten werden nach Möglichkeit lokal und nicht zentral gespeichert. Die Daten, die das eigene Smartphone verlassen, sind nach Möglichkeit - in diesem konkreten Fall sogar zu hundert Prozent - nicht verwendbar, um eine Person rückwirkend zu identifizieren. Die Eingriffe in die Privatsphäre sind somit so minimal, dass bei jeder weiteren Forderung die Applikation zu Staub zerfallen würde. Für diese konsequente Umsetzung haben die Entwickler weltweit von entsprechenden Organisationen Applaus bekommen.

Des Weiteren ist die App Open Source. Das heisst, jeder kann den vollständigen Quellcode inklusive Dokumentation anschauen und sich selber von der Funktionsweise überzeugen. Das dazu gewählte System erlaubt zudem, dass Sie sehen können, wer wann was geändert hat; das heisst, Sie können sowohl vergangene als auch künftige Änderungen sehr rasch auffinden und begutachten.

Ich habe vorhin bewusst "Früherkennung durch Überwachung" gesagt und nicht "Früherkennung durch staatliche Überwachung", weil es keine staatliche Überwachung ist. Überwachung bedeutet Daten sammeln, und all die Daten, die hier gesammelt werden, bleiben auf Ihrem persönlichen Gerät. Auf diese Daten haben weder Apple noch Google, noch der Staat Zugriff. Erst wenn Sie sich durch mehrere freiwillige Entscheide insgesamt dazu entschliessen, erfährt der Staat überhaupt, dass Sie von Covid betroffen sein könnten. Es ist also nicht der Staat, der in Ihre Privatsphäre eindringt und Sie überwacht, sondern jeder von uns überwacht sich selber und geht gegebenenfalls freiwillig auf den Staat zu. Sie entscheiden, ob Sie die App installieren, Sie entscheiden, ob Sie die App laufen lassen, Sie entscheiden, ob Sie das Smartphone mitnehmen, Sie entscheiden, ob Sie auf eine Benachrichtigung reagieren.

Erst wenn Sie positiv getestet wurden, werden anonyme Zufallszahlen, die Ihre App generiert hat, in einen zentralen Server geladen. Diese Zufallszahlen für sich haben keinerlei verwertbare Informationen, mit denen man auf eine einzelne Person schliessen könnte. Wer diese Daten klaut, klaut Datenmüll. Erst wenn diese Daten mit den Daten auf Ihrem persönlichen Smartphone kombiniert werden, kann man etwas herauslesen. Und das kann nur auf Ihrem Smartphone geschehen, da die von Ihnen gesammelten Daten dieses nie verlassen.

Was passiert nun auf Ihrem Smartphone? Die App vergleicht die heruntergeladenen Daten mit den aufgezeichneten eigenen Daten. Als Treffer gilt, wenn Sie während insgesamt 15 oder mehr Minuten näher als zwei Meter an infizierten Personen waren. Dann werden Sie benachrichtigt. Bitte überhöhen Sie diese beiden Zahlen nicht - es sind Richtwerte und keine absoluten Grenzen. Bei jeder Ansteckung geht es zwar um Ja oder Nein, aber im Alltag begegnen Sie nicht einer Ansteckung, sondern einem Ansteckungsrisiko, einer Kombination unzähliger einzelner Wahrscheinlichkeiten. Und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Virenpartikel Ihres Gegenübers in Ihre Atemwege gelangt, steigt mit der Nähe und der Kontaktzeit.

Was, wenn Sie betroffen sind? Das bisherige Versammlungsverbot betraf jeweils ganze Branchen oder Tätigkeiten, also ganze Gruppen von Menschen. Das Contact Tracing und somit auch das Proximity-Tracing-System betreffen jeweils nur Einzelpersonen. Das ist ein grosser Unterschied, der zu Verunsicherung führt. Daher sollten wir den Leuten, die vom PT-System benachrichtigt werden, genügend Sicherheit bieten, damit sie die Solidarität leben, die wir uns von ihnen erhoffen.

Das war in der Kommission ein grosses Thema, wurde aber in keiner Art und Weise bestritten, auch nicht vom Bundesrat. Die Differenzen lagen in den Details, insbesondere bei der Frage, ob man das hier im Gesetz regeln soll oder nicht. Entsprechend gibt es Minderheitsanträge, und es wurden auch per Brief Anliegen an den Bundesrat formuliert, sowohl von der SGK-S als auch von der SGK-N.

Die SGK-N und der Ständerat haben das Gesetz in Artikel 60a Absatz 3bis dahingehend ergänzt, dass eine Person, die sich aufgrund einer Benachrichtigung testen lässt, dies kostenlos tun kann. Noch weiter gehende Massnahmen bezüglich Erwerbsersatz sind Teil des Antrages der Minderheit Wasserfallen Flavia.

Des Weiteren wurde Artikel 60a Absatz 4 Buchstabe e ergänzt, sodass nicht nur gewährleistet ist, dass der Quellcode öffentlich ist, sondern auch, dass die App tatsächlich auf diesem beruht - eine primär technische Ergänzung.

Kurz erläutern möchte ich auch die Ergänzung in Artikel 60a Absatz 7. Das PT-System soll neu auch beendet werden, wenn es sich als unwirksam erweist. Was ist mit "unwirksam" genau gemeint? Wenn Sie mit einem Regenschirm durch die [PAGE 742] Gegend laufen und feststellen, dass die Oberseite nass ist, die Unterseite aber trocken, ist der Schirm wirksam. Sind beide Seiten nass, ist er unwirksam. Sind aber beide Seiten trocken, kann man über die Wirksamkeit keine Aussage machen, da die angedachte Situation nicht eingetroffen ist. Ist die Oberseite trocken, die Unterseite aber nass, sollten Sie das Handbuch nochmals genau durchlesen.

Genau so ist es beim PT-System. Wenn die Ansteckungszahlen weiterhin tief bleiben, ist es klar, dass das System nur wenige bis gar keine Meldungen generieren kann und man entsprechend keine verlässliche Aussage über die Wirksamkeit machen kann. In diesem Fall sollte das System nicht abgeschaltet, sondern weiterbetrieben werden.

Eines der Argumente gegen die App, die in der Kommission angesprochen wurden, ist die Frage des Türöffners: Heute kommt diese App, die in Ordnung ist, aber was kommt morgen oder nächstes Jahr? Kann man noch mehr Überwachung einfordern, wenn sich die Bevölkerung an diese App gewöhnt hat? Diese Ängste sind nachvollziehbar.

Erlauben Sie mir dazu aber eine persönliche Bemerkung: Wer, wenn nicht wir Schweizer, sollte fähig sein, diese Balance zu halten? Wir haben eine direkte Demokratie, ein Öffentlichkeitsprinzip, eine Bevölkerung, die sich involvieren kann. Wir haben verschiedenste Parteien, die sich gegenseitig misstrauisch beäugen, und eben nicht einen Bundeskanzler, sondern einen Bundesrat, der aus sieben Personen besteht, die wiederum aus verschiedenen Parteien kommen, die alles andere als Fusionsabsichten haben. Wir können diese Balance halten, wenn wir wollen.

Ich fordere entsprechend Sie alle hier im Saal, im Gebäude, in der ganzen Schweiz dazu auf, künftig noch genauer, noch kritischer hinzuschauen, wenn der Staat sich neue Möglichkeiten, neue Kompetenzen aneignen will. Schauen Sie genau hin, und fällen Sie anschliessend eine bewusste Entscheidung!

Ich für mich habe hier, mit meinem politischen Wissen und meinem Wissen als Programmierer, ganz genau hingeschaut und kann Ja sagen.

Die Kommission beantragt mit 22 zu 2 Stimmen Eintreten.