de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-06-08
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-06-08
Wortprotokoll
Ich gebe zuhanden des Amtlichen Bulletins meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident von Intergenerika und damit genau von der Massnahme betroffen - dem Referenzpreissystem -, die im Massnahmenpaket 1 bis jetzt nicht behandelt wird.
Mit den Versprechen, die der Bundesrat uns hinsichtlich Steuerung der Kosten im Gesundheitswesen abgibt, verhält es sich ähnlich wie mit den Versprechen, die der Bundesrat uns bezüglich der Zuwanderung abgibt: Wunschdenken, Versprechen und Realität klaffen weit auseinander. Bei der Einführung des KVG durch Bundesrätin Ruth Dreifuss versprach sie der Schweiz, mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien in den Griff zu bekommen. Seither steigen die Kosten und die Prämien unaufhörlich. Mittlerweile sind die obligatorischen Zwangsabgaben - also die Prämien - für jedes Familienbudget unbestritten eine erhebliche bis unerträgliche Belastung geworden.
Der Handlungsbedarf ist deshalb unbestritten. Das Reformkonzept, das uns der Bundesrat nun hier vorlegt, wiederholt aber die Fehler der Vergangenheit, statt sie zu kurieren. Ein bestehendes KVG, das eigentlich alle Instrumente zur Kostenregulierung enthielte, wird, statt dass geltendes Recht endlich durchgesetzt wird, verschlimmbessert: noch mehr statt endlich weniger Regulierungen und Bürokratie, noch mehr Staat und noch mehr Kompetenzen für die Verwaltung, um die Akteure im Gesundheitswesen zu drangsalieren, anstelle von Eigenverantwortung, Freiraum, Selbstbeschränkung, kontrolliertem Wettbewerb und Innovation.
Der Handlungsbedarf verpflichtet eigentlich alle Player im Gesundheitswesen dazu, ihre Beiträge zur Kostendämpfung zu leisten. Das darf aber kein Anlass zu staatlichem Aktionismus sein, der die Ziele verfehlt und sogar kontraproduktive Wirkungen im System auslöst. Reformen im Gesundheitswesen sind in der Regel Zangengeburten. Das sind wir uns gewohnt. Was hier nun aber auf dem Tisch liegt, ist fast noch kritischer als eine Zangengeburt. Eigentlich ist es schon eher eine Totgeburt.
Deshalb beantrage ich Ihnen heute, dieses Projekt zu stoppen und damit den Weg für einen neuen Anlauf frei zu machen. Das ganze Paket, das haben die Kommissionssprecher ausgeführt, entstammt einem professoralen Expertenbericht mit insgesamt 38 wenig überraschenden Vorschlägen. Viele davon wurden nämlich schon früher auf den Tisch gelegt und meist verworfen. Der Bundesrat hat einige davon ausgesucht und sie einfach rezykliert. Die Flughöhen sind sehr unterschiedlich, die Massnahmen stehen kaum in einem Zusammenhang und teilweise sogar in Widerspruch zueinander.
Insgesamt ist das kein stringenter Reformplan, sonst müsste nicht noch ein Paket 2 hinterhergeschoben werden, das mittlerweile zwar in der Vernehmlassung war, uns aber konkret noch nicht vorliegt - der Bundesrat arbeite noch daran, heisst es. Dem ist vielleicht auch deshalb so, weil sein Paket 1 nun auch schon wieder aufgeschnürt worden ist und dem Ratsplenum heute nun häppchenweise in vermeintlich verdaubaren Portiönchen vorgelegt wird. Was heute fehlt, soll dann später ins Paket 2 kommen, aber auch das ist noch unklar.
Meine Damen und Herren, das ist kein Konzept, das ist ein Gewurstel. Gewisse wichtige Handlungsfelder, heisse Eisen eben, wie die Mehrfachrollen der Kantone, die Lockerung des Vertragszwangs, die Einschränkung des Leistungskatalogs im KVG oder die Fokussierung von Solidarität und sozialem Ansatz im KVG für jene, die es wirklich nötig haben, statt mit der Giesskanne für alle, werden zudem kaum angepackt.
Die Menge und die zeitlich gestaffelte Bearbeitung der Massnahmen wird es nahezu verunmöglichen, Wirkungen und Nebenwirkungen den einzelnen Massnahmen zuzuschreiben. Welche Kosten in welcher Höhe gespart werden sollen, ist völlig unklar; das kann Ihnen niemand sagen, auch die Kommissionssprecher könnten das heute nicht. Ob überhaupt ein Effekt auf die Prämien durchschlägt, ist noch viel ungewisser. Das Risiko ist deshalb absehbar, dass dieses Müesli an Massnahmen Schritt für Schritt an der Praxis scheitern wird. Die Beratungen von mehreren hintereinander gestaffelten Paketen blockiert so den Reformkanal im [PAGE 757] Gesundheitswesen über mehrere Jahre, bindet Ressourcen und verunmöglicht andere wichtige Reformen.
Der Bundesrat hat, wie sich das eigentlich auch gehört, eine Regulierungsfolgenabschätzung zu seinem Paket in Auftrag gegeben. Eine solche sollte eigentlich der Überprüfung dienen, ob gesetzliche Massnahmen und Regulierungen überhaupt sinnvoll sind und welche Effekte - Wirkungen und Nebenwirkungen, wie man sie vom Arzt kennt - sie bringen. Damit soll verhindert werden, dass wirkungslose, wenig wirksame oder gar schädliche Reformen umgesetzt werden. Die Regulierungsfolgenabschätzung wurde im vorliegenden Revisionspaket aber nur für die Massnahme M22, das bekannte Referenzpreissystem bei Arzneimitteln, durchgeführt, die wir heute erst gar nicht behandeln, weil sie dermassen umstritten ist.
Der Bericht dieser Regulierungsfolgenabschätzung wurde übrigens erst am 21. Dezember 2018 publiziert, eine Woche nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens. Damit wurde allen interessierten und betroffenen Kreisen die Möglichkeit genommen, sich zu dieser Folgenabschätzung zu äussern. In der Botschaft zuhanden des Parlamentes werden die Regulierungsfolgenabschätzung und deren wesentliche Resultate - die da wären: erhebliche Zweifel gegenüber den bundesrätlichen Referenzpreisvorschlägen - nur kurz erwähnt; die Resultate wurden gar ausgeblendet. Zu allen anderen Punkten dieser Vorlage wurde keine Regulierungsfolgenabschätzung durchgeführt.
Die Tatsache, dass in der vorliegenden Revisionsvorlage eine Regulierungsfolgenabschätzung weitgehend fehlt und ein Thema, das Referenzpreissystem, verspätet vorgelegt, aber nicht berücksichtigt wurde, erschwert die umfassende Beurteilung des Nutzens der vorgelegten Reformvorschläge erheblich. Derart erhebliche Mängel führen mich zur Überzeugung, dass es nun zurück auf Feld eins gehen muss.
Ich bitte Sie genau deshalb, nicht auf die Vorlage einzutreten.