Borer Roland · Nationalrat · 2002-10-03
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-10-03
Wortprotokoll
Es freut mich natürlich, wenn ich vom Bundespräsidenten höre, dass der Bundesrat seine Entscheidfindung nicht nur auf der Basis der Informationen von Privatversicherungen, sondern auch auf der Basis der Informationen aus der "NZZ" vornimmt.
Frau Bundesrätin Metzler, Sie haben uns Spielregelwechsel vorgeworfen. Ich muss Ihnen sagen, auf den Sport übertragen: Sie haben bis anhin den Elfmeter von der 16-Meter-Linie aus schiessen lassen, und jetzt, in schlechten Zeiten, wechseln Sie auf den Elfmeterpunkt. Das ist das Problem.
Nun zur Frage: Es gibt einen Bundesgerichtsentscheid vom 11. Mai 1999; dort ging es um die Rentenkapitalisierung und den Zinsfuss. Ein Kläger klagte die Zürich Versicherung ein, weil diese die Abzinsung bei einer Rentenkapitalisierung auf 3,5 Prozent festlegte. Das Bundesgericht entschied auf Antrag der Versicherung auf 3,5 Prozent; Stabilität war ein Schlagwort, die Kontinuität seit 1946 war ein Schlagwort. Was denken Sie, Frau Bundesrätin, muss man auch diese Abzinsung neu überprüfen? Anders gefragt: Erachten Sie in diesem Zusammenhang die Forderungen der Privatversicherungen, auf 3,5 Prozent zu verbleiben, statt auf 1,5 bis 2 Prozent zu gehen, ebenfalls als reinen Wunsch, wie Sie das im umgekehrten Fall tun?