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Rieder Beat · Ständerat · 2020-06-09

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-06-09

Wortprotokoll

Bei Ziffer 1 geht es um die Formulierung des Nationalrates im Falle der Benachrichtigung des Richters bei Überschuldung bei gleichzeitigem Rangrücktritt eines Gesellschaftsgläubigers. Der Nationalrat hat diese Möglichkeit, im Gegensatz zum Bundesrat, mit seiner Formulierung noch erschwert.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, am ständerätlichen Beschluss festzuhalten, da der Rangrücktritt gerade in KMU-Verhältnissen häufig angewandt wird, um eine Deponierung der Bilanz zu verhindern; dies darf nicht noch zusätzlich erschwert werden. Es gibt keine Minderheiten. Wir beantragen Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten.

Zu Ziffer 2: Inhalt der grundsätzlichen Auseinandersetzung war hier eine 90-Tage-Frist, welche im Entwurf des Bundesrates vorgesehen war und nach dem ursprünglichen nationalrätlichen Beschluss gestrichen wurde.

Die nationalrätliche Kommission ist nun den Bedenken des Ständerates entgegengekommen, und der Nationalrat hat einen Kompromissantrag mit 113 zu 82 Stimmen angenommen. Demnach wurde diese 90-Tage-Frist wieder in den Gesetzestext integriert, allerdings mit einem Zusatz, um auch den sprachlichen Anliegen des Nationalrates entgegenzukommen.

Mit diesem Kompromiss kann Ihre vorberatende Kommission gut leben. Wir beantragen Ihnen, in diesem Punkt dem Nationalrat zu folgen.